← Alle Meldungen  ·  Gastgewerbe  · Stadtprofil

Gastgewerbe – München

Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Catering

Stadtprofil München ansehen →  Lokale Behörden, Sondernutzung und stadtspezifische Regeln.
Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_26_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hat ihre Kostensatzung sowie die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) zum 01.10.2018 geändert. Für Gastronomiebetriebe relevant ist insbesondere die Neufassung der Tarifgruppe 702 „Entwässerung": Die Überwachung der Einleitung gewerblichen Abwassers (z. B. über Fettabscheider) kostet künftig 455 Euro je Überwachungseinheit; Genehmigungen für Grundstücksentwässerungsanlagen werden mit mindestens 300 Euro (5 ‰ der Baukosten) berechnet. Betriebe in München und angeschlossenen Nachbargemeinden sind betroffen.

Frist: 1. October 2018

Gastronomiebetriebe in München (und Nachbargemeinden mit Zweckvereinbarung) sollten prüfen, ob sie gewerbliches Abwasser in den städtischen Kanal einleiten (z. B. über Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheider) und sich auf höhere Überwachungs- und Genehmigungsgebühren ab 01.10.2018 einstellen. Bestehende Einleitungsgenehmigungen und Probenahmestellen auf Gebührenänderungen überprüfen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_26_X3.pdf

Die Münchner Entwässerungssatzung (EWS) regelt, welche Stoffe in die städtische Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden dürfen. Für Gastronomiebetriebe besonders relevant ist die Pflicht zum Einbau und Betrieb von Fettabscheidern, wenn mit dem Abwasser Fette mitabgeschwemmt werden können (§ 16 Abs. 2). Abscheider müssen nach anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und regelmäßig gewartet werden; Prüfberichte sind auf Verlangen vorzulegen. Die Satzung trat am 01.10.2018 in Kraft.

Frist: 1. October 2018

Gastronomiebetriebe in München müssen prüfen, ob ein Fettabscheider vorgeschrieben ist (§ 16 Abs. 2 EWS), diesen ordnungsgemäß betreiben, regelmäßig warten lassen und Prüfberichte zur Generalinspektion nach den Mustern der MSE vorhalten sowie auf Verlangen vorlegen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_16_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ anlässlich der FIFA Fußball-WM 2018 (14.06.–15.07.2018) eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für bestimmte Bereiche entlang der Leopoldstraße und Ludwigstraße. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume und genehmigter Freischankflächen ist während der Spielzeiten verboten – mit Ausnahme von Getränkelieferanten und Personen mit häuslichem Bedarf. Zusätzlich gilt ein Verbot für pyrotechnische Gegenstände in denselben Bereichen und Zeiträumen. Gastronomiebetriebe im betroffenen Gebiet müssen sicherstellen, dass ihre Gäste keine Gläser oder Flaschen auf die Straße mitnehmen, sofern diese nicht als genehmigte Freischankfläche ausgewiesen ist.

Frist: 15. July 2018

Gastronomiebetriebe im definierten Bereich (Leopoldstraße/Ludwigstraße) müssen während der WM-Spielzeiten sicherstellen, dass Gäste keine Glasbehältnisse außerhalb geschlossener Räume oder genehmigter Freischankflächen mitführen. Ggf. müssen Einlasskontrollen oder Hinweisschilder eingerichtet werden.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_05_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 5/2018 enthält u. a. die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung für ein Veranstaltungsgelände mit Gastro-Pavillon, Gastro-Waggons und Wirtsgarten an der Thalkirchner Str. 110 in München, befristet auf 5 Jahre ab Erteilung. Die übrigen Bekanntmachungen betreffen allgemeine Baugenehmigungen (Wohngebäude, Büronutzung) ohne direkten Bezug zum Gastgewerbe oder zur Kälte-/Klimatechnik. Für Gastronomiebetriebe ist die Baugenehmigungsbekanntmachung als Referenzfall für befristete Betriebsgenehmigungen relevant.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für bestehende Betriebe. Betreiber ähnlicher Gastro-/Veranstaltungskonzepte sollten zur Kenntnis nehmen, dass befristete Baugenehmigungen (hier: 5 Jahre) möglich sind und Nachbarn innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage erheben können.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_35_X3.pdf

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Entgelte für die Abholung und Verwertung tierischer Nebenprodukte (Kategorie I–III) im Stadtgebiet München, veröffentlicht im Münchner Amtsblatt Nr. 35/2017. Betroffen sind u. a. Schlachthöfe und Metzgereien, die tierische Nebenprodukte sowie Fettabscheiderinhalte entsorgen lassen müssen. Gastronomiebetriebe mit Fettabscheidern oder Fleischverarbeitung sollten die aktuellen Entgelte der Berndt GmbH zur Kenntnis nehmen.

Frist: 1. January 2018

Betriebe, die tierische Nebenprodukte oder Fettabscheiderinhalte entsorgen lassen, sollten die neuen Entgeltlisten (gültig ab 01.01.2018) prüfen und ggf. Verträge oder Budgetplanungen anpassen. Alle bisherigen Entgeltlisten verlieren ihre Gültigkeit.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_33_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hat die Satzungen zur Hausmüll- und Gewerbeabfallentsorgung sowie die zugehörigen Gebührensatzungen geändert (Beschluss 18.05.2017, Inkrafttreten nach Bekanntmachung am 30.11.2017). Neu eingeführt werden Unterflurbehälter (2.500–5.000 Liter) als Pflichtbehälter, deren Standplatz vom Grundstückseigentümer herzurichten und mit der Stadt abzustimmen ist. Für gewerbliche Betriebe (inkl. Gastgewerbe) gelten aktualisierte Jahresgebühren für Restmüllentsorgung, z. B. 232,44 € p.a. für eine 80-l-Tonne bei wöchentlicher Leerung.

Frist: 1. December 2017

Gastronomiebetriebe in München sollten prüfen, ob sie von der Pflicht zur Nutzung neuer Unterflurbehälter betroffen sind, und die aktualisierten Entsorgungsgebühren in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen. Ggf. ist die Herrichtung eines geeigneten Standplatzes für Unterflurbehälter in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb München erforderlich.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_30_X3.pdf

Die Münchner Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2017 zum 15. November 2017. Bei verspäteter Zahlung drohen Säumniszuschläge, Mahngebühren und weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Gastronomiebetriebe als Gewerbesteuerpflichtige sind direkt betroffen; eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird empfohlen.

Frist: 15. November 2017

Gewerbesteuervorauszahlung für Q4 2017 bis spätestens 15. November 2017 an das Kassen- und Steueramt München entrichten; dabei die 13-stellige Kassenkonto-Nummer angeben oder SEPA-Lastschriftmandat einrichten.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_30_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München schreibt die Zulassung für das Oktoberfest 2018 und die Oide Wiesn 2018 (22. September – 7. Oktober 2018) aus. Gastronomiebetriebe, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, müssen ihre Bewerbung ausschließlich auf den vorgesehenen Formblättern bis spätestens 31. Dezember 2017 postalisch einreichen – die Frist ist eine Ausschlussfrist. Bewerber für gastronomische Betriebe mit Sitzplätzen müssen zusätzlich fünf Maßstabspläne einreichen; Zusatzpunkte werden u. a. für Bio-Zertifizierungen, faire Produkte sowie Umweltschutzmaßnahmen vergeben.

Frist: 31. December 2017

Gastronomiebetriebe, die am Oktoberfest 2018 oder der Oidn Wiesn 2018 teilnehmen möchten, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 die entsprechenden Formblätter (Nr. 1, 2 oder 3) postalisch beim Referat für Arbeit und Wirtschaft München einreichen. Gastronomische Betriebe mit Sitzplätzen legen zusätzlich 5 Maßstabspläne bei. Offene Platzgelder, Gebühren oder Steuern führen zum Ausschluss.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_22_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt 22/2017 enthält überwiegend stadtplanerische und baurechtliche Bekanntmachungen ohne direkte Relevanz für Gastgewerbe oder Kälte-/Klimabetriebe. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Änderung der Oktoberfestverordnung vom 7. August 2017: Sie regelt u. a. geänderte Einlasszeiten (ab 09:00 Uhr statt 08:00 Uhr), neue Regelungen zum Kinderwagen- und Tierverbot sowie verschärfte Sicherheitsüberprüfungen für Fahrzeuge auf der Festwiese. Für Gastronomiebetriebe, die am Oktoberfest teilnehmen (Zelte, Standbetreiber), sind diese Änderungen der Veranstaltungsordnung unmittelbar relevant.

Gastronomiebetriebe mit Präsenz auf dem Münchner Oktoberfest (Zeltbetreiber, Standbetreiber) sollten die geänderte Oktoberfestverordnung prüfen, insbesondere die neue Einlasszeit (09:00 Uhr), die erweiterten Regelungen zu Kinderwagenverboten sowie die verschärften Sicherheitsvorgaben für Fahrzeuge auf der Festwiese.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_26_X3.pdf

Die Stadt München hat per Satzung örtliche Alkoholverkaufs-, -abgabe- und -konsumverbote für mehrere Bereiche (Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen, Gärtnerplatz) festgelegt. Gastronomiebetriebe in diesen Gebieten dürfen in den definierten Zonen keinen Alkohol verkaufen oder abgeben. Die genauen Zonengrenzen sind in den Anlagen 2–9 des Münchner Amtsblatts Nr. 26/2020 kartografisch und textlich beschrieben.

Gastronomiebetriebe (inkl. Kioske, Imbisse, Außengastronomie) in den betroffenen Münchner Zonen (Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen, Gärtnerplatz) müssen prüfen, ob ihr Standort innerhalb der definierten Verbotsbereiche liegt, und dort den Alkoholverkauf/-abgabe bzw. -konsum gemäß der jeweiligen Anlage unterlassen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_32_oP.pdf

Die Landeshauptstadt München ändert ihre Gewerbeabfallgebührensatzung sowie die Gartenabfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2022. Die Jahresgebühren für die Entsorgung von gewerblichem Restmüll, Papierabfällen und Bioabfällen werden teils deutlich angehoben (z. B. 80-l-Mülltonne wöchentlich: von bisher implizit niedrigerem Satz auf 305,76 €/Jahr). Zusätzlich werden Umsatzsteuerklauseln ergänzt, die bedeuten, dass auf die Gebühren künftig ggf. Umsatzsteuer aufgeschlagen werden kann.

Frist: 1. January 2022

Gastronomiebetriebe in München müssen ihre Abfallentsorgungsverträge und -kosten ab 01.01.2022 auf Basis der neuen Gebührensätze kalkulieren. Insbesondere sind die neuen Jahresgebühren für Restmüll-, Papier- und Bioabfallbehälter sowie die mögliche Umsatzsteuerbelastung in die Betriebskosten einzuplanen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_32_oP.pdf

Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München aus November 2021 regelt COVID-19-Schutzmaßnahmen im Rahmen der 14. BayIfSMV. Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe werden explizit von der 2G-Pflicht auf der „roten Stufe" ausgenommen und unterliegen weiterhin der 3G-Plus-Regelung. Für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten gilt zudem eine 3G-Zugangspflicht für Beschäftigte mit Personenkontakt in geschlossenen Räumen.

Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass Zutritt für Gäste nur nach 3G-Plus-Regel erfolgt (kein 2G erforderlich). Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten müssen für alle Mitarbeitenden mit Personenkontakt in Innenräumen den 3G-Nachweis (Schnelltest 2× pro Woche ausreichend) kontrollieren.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_31_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 31/2021 enthält eine Satzungsänderung der Bezirksausschuss-Satzung, die u. a. Regelungen zu Gaststättenkonzessionen, Sperrstundenänderungen sowie Belästigungen durch Gaststätten im Zuständigkeitskatalog des Kreisverwaltungsreferats neu fasst. Für Gastronomiebetriebe in München relevant sind insbesondere die Ziffern 6.1/6.2 (Erteilung von Gaststättenkonzessionen bei Änderung der Betriebsart bzw. Inhaberwechsel), Ziffer 12 (Bewilligung von Sperrstundenänderungen) sowie Ziffern 8.1/9.1 (Beschwerden über Belästigungen durch Gaststätten). Für Kälte-/Klimabetriebe sind keine relevanten Inhalte enthalten.

Gastronomiebetriebe in München sollten die geänderten Zuständigkeiten im Kreisverwaltungsreferat beachten: Gaststättenkonzessionen bei Betriebsartwechsel (Ziffer 6.1) und Inhaberwechsel (Ziffer 6.2) sowie Sperrstundenänderungen (Ziffer 12) unterliegen nun klar geregelten Anhörungs- und Beteiligungsrechten der Bezirksausschüsse. Bei entsprechenden Vorhaben ist das Kreisverwaltungsreferat München anzusprechen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_31_online.pdf

Die Landeshauptstadt München schreibt Standplätze für die städtischen Veranstaltungen Auer Dulten, Oktoberfest, Oide Wiesn und Münchner Christkindlmarkt 2022 aus. Bewerbungen sind bis spätestens 31.12.2021 einzureichen, wahlweise per Post, persönlich oder online. Die Bewerbungsformulare und Anmeldebedingungen stehen ab November 2021 auf den jeweiligen Veranstaltungswebseiten zur Verfügung.

Frist: 31. December 2021

Gastronomiebetriebe, die an den Münchner Stadtveranstaltungen 2022 (Dult, Oktoberfest, Christkindlmarkt etc.) teilnehmen möchten, müssen sich bis 31.12.2021 über die offiziellen Formulare bewerben (online, per Post oder persönlich nach Terminvereinbarung).

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_17_X3-1.pdf

Die Landeshauptstadt München hat per Allgemeinverfügung vom 08.06.2021 auf Basis der 13. BayIfSMV ein nächtliches Alkoholkonsumverbot (20–6 Uhr) für bestimmte öffentliche Plätze (Gärtnerplatz, Wedekindplatz) festgelegt. Ausdrücklich ausgenommen vom Verbot ist der Alkoholkonsum im konzessionierten Außenbereich von Gaststätten während deren Öffnungszeiten. Gastronomiebetriebe mit Außenbestuhlung an diesen Standorten müssen die räumlichen und zeitlichen Grenzen der Ausnahmeregelung kennen und einhalten.

Frist: 9. June 2021

Gastronomiebetriebe mit konzessioniertem Außenbereich am Gärtnerplatz oder Wedekindplatz müssen sicherstellen, dass Gäste außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Außenbereichs keinen Alkohol konsumieren. Die genauen räumlichen Umgriffe sind den Lageplänen (Anlagen 1 und 2 der Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Dringend Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_17_X3-1.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ eine Allgemeinverfügung (gültig ab 11.06.2021) für Gastronomiebetriebe, die Live-Übertragungen von EM-2021-Spielen anbieten und dabei mehr als 1.000 Gäste aufnehmen können. Diese Betriebe sind verpflichtet, ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) einzulassen – und zwar ab zwei Stunden vor Spielbeginn bis zwei Stunden nach Spielende. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Frist: 11. July 2021

Gastronomiebetriebe mit Live-EM-Übertragung und einer Kapazität von mehr als 1.000 Gästen müssen sicherstellen, dass während der Spielzeiten (zzgl. je 2 Stunden vor/nach Spielbeginn/-ende) ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis gemäß § 4 der 13. BayIfSMV Zutritt erhalten. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen. Zusätzlich sind alle übrigen Vorschriften der 13. BayIfSMV (Sperrzeiten, Gästezahl etc.) einzuhalten.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_17_X3-1.pdf

Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München (Kreisverwaltungsreferat) zielt darauf ab, das Infektionsrisiko in Gastronomiebetrieben während der Fußball-Europameisterschaft 2021 zu reduzieren. Sie richtet sich insbesondere an Gastronomiebetriebe, die an Spieltagen mehr als 1.000 Gäste bewirten und Live-Übertragungen anbieten. Die Verfügung wurde aufgrund der Corona-Pandemie im beschleunigten Bekanntmachungsverfahren erlassen.

Frist: 11. July 2021

Gastronomiebetriebe in München, die während der Fußball-EM 2021 mehr als 1.000 Gäste bewirten und Live-Übertragungen zeigen, müssen die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 13. BayIfSMV einhalten. Betriebe sollten die vollständige Allgemeinverfügung unter www.muenchen.de/corona einsehen und ggf. Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einlegen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_28_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ im September 2020 zwei Allgemeinverfügungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes: Erstens wurden Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen auch in Gastronomiebetrieben eingeführt, wobei Betreiber verpflichtet sind, ihre Bestuhlung und Betriebsorganisation entsprechend anzupassen. Zweitens wurde an bestimmten öffentlichen Plätzen ein Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol in den Nachtstunden verfügt, das jedoch für konzessionierte Gaststätten während ihrer Öffnungszeiten ausdrücklich ausgenommen ist. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Frist: 1. October 2020

Gastronomiebetriebe müssen ihre Bestuhlung und Betriebsorganisation so anpassen, dass maximal fünf Personen pro Gruppe gemeinsam sitzen. Beim Alkoholausschank in den betroffenen Gebieten (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) ist sicherzustellen, dass der Verkauf und Konsum nur im konzessionierten Bereich während der Öffnungszeiten erfolgt – außerhalb dieser Ausnahme gilt ein nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_28_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hat im Amtsblatt Nr. 28/2020 räumlich definierte Alkoholverkaufs-, Alkoholabgabe- und Alkoholkonsumverbote für mehrere Bereiche (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) festgelegt. Gastronomiebetriebe in diesen Gebieten sind unmittelbar betroffen, da sie innerhalb der definierten Verbotszonen keinen Alkohol verkaufen oder abgeben dürfen. Zusätzlich wurde eine neue Bekanntmachungssatzung der LH München beschlossen, die das Amtsblatt als zentrales Bekanntmachungsorgan bestätigt.

Gastronomiebetriebe in den genannten Verbotszonen (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) müssen prüfen, ob ihr Standort innerhalb der definierten Grenzen liegt. Wenn ja, ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol in diesen Bereichen verboten. Die genauen Gebietsgrenzen sind den Anlagen 1–9 der Bekanntmachung zu entnehmen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_27_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom 30. September 2020 enthält eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Alkoholkonsum- und -mitführverbot auf dem gesamten Bereich der Theresienwiese für den 19.09.2020 anordnet. Zusätzlich werden neue Fernwärmepreise der SWM Versorgungs GmbH ab dem 01.10.2020 bekanntgemacht, die für Betriebe mit Fernwärmeanschluss kostenrelevant sind. Die übrigen Inhalte (Baugenehmigungen, Planfeststellungsverfahren) betreffen weder das Gastgewerbe noch das Kälte-Klima-Handwerk direkt.

Frist: 19. September 2020

Gastronomiebetriebe im Bereich der Theresienwiese müssen am 19.09.2020 (09:00–06:00 Uhr Folgetag) sicherstellen, dass kein Alkohol zum Konsum vor Ort ausgehändigt oder mitgeführt wird. Zudem sollten Betriebe mit Fernwärmeanschluss die neuen SWM-Preise ab 01.10.2020 in ihre Kostenkalkulation einbeziehen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Muss ich als Gastronom das Amtsblatt selbst lesen? +

Nein. Paragrafenwächter scannt täglich Amtsblätter, Veterinäramts-Bekanntmachungen und Stadtratsbeschlüsse und schickt Ihnen nur die relevanten Änderungen direkt per E-Mail – kostenlos und ohne Rauschen.

Welche Vorschriften gelten für mein Restaurant? +

Restaurants und Bars unterliegen u. a. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), HACCP-Anforderungen, dem Gaststättenrecht, Sperrzeitenverordnungen, Sondernutzungssatzungen für Außengastronomie sowie arbeitsrechtlichen Regelungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.

Was passiert, wenn ich eine Regeländerung verpasse? +

Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Sondernutzungsregeln können zu Bußgeldern, Betriebsschließungen oder dem Entzug der Konzession führen. Paragrafenwächter informiert Sie proaktiv, bevor solche Fristen ablaufen.

Wie oft ändern sich die Vorschriften für die Gastronomie? +

Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen ändern sich im Schnitt mehrfach pro Quartal. Besonders häufig betroffen: Hygiene, Sondernutzungsgebühren und Mindestlohn.

Gastgewerbe-Meldungen für München direkt per E-Mail?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe in München relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →