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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_27_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom 30. September 2020 enthält eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Alkoholkonsum- und -mitführverbot auf dem gesamten Bereich der Theresienwiese für den 19.09.2020 anordnet. Zusätzlich werden neue Fernwärmepreise der SWM Versorgungs GmbH ab dem 01.10.2020 bekanntgemacht, die für Betriebe mit Fernwärmeanschluss kostenrelevant sind. Die übrigen Inhalte (Baugenehmigungen, Planfeststellungsverfahren) betreffen weder das Gastgewerbe noch das Kälte-Klima-Handwerk direkt.

Frist: 19. September 2020
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe im Bereich der Theresienwiese müssen am 19.09.2020 (09:00–06:00 Uhr Folgetag) sicherstellen, dass kein Alkohol zum Konsum vor Ort ausgehändigt oder mitgeführt wird. Zudem sollten Betriebe mit Fernwärmeanschluss die neuen SWM-Preise ab 01.10.2020 in ihre Kostenkalkulation einbeziehen.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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