Fristen-Kalender

Bevorstehende gesetzliche Fristen aus Amtsblättern und Behörden – automatisch aktualisiert. Blau = laufender Monat.

Juni 2026

12. Jun.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomiebetriebe auf Festgeländen mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12.06.2026 einen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in 5-facher Ausfertigung und als PDF beim KVR-Branddirektion München (veranstaltungen.raw@muenchen.de) einreichen. Zudem sind alle brandschutztechnischen Auflagen (Notausgänge, Gangbreiten, Kennzeichnung, Überdachungsregeln) umzusetzen und bei der Gebrauchsabnahme nachzuweisen.
Gastgewerbe
17. Jun.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomische Festbetriebe müssen: (1) Bestuhlungs- und Rettungswegpläne bis 17. Juni (des jeweiligen Jahres) in 5-facher Papierausfertigung (Maßstab 1:100) und digital beim KVR-Branddirektion einreichen; (2) TÜV-SÜD-Prüfung und Gebrauchsabnahme durch die untere Bauaufsichtsbehörde einholen; (3) Haftpflichtversicherung (mind. 5 Mio. € Personen-/Sachschäden, 150.000 € Vermögensschäden) nachweisen; (4) Blitzschutz-Innenmaßnahmen (Potentialausgleich) umsetzen; (5) Mindestlohnvorschriften für Ordnungspersonal einhalten.
Gastgewerbe
18. Jun.
Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel-…
Gastronomiebetriebe, die vegane Schokoladen-Sojagetränke mit Vitamin-D- und Calcium-Zusatz einsetzen oder anbieten, müssen sicherstellen, dass die Gehalte von 0,75 µg Vitamin D/100 ml und 120 mg Calcium/100 ml nicht überschritten werden. Etwaige Abweichungen von nationalen Kennzeichnungsvorschriften sind nach § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.
Gastgewerbe
29. Jun.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest 2026 müssen rechtzeitig die Gestattung nach Gaststättengesetz beim Kreisverwaltungsreferat München beantragen, Haftpflichtversicherungsnachweis und Reisegewerbekarte bereithalten, Markenutzungen vorab per E-Mail freigeben lassen (oktoberfest.marke@muenchen.de) und die vorgeschriebenen Öffnungs-, Ausschank- und Aufbauzeiten strikt einhalten.
Gastgewerbe
29. Jun.
Amtsblatt_15_online.pdf
Betroffene Eigentümer und Nachbarn sollten die detaillierten Baugenehmigungsbescheide prüfen und bei Einwänden innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Makler und Vermieter sollten die neuen Bebauungen bei Werteinschätzungen und Vermietungsplanung berücksichtigen.
Immobilienwirtschaft
29. Jun.
Amtsblatt_15_online.pdf
Immobilieneigentümer und -verwalter sollten betroffene Grundstücke überwachen. Nachbarn können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage gegen die Baugenehmigungen/Vorbescheide beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einreichen.
Immobilienwirtschaft
30. Jun.
Grüne, wassersensible Städte: Hubertz stellt Konzept vor
Immobilienakteure (insbesondere Projektentwickler, Verwalter und Vermieter) sollten die Entwicklung der BauGB-Novelle und kommunaler Klimaanpassungssatzungen (z. B. Begrünungspflichten wie in Frankfurt) beobachten. Wer an Fördermitteln interessiert ist, sollte die kommunalen Einreichfristen zum Bundesprogramm "KlimaRäume" bis 30.06.2026 im Blick behalten.
Immobilienwirtschaft
30. Jun.
Neubauförderung EH55-Plus: Frist endet am 30. Juni
Immobilien-Akteure (Bauherren, Investoren, Wohnungsunternehmen) und Kälte-/Klimabetriebe (Wärmepumpen-Planung/-Installation) sollten Förderanträge bei der KfW (Programm 297/298 bzw. 299) bis spätestens 30.06.2026 stellen. Baugenehmigung muss bereits vorliegen; Kaufverträge dürfen erst ab 16.12.2025 geschlossen sein. Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.
Immobilienwirtschaft

Juli 2026

01. Jul.
Ggf. neuer Mindestlohn (Zwischenanpassung)
In manchen Jahren gibt es eine Anpassung zum 01.07.
Gastgewerbe
01. Jul.
HmbGVBl Nr. 17
Makler und Sachverständige in der Grundstücksbewertung sollten die neuen Regelungen zur Auskunftsberechtigung (§ 9) und zur Nutzung der Kaufpreissammlung prüfen. WEG-Verwalter und Vermieter können ab 1. Juli 2026 grundstücksbezogene Auskünfte von einem erweiterten Kreis zertifizierter Gutachter einholen. Keine unmittelbaren Handlungspflichten für Standardbetriebe, jedoch Kenntnisnahme der geänderten Datenschutzregelungen empfohlen.
Immobilienwirtschaft
01. Jul.
Neue Awarenessbestimmungen für mehr Sicherheit im Wiener Nachtleben
Betriebe mit Veranstaltungen ab 300 Besuchern müssen bis 1. Juli 2026 ein Awarenesskonzept erstellen, Awarenessbeauftragte benennen und Prozesse zur Handhabung von Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt implementieren. Muster-Konzepte und Unterstützungsmaterialien stehen ab Mitte Juni zur Verfügung.
Gastgewerbe
01. Jul.
Vergabebeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat
Immobilienunternehmen und Bauträger sollten die neuen Direktvergabe-Schwellenwerte (50.000 Euro) sowie die erweiterten Ausnahmen bei der Losvergabe für ihre Ausschreibungspraxis berücksichtigen. Die Entwicklung des KfW-Wohnungsbaumoduls im Deutschlandfonds sollte beobachtet werden, um ggf. neue Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Immobilienwirtschaft
08. Jul.
Amtsblatt_15_online.pdf
Immobilienbetriebe und Restaurantbetreiber sollten die Bauleitplanverfahren beobachten. Gastronomische Betriebe können bis 08. Juli 2026 Stellungnahmen zum geplanten Restaurant im Stephensonplatz einreichen. Makler und Verwalter sollten die Auswirkungen auf lokale Immobilienmärkte beachten.
Immobilienwirtschaft
31. Jul.
Eigentümer von PV-Anlagen sollen mehr für Strom zahlen
Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen mit PV-Anlagen oder Mieterstromprojekten sollten die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen neu bewerten und die weitere Entwicklung der EEG-Reform sowie der Netzentgeltsystematik beobachten. Kälte-/Klimabetriebe, die PV-gekoppelte Systeme (z. B. Wärmepumpen, Klimaanlagen) planen oder installieren, sollten Kunden auf veränderte Förderbedingungen hinweisen. Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beachten – bei Verstößen drohen Bußgeld und Verlust der EEG-Vergütung.
Immobilienwirtschaft
31. Jul.
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen …
Gastronomiebetriebe, die Public Viewing im Freien zur Fußball-WM 2026 planen, müssen sicherstellen, dass die Lärmimmissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingehalten werden. Für verlängerte Betriebszeiten oder reduzierte Ruhezeiten sind behördliche Ausnahmegenehmigungen einzuholen; diese sind ausschließlich für Direktübertragungen von WM-Spielen möglich. Landesrechtliche Abweichungen sind vorab zu prüfen.
Gastgewerbe

August 2026

09. Aug.
Bekanntmachung Nr. 11/​26/​51 über einen Antrag auf Änderung der Pro…
Gaststätten und Weinhandelsunternehmen sollten ihre Etikettierungen und Produktkennzeichnungen für Rheingau-Weine überprüfen und anpassen, insbesondere bezüglich der neuen Anforderungen zur amtlichen Prüfnummer und den aktualisierten Rebsortenvorgaben für Einzellageweine.
Gastgewerbe
31. Aug.
Materialien zur 87.Sitzung : d19-3269.pdf [ 3,1 KB ]
Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin sollten die Entwicklung der AV-Wohnen-Richtwerte beobachten: Eine Anhebung der Angemessenheitsgrenzen (KdU) würde Mietverhältnisse mit Grundsicherungsempfängern erleichtern. Zudem droht bei rechtswidrig überhöhten Mieten (§ 556d BGB, § 5 WiStG) ein proaktives Vorgehen des Landes Berlin; eigene Mietpreisgestaltung auf Rechtskonformität prüfen. Bericht an das Abgeordnetenhaus bis 31. August 2026 erwartet – Umsetzungsschritte danach möglich.
Immobilienwirtschaft
31. Aug.
Bekanntmachung über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnunterg…
Betriebe, die Leiharbeitnehmer (Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigen, müssen die Vergütung an die neuen Mindestentgelte anpassen: ab Inkrafttreten mind. 14,96 €/Std., ab 01.09.2026 mind. 15,33 €/Std., ab 01.04.2027 mind. 15,87 €/Std. Lohnabrechnungen und Verträge mit Personaldienstleistern prüfen und ggf. anpassen.
Gastgewerbe

September 2026

01. Sep.
Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3196.pdf [ 22,0 KB ]
Immobilienakteure (Vermieter, Investoren, Hausverwaltungen, Makler) sollten die Entwicklung der Berliner Wohnungsbaupolitik verfolgen, insbesondere die Umsetzung des § 246e BauGB („Bauturbo") und etwaige städtebauliche Verträge mit Mietpreisbindungsregelungen. Eigentümer von Gewerbe-/Büroleerständen sowie untergenutzten Grundstücken sollten Umnutzungs- und Verdichtungspotenziale prüfen und verfügbare Förderprogramme in Betracht ziehen.
Immobilienwirtschaft
01. Sep.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomische Betriebe (Groß- und Mittelbetriebe) müssen: (1) Beschallungsanlagen mit zeitgesteuerten Lautstärkelimitern installieren und vor dem ersten Veranstaltungstag abnehmen lassen; (2) Musikzeiten und Lautstärkegrenzen (85 dB(A) vor 18 Uhr, 90 dB(A) danach) einhalten; (3) ausschließlich Mehrweggeschirr/-besteck mit Mindestpfand von 1 Euro verwenden; (4) Sonderregelung für traditionelle Blasmusik bis 01.09.2026 der Festleitung mitteilen; (5) Abbaufristen (je nach Betriebstyp zwischen 06.10. und 20.11.2026) einhalten.
Gastgewerbe
14. Sep.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastgewerbebetriebe auf dem Oktoberfest müssen: (1) Gewerbeabfälle nach GewAbfV trennen und täglich bis 8 Uhr entsorgen, (2) Küchen-/Speisereste gesondert gemäß Tier-NebG/VO EG 1069/2009 entsorgen, (3) Trinkwasserqualität an Zapfstellen nachweisen und ggf. Proben entnehmen lassen, (4) Umsatzsteuerheft führen (§37 UStDV), (5) Beschallungsanlage mit Vorrang-Schalteinheit ausrüsten und mind. 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn betriebsbereit melden, (6) Lautstärkengrenzen (85–90 dB(A)) einhalten und Lageplan sowie Musikprogramm mind. 4 Wochen vor Beginn einreichen.
Gastgewerbe
18. Sep.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomiebetriebe und Lebensmittelverkäufer auf dem Oktoberfest müssen: (1) Hygienevorgaben umsetzen (Schutzkleidung inkl. Kopfbedeckung, Handwaschbecken, dicht schließende Abfallbehälter, Schulung nach §4 LMHV); (2) Reservierungsbedingungen mit den vorgeschriebenen Mindestverzehr-Obergrenzen einhalten und ein Onlineportal für Reservierungstausch einrichten; (3) Jugendschutzhinweise gut sichtbar anbringen (§3 JuSchG); (4) Groupalarm-System nutzen und am Probealarm (18.09.2026) teilnehmen; (5) Verbote (Automaten, nicht genehmigte Waren, Bauchladenverkäufer nur in Festhallen) beachten.
Gastgewerbe
19. Sep.
V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026…
Gastronomische Betriebe auf dem Oktoberfest 2026 (insbesondere Oide-Wiesn-Festzelte) müssen ihre Verträge und internen Abläufe anpassen: Verzehrgutschein entfällt, Musikzeiten werden vorverlegt (bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik). Betroffene Betreiber sollten die aktualisierte Neufassung der Betriebsvorschriften prüfen und umsetzen.
Gastgewerbe
30. Sep.
Materialien zur 84. und 85.Sitzung : d19-3122.pdf [ 3,1 KB ]
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienwirtschaft (insbesondere Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin) sollte die politische Entwicklung rund um die Nutzung des Objekts und die allgemeine Berliner Wohnraumpolitik für Auszubildende und Studenten beobachten, da sich hieraus ggf. neue Förderprogramme oder Nutzungskonzepte ergeben könnten.
Immobilienwirtschaft
30. Sep.
Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3195.pdf [ 20,0 KB ]
Keine unmittelbare Handlungspflicht für private Vermieter oder Hausverwaltungen. Landeseigene Berliner Wohnungsunternehmen sollten die Umsetzung der geforderten Maßnahmen (Kundenzentren, eigenes Handwerkerpersonal, Hausmeister vor Ort) bis 30.09.2026 planen. Private Akteure sollten die politische Entwicklung beobachten, da ähnliche Standards zukünftig auch auf private Vermieter ausgedehnt werden könnten.
Immobilienwirtschaft

Oktober 2026

Keine bekannten Fristen in diesem Monat.

November 2026

Keine bekannten Fristen in diesem Monat.

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