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Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 24. April 2026

Bekanntmachung über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze und den Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine neue Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer (Arbeitnehmerüberlassung). Die Mindestlöhne steigen stufenweise: ab Inkrafttreten 14,96 €/Std., ab 01.09.2026 auf 15,33 €/Std. und ab 01.04.2027 auf 15,87 €/Std. Betriebe beider Branchen, die Leiharbeitnehmer einsetzen, müssen sicherstellen, dass das gezahlte Entgelt diesen neuen Untergrenzen entspricht.

Frist: 31. August 2026
Was zu tun ist:
Betriebe, die Leiharbeitnehmer (Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung) beschäftigen, müssen die Vergütung an die neuen Mindestentgelte anpassen: ab Inkrafttreten mind. 14,96 €/Std., ab 01.09.2026 mind. 15,33 €/Std., ab 01.04.2027 mind. 15,87 €/Std. Lohnabrechnungen und Verträge mit Personaldienstleistern prüfen und ggf. anpassen.

Quelle: Bundesanzeiger · Originaldokument ansehen →

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