Arbeitgeber · Lebensmittelbereich

Hygiene-Belehrung nach § 43 IfSG

Erstellen Sie persönliche Schulungslinks für Ihre Mitarbeiter. Jeder Link ist einmalig, dem Mitarbeiter namentlich zugeordnet und gilt 30 Tage. Die Mitarbeiter erhalten nach erfolgreichem Bestehen (80 %) einen druckbaren Schulungsnachweis.

Hinweis: Dieses Tool unterstützt die innerbetriebliche Folgebelehrung (alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber). Es ersetzt nicht die einmalige Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen ermächtigten Arzt vor der ersten Tätigkeitsaufnahme.

Die Links werden ausschließlich an diese Adresse gesendet – nicht auf dem Bildschirm angezeigt.

Kostenlos · Kein Account erforderlich · Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 4 IfSG

Was ist die Folgebelehrung nach § 43 IfSG?

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle Betriebe im Lebensmittelbereich, ihre Mitarbeiter alle zwei Jahre innerbetrieblich zu belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Diese Pflicht gilt für Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Kantinen, Catering und jeden anderen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden. Bei fehlenden Nachweisen drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.

So funktioniert die kostenlose Online-Schulung

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Links erstellen

Der Arbeitgeber gibt Namen und E-Mail ein. Das Tool erstellt für jeden Mitarbeiter einen personalisierten Einmal-Link und schickt ihn per E-Mail.

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Schulung & Quiz

Der Mitarbeiter liest 5 Schulungsseiten (scroll-gesichert) und beantwortet anschließend 20 Multiple-Choice-Fragen. Mindestens 80 % müssen richtig sein.

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Nachweis drucken

Nach dem Bestehen erhält der Mitarbeiter einen druckbaren Schulungsnachweis. Arbeitgeber und Mitarbeiter unterschreiben – fertig ist die Dokumentation.

Häufige Fragen zur Hygiene-Folgebelehrung

Ist dieses Tool wirklich kostenlos?
Ja, vollständig kostenlos und ohne Account. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Abo-Falle und keine Datenweitergabe. Das Tool ist ein Angebot von Paragrafenwächter für Betriebe im Lebensmittelbereich.
Ersetzt das die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt?
Nein. Die einmalige Erstbelehrung vor der ersten Tätigkeitsaufnahme muss weiterhin durch das Gesundheitsamt oder einen ermächtigten Arzt erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG). Dieses Tool deckt ausschließlich die innerbetriebliche Folgebelehrung ab, die der Arbeitgeber alle zwei Jahre selbst durchführen muss.
Wie lange ist der Schulungsnachweis gültig?
Der Nachweis selbst hat kein Verfallsdatum – er dokumentiert die Belehrung für ein bestimmtes Datum. Die gesetzliche Pflicht zur Wiederholung liegt bei alle zwei Jahre. Spätestens nach 24 Monaten muss die nächste Folgebelehrung durchgeführt werden.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Quiz nicht besteht?
Der Mitarbeiter sieht alle Fragen mit den richtigen Antworten und kann es beliebig oft erneut versuchen – der personalisierte Link bleibt 30 Tage aktiv. Ein Nachweis wird nur bei Bestehen (mind. 80 %) ausgestellt.
Welche Branchen benötigen die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden: Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse, Bäckereien, Metzgereien, Kantinen, Caterer, Lebensmittelhandel, Lebensmittelproduktion und Großküchen.
Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool unterstützt die Dokumentation der innerbetrieblichen Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde. Paragrafenwächter übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der Schulungsinhalte.