Arbeitgeber · Lebensmittelbereich
Erstellen Sie persönliche Schulungslinks für Ihre Mitarbeiter. Jeder Link ist einmalig, dem Mitarbeiter namentlich zugeordnet und gilt 30 Tage. Die Mitarbeiter erhalten nach erfolgreichem Bestehen (80 %) einen druckbaren Schulungsnachweis.
Kostenlos · Kein Account erforderlich · Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 4 IfSG
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle Betriebe im Lebensmittelbereich, ihre Mitarbeiter alle zwei Jahre innerbetrieblich zu belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Diese Pflicht gilt für Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Kantinen, Catering und jeden anderen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden. Bei fehlenden Nachweisen drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.
Der Arbeitgeber gibt Namen und E-Mail ein. Das Tool erstellt für jeden Mitarbeiter einen personalisierten Einmal-Link und schickt ihn per E-Mail.
Der Mitarbeiter liest 5 Schulungsseiten (scroll-gesichert) und beantwortet anschließend 20 Multiple-Choice-Fragen. Mindestens 80 % müssen richtig sein.
Nach dem Bestehen erhält der Mitarbeiter einen druckbaren Schulungsnachweis. Arbeitgeber und Mitarbeiter unterschreiben – fertig ist die Dokumentation.