← Alle Meldungen · Immobilienwirtschaft

Info Immobilienwirtschaft 26. May 2026

HmbGVBl Nr. 17

Die Hamburgische Verordnung über den Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird zum 1. Juli 2026 geändert. Wesentliche Neuerungen betreffen die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, den Datenschutz bei der Kaufpreissammlung (unverzügliche Löschung personenbezogener Daten), den Zugang zu grundstücksbezogenen Auskünften sowie die Erweiterung des Kreises auskunftsberechtigter Sachverständiger auf nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter. Zusätzlich wird die Veröffentlichung eines jährlichen Immobilienmarktberichts verpflichtend geregelt.

Frist: 1. July 2026
Was zu tun ist:
Makler und Sachverständige in der Grundstücksbewertung sollten die neuen Regelungen zur Auskunftsberechtigung (§ 9) und zur Nutzung der Kaufpreissammlung prüfen. WEG-Verwalter und Vermieter können ab 1. Juli 2026 grundstücksbezogene Auskünfte von einem erweiterten Kreis zertifizierter Gutachter einholen. Keine unmittelbaren Handlungspflichten für Standardbetriebe, jedoch Kenntnisnahme der geänderten Datenschutzregelungen empfohlen.

Quelle: HmbGVBl Hamburg · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →