Neue Awarenessbestimmungen für mehr Sicherheit im Wiener Nachtleben
Ab 1. Juli 2026 tritt in Wien eine neue Verordnung im Veranstaltungsgesetz in Kraft, die für Veranstaltungen mit 300+ Besuchern ein Awarenesskonzept und benannte Awarenessbeauftragte vorschreibt. Dies zielt auf mehr Sicherheit im Nachtleben und den Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ab. Unterstützungsmaterialien und Muster-Konzepte werden von der Stadt Wien bereitgestellt.
Betriebe mit Veranstaltungen ab 300 Besuchern müssen bis 1. Juli 2026 ein Awarenesskonzept erstellen, Awarenessbeauftragte benennen und Prozesse zur Handhabung von Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt implementieren. Muster-Konzepte und Unterstützungsmaterialien stehen ab Mitte Juni zur Verfügung.
Quelle: Wien Rathauskorrespondenz · Originaldokument ansehen →
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