V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"
Der Münchner Stadtrat legt detaillierte brandschutztechnische Anforderungen für Festzeltbetriebe und Gastronomiebetriebe auf Veranstaltungsgeländen fest. Die Vorgaben umfassen Flucht- und Rettungswegepläne, maximale Personenzahlen, Notausgänge, Möblierungsregeln sowie den Umgang mit Überdachungen und Sonnenschirmen. Betreiber mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12. Juni 2026 genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegepläne beim KVR-Branddirektion einreichen.
Gastronomiebetriebe auf Festgeländen mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12.06.2026 einen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in 5-facher Ausfertigung und als PDF beim KVR-Branddirektion München (veranstaltungen.raw@muenchen.de) einreichen. Zudem sind alle brandschutztechnischen Auflagen (Notausgänge, Gangbreiten, Kennzeichnung, Überdachungsregeln) umzusetzen und bei der Gebrauchsabnahme nachzuweisen.
Quelle: München Stadtrat Beschlüsse · Originaldokument ansehen →
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