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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 (19. September – 4. Oktober 2026) regeln verbindlich Öffnungszeiten, Ausschankzeiten und Musikzeiten für gastronomische Groß- und Mittelbetriebe, Straßenverkaufsgeschäfte sowie die Oide Wiesn. Darüber hinaus werden Zulassungsvoraussetzungen (u. a. Gestattung nach Gaststättengesetz, Haftpflichtversicherung, Reisegewerbekarte), Personalvorschriften (Jugendschutz, Beschäftigung von Ausländer*innen) sowie Werbe- und Markennutzungsregeln (Oktoberfest-Markenportfolio der LHM) festgelegt. Aufbautermine beginnen ab 29. Juni 2026; die Einhaltung aller Vorschriften ist Vertragsbestandteil.

Frist: 29. June 2026
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest 2026 müssen rechtzeitig die Gestattung nach Gaststättengesetz beim Kreisverwaltungsreferat München beantragen, Haftpflichtversicherungsnachweis und Reisegewerbekarte bereithalten, Markenutzungen vorab per E-Mail freigeben lassen (oktoberfest.marke@muenchen.de) und die vorgeschriebenen Öffnungs-, Ausschank- und Aufbauzeiten strikt einhalten.

Quelle: München Stadtrat Beschlüsse · Originaldokument ansehen →

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