Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3195.pdf [ 20,0 KB ]
Das Berliner Abgeordnetenhaus berät einen Antrag von CDU und SPD, der landeseigene Wohnungsunternehmen verpflichten soll, bis Ende des 3. Quartals 2026 wohnortnahe Kundenzentren ohne Terminpflicht einzurichten, eigenes technisches Personal sowie Hausmeister vorzuhalten und die Sicherheit und Hygiene in Wohnanlagen zu gewährleisten. Der Antrag richtet sich ausschließlich an landeseigene Berliner Wohnungsgesellschaften und ist daher für private Vermieter und Hausverwaltungen zunächst nicht unmittelbar bindend. Er kann jedoch als Orientierungsrahmen für Servicestandards in der Wohnungswirtschaft und als politisches Signal für zukünftige Regulierungen relevant sein.
Keine unmittelbare Handlungspflicht für private Vermieter oder Hausverwaltungen. Landeseigene Berliner Wohnungsunternehmen sollten die Umsetzung der geforderten Maßnahmen (Kundenzentren, eigenes Handwerkerpersonal, Hausmeister vor Ort) bis 30.09.2026 planen. Private Akteure sollten die politische Entwicklung beobachten, da ähnliche Standards zukünftig auch auf private Vermieter ausgedehnt werden könnten.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.