Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3196.pdf [ 22,0 KB ]
Das Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, den Bau von 200.000 neuen Wohnungen in zehn Jahren zu forcieren, u. a. durch den sogenannten „Bauturbo" gemäß § 246e BauGB. Dabei sollen beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, Nachverdichtung (Dachgeschossausbau, Aufstockungen, Umnutzung von Gewerbe-/Büroflächen) sowie städtebauliche Verträge mit Mietpreisbindungen genutzt werden. Landeseigene Liegenschaften werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben; ein erster Bericht an das Abgeordnetenhaus ist bis 1. September 2026 vorgesehen.
Immobilienakteure (Vermieter, Investoren, Hausverwaltungen, Makler) sollten die Entwicklung der Berliner Wohnungsbaupolitik verfolgen, insbesondere die Umsetzung des § 246e BauGB („Bauturbo") und etwaige städtebauliche Verträge mit Mietpreisbindungsregelungen. Eigentümer von Gewerbe-/Büroleerständen sowie untergenutzten Grundstücken sollten Umnutzungs- und Verdichtungspotenziale prüfen und verfügbare Förderprogramme in Betracht ziehen.
Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →
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