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Info Gastgewerbe 18. May 2026

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von veganen Getränken auf Basis von Sojabohnen mit Schokoladengeschmack mit Zusatz von Vitamin D und Calcium (BVL 2026/​01/​004)

Das BVL erlässt eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB, die das Inverkehrbringen veganer Sojabohnen-Getränke mit Schokoladengeschmack sowie Zusatz von Vitamin D (max. 0,75 µg/100 ml) und Calcium (max. 120 mg/100 ml) aus EU/EWR-Staaten in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Gastronomiebetriebe, die solche Produkte importieren, verarbeiten oder anbieten (z. B. als Heißgetränk-Alternativen), müssen die genannten Höchstgehalte einhalten. Abweichungen von nationalen Vorschriften sind gemäß § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.

Frist: 18. June 2026
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe, die vegane Schokoladen-Sojagetränke mit Vitamin-D- und Calcium-Zusatz einsetzen oder anbieten, müssen sicherstellen, dass die Gehalte von 0,75 µg Vitamin D/100 ml und 120 mg Calcium/100 ml nicht überschritten werden. Etwaige Abweichungen von nationalen Kennzeichnungsvorschriften sind nach § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.

Quelle: Bundesanzeiger · Originaldokument ansehen →

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