Amtsblatt_33_X3.pdf
Die Landeshauptstadt München hat die Satzungen zur Hausmüll- und Gewerbeabfallentsorgung sowie die zugehörigen Gebührensatzungen geändert (Beschluss 18.05.2017, Inkrafttreten nach Bekanntmachung am 30.11.2017). Neu eingeführt werden Unterflurbehälter (2.500–5.000 Liter) als Pflichtbehälter, deren Standplatz vom Grundstückseigentümer herzurichten und mit der Stadt abzustimmen ist. Für gewerbliche Betriebe (inkl. Gastgewerbe) gelten aktualisierte Jahresgebühren für Restmüllentsorgung, z. B. 232,44 € p.a. für eine 80-l-Tonne bei wöchentlicher Leerung.
Gastronomiebetriebe in München sollten prüfen, ob sie von der Pflicht zur Nutzung neuer Unterflurbehälter betroffen sind, und die aktualisierten Entsorgungsgebühren in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen. Ggf. ist die Herrichtung eines geeigneten Standplatzes für Unterflurbehälter in Abstimmung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb München erforderlich.
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.