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Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_32_oP.pdf

Die Landeshauptstadt München ändert ihre Gewerbeabfallgebührensatzung sowie die Gartenabfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2022. Die Jahresgebühren für die Entsorgung von gewerblichem Restmüll, Papierabfällen und Bioabfällen werden teils deutlich angehoben (z. B. 80-l-Mülltonne wöchentlich: von bisher implizit niedrigerem Satz auf 305,76 €/Jahr). Zusätzlich werden Umsatzsteuerklauseln ergänzt, die bedeuten, dass auf die Gebühren künftig ggf. Umsatzsteuer aufgeschlagen werden kann.

Frist: 1. January 2022
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe in München müssen ihre Abfallentsorgungsverträge und -kosten ab 01.01.2022 auf Basis der neuen Gebührensätze kalkulieren. Insbesondere sind die neuen Jahresgebühren für Restmüll-, Papier- und Bioabfallbehälter sowie die mögliche Umsatzsteuerbelastung in die Betriebskosten einzuplanen.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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