Amtsblatt_16_X3.pdf
Die Landeshauptstadt München erließ anlässlich der FIFA Fußball-WM 2018 (14.06.–15.07.2018) eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für bestimmte Bereiche entlang der Leopoldstraße und Ludwigstraße. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume und genehmigter Freischankflächen ist während der Spielzeiten verboten – mit Ausnahme von Getränkelieferanten und Personen mit häuslichem Bedarf. Zusätzlich gilt ein Verbot für pyrotechnische Gegenstände in denselben Bereichen und Zeiträumen. Gastronomiebetriebe im betroffenen Gebiet müssen sicherstellen, dass ihre Gäste keine Gläser oder Flaschen auf die Straße mitnehmen, sofern diese nicht als genehmigte Freischankfläche ausgewiesen ist.
Gastronomiebetriebe im definierten Bereich (Leopoldstraße/Ludwigstraße) müssen während der WM-Spielzeiten sicherstellen, dass Gäste keine Glasbehältnisse außerhalb geschlossener Räume oder genehmigter Freischankflächen mitführen. Ggf. müssen Einlasskontrollen oder Hinweisschilder eingerichtet werden.
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.