Amtsblatt_17_X3-1.pdf
Die Landeshauptstadt München erließ eine Allgemeinverfügung (gültig ab 11.06.2021) für Gastronomiebetriebe, die Live-Übertragungen von EM-2021-Spielen anbieten und dabei mehr als 1.000 Gäste aufnehmen können. Diese Betriebe sind verpflichtet, ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) einzulassen – und zwar ab zwei Stunden vor Spielbeginn bis zwei Stunden nach Spielende. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Gastronomiebetriebe mit Live-EM-Übertragung und einer Kapazität von mehr als 1.000 Gästen müssen sicherstellen, dass während der Spielzeiten (zzgl. je 2 Stunden vor/nach Spielbeginn/-ende) ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis gemäß § 4 der 13. BayIfSMV Zutritt erhalten. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen. Zusätzlich sind alle übrigen Vorschriften der 13. BayIfSMV (Sperrzeiten, Gästezahl etc.) einzuhalten.
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
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