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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_22_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt 22/2017 enthält überwiegend stadtplanerische und baurechtliche Bekanntmachungen ohne direkte Relevanz für Gastgewerbe oder Kälte-/Klimabetriebe. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Änderung der Oktoberfestverordnung vom 7. August 2017: Sie regelt u. a. geänderte Einlasszeiten (ab 09:00 Uhr statt 08:00 Uhr), neue Regelungen zum Kinderwagen- und Tierverbot sowie verschärfte Sicherheitsüberprüfungen für Fahrzeuge auf der Festwiese. Für Gastronomiebetriebe, die am Oktoberfest teilnehmen (Zelte, Standbetreiber), sind diese Änderungen der Veranstaltungsordnung unmittelbar relevant.

Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe mit Präsenz auf dem Münchner Oktoberfest (Zeltbetreiber, Standbetreiber) sollten die geänderte Oktoberfestverordnung prüfen, insbesondere die neue Einlasszeit (09:00 Uhr), die erweiterten Regelungen zu Kinderwagenverboten sowie die verschärften Sicherheitsvorgaben für Fahrzeuge auf der Festwiese.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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