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Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_28_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hat im Amtsblatt Nr. 28/2020 räumlich definierte Alkoholverkaufs-, Alkoholabgabe- und Alkoholkonsumverbote für mehrere Bereiche (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) festgelegt. Gastronomiebetriebe in diesen Gebieten sind unmittelbar betroffen, da sie innerhalb der definierten Verbotszonen keinen Alkohol verkaufen oder abgeben dürfen. Zusätzlich wurde eine neue Bekanntmachungssatzung der LH München beschlossen, die das Amtsblatt als zentrales Bekanntmachungsorgan bestätigt.

Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe in den genannten Verbotszonen (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) müssen prüfen, ob ihr Standort innerhalb der definierten Grenzen liegt. Wenn ja, ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol in diesen Bereichen verboten. Die genauen Gebietsgrenzen sind den Anlagen 1–9 der Bekanntmachung zu entnehmen.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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