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Gastgewerbe – München

Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Catering

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_27_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ im September 2020 auf Basis des Infektionsschutzgesetzes Allgemeinverfügungen mit zeitlich und örtlich begrenzten Verboten für den Verkauf, die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke (u. a. Theresienwiese, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen). Gaststätten sind ausdrücklich ausgenommen, sofern der Ausschank im konzessionierten Bereich innerhalb der Öffnungszeiten erfolgt oder nach § 12 GastG bzw. § 3a BayGastV genehmigt ist. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Frist: 20. September 2020

Gastronomiebetriebe in den genannten Verbotszonen (Theresienwiese, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) müssen sicherstellen, dass Alkohol nur innerhalb des konzessionierten Bereichs und während der genehmigten Öffnungszeiten ausgeschenkt wird. Kein Außer-Haus-Verkauf von Alkohol in die Verbotsbereiche während der Sperrzeiten (Fr./Sa. 21:00–06:00 Uhr). Bußgeldrisiko bei Verstößen prüfen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 11. May 2026

Amtsblatt_13_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 13/2026 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen nach BayBO. Für das Gastgewerbe relevant ist die Genehmigung einer Nutzungsänderung eines Ladenlokals zur Gaststätte (Türkenstr. 26, Stadtbezirk 3). Für die Immobilienwirtschaft relevant sind Genehmigungen für Dachgeschossausbauten (Tumblingerstr. 48), eine Hotelnutzung im Dachgeschoss (Thierschstr. 49) sowie einen Balkonanbau an ein Mehrfamilienhaus (Gollierstr. 23). Nachbarn mit mehr als 20 Miteigentümern werden durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt; Widerspruchsfristen laufen ab Bekanntgabe jeweils einen Monat.

Gastronomen, die eine Nutzungsänderung zu einer Gaststätte planen, sollten diesen Präzedenzfall (Türkenstr. 26) beachten. Immobilieneigentümer und WEG-Verwalter betroffener Nachbargrundstücke müssen prüfen, ob Einwände gegen die Baugenehmigungen erforderlich sind – Klagefrist: 1 Monat ab Bekanntmachung im Amtsblatt (11.05.2026).

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat regelt in diesem Beschluss detaillierte Betriebsvorschriften für Festbetriebe auf dem Oktoberfest (fliegende Bauten, Genehmigungspflichten, TÜV-Prüfungen, Blitzschutz, Brüstungshöhen). Gastronomische Betriebe müssen u. a. Bestuhlungs- und Rettungswegpläne bis spätestens 17. Juni beim KVR-Branddirektion einreichen, eine TÜV-SÜD-Gebrauchsabnahme nachweisen und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 5 Mio. Euro abschließen. Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienerecht oder Betriebsvorschriften können zum Ausschluss vom Festplatz führen.

Frist: 17. June 2026

Gastronomische Festbetriebe müssen: (1) Bestuhlungs- und Rettungswegpläne bis 17. Juni (des jeweiligen Jahres) in 5-facher Papierausfertigung (Maßstab 1:100) und digital beim KVR-Branddirektion einreichen; (2) TÜV-SÜD-Prüfung und Gebrauchsabnahme durch die untere Bauaufsichtsbehörde einholen; (3) Haftpflichtversicherung (mind. 5 Mio. € Personen-/Sachschäden, 150.000 € Vermögensschäden) nachweisen; (4) Blitzschutz-Innenmaßnahmen (Potentialausgleich) umsetzen; (5) Mindestlohnvorschriften für Ordnungspersonal einhalten.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 (München) regeln umfangreiche Pflichten für Gastgewerbebetriebe auf der Theresienwiese: darunter tägliche Abfallentsorgung und Mülltrennung (§40), Einhaltung der Trinkwasserverordnung mit Nachweispflicht (§42), Umsatzsteuer-Aufzeichnungspflichten (§37) sowie detaillierte Lautstärkenvorgaben für Musik in Gastbetrieben (§44, max. 85–90 dB(A)). Gaststättenbetriebe müssen Küchen- und Speisereste gesondert entsorgen und Fettabscheider vor Abreise reinigen. Die Beschallungsanlagen müssen in ein städtisches Vorrang-Schaltsystem eingebunden und fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn betriebsbereit sein.

Frist: 14. September 2026

Gastgewerbebetriebe auf dem Oktoberfest müssen: (1) Gewerbeabfälle nach GewAbfV trennen und täglich bis 8 Uhr entsorgen, (2) Küchen-/Speisereste gesondert gemäß Tier-NebG/VO EG 1069/2009 entsorgen, (3) Trinkwasserqualität an Zapfstellen nachweisen und ggf. Proben entnehmen lassen, (4) Umsatzsteuerheft führen (§37 UStDV), (5) Beschallungsanlage mit Vorrang-Schalteinheit ausrüsten und mind. 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn betriebsbereit melden, (6) Lautstärkengrenzen (85–90 dB(A)) einhalten und Lageplan sowie Musikprogramm mind. 4 Wochen vor Beginn einreichen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat detaillierte Betriebsvorschriften für gastronomische Betriebe auf dem Oktoberfest 2026 beschlossen. Diese umfassen strenge Regelungen zu Musikzeiten und Lautstärkegrenzen (85/90 dB(A)), Pflicht zur Installation von Beschallungsanlagen mit Lautstärkelimitern sowie ein generelles Verbot von Einweggeschirr und -besteck zugunsten von Mehrweglösungen mit Mindestpfand (1 Euro). Außerdem gelten klare Abbaufristen für den Festplatz sowie lebensmittelhygienische Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung.

Frist: 1. September 2026

Gastronomische Betriebe (Groß- und Mittelbetriebe) müssen: (1) Beschallungsanlagen mit zeitgesteuerten Lautstärkelimitern installieren und vor dem ersten Veranstaltungstag abnehmen lassen; (2) Musikzeiten und Lautstärkegrenzen (85 dB(A) vor 18 Uhr, 90 dB(A) danach) einhalten; (3) ausschließlich Mehrweggeschirr/-besteck mit Mindestpfand von 1 Euro verwenden; (4) Sonderregelung für traditionelle Blasmusik bis 01.09.2026 der Festleitung mitteilen; (5) Abbaufristen (je nach Betriebstyp zwischen 06.10. und 20.11.2026) einhalten.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Text enthält detaillierte Vorschriften für Gastronomie- und Schankbetriebe auf dem Münchner Oktoberfest. Geregelt werden u. a. Ausschankregeln für Bier (nur zugelassene Brauereien, Maßkrug-Pflicht), strenge Hygieneanforderungen an Trinkgefäße (maschinelle Reinigung, mikrobiologische Eigenkontrollen), Infektionsschutzbelehrungspflichten für lebensmittelverarbeitendes Personal (§§ 42, 43 IfSG) sowie Anforderungen an Lebensmittelzubereitung, Kühlung und Bio-Produktzertifizierung. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Festzulassungen führen.

Festwirte und Gastronomiebetriebe müssen: (1) Bier ausschließlich von zugelassenen Münchner Traditionsbrauereien in vorgeschriebenen Gefäßgrößen ausschenken; (2) Trinkgefäße ausschließlich maschinell mit chlorhaltigem Mittel oder Heißwasser (≥60°C) reinigen und mikrobiologische Eigenkontrollen durchführen; (3) alle lebensmittelverarbeitenden Mitarbeiter mit gültiger IfSG-§43-Bescheinigung einsetzen und jährliche Belehrungen dokumentieren; (4) Gefährdungsbeurteilung für Schankanlagen erstellen und dem Kreisverwaltungsreferat vorlegen; (5) bei Bio-Angeboten Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle sicherstellen; (6) ausreichende Kühleinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel bereithalten.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Textauszug enthält Betriebsvorschriften der Landeshauptstadt München für das Oktoberfest 2026 und betrifft ausschließlich Gastronomiebetriebe sowie Lebensmittelverkäufer auf dem Festgelände. Geregelt werden unter anderem Hygieneanforderungen (Schutzkleidung, Handwaschbecken, Lebensmittelabfälle), Reservierungsbedingungen mit Mindestverzehr-Obergrenzen, Jugendschutzpflichten, Verbote (z. B. Automaten, unautorisierte Verkaufswaren) sowie Alarmierungspflichten über Groupalarm. Für Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest bestehen konkrete Handlungspflichten zur Einhaltung dieser Vorschriften vor Festbeginn (18.09.2026).

Frist: 18. September 2026

Gastronomiebetriebe und Lebensmittelverkäufer auf dem Oktoberfest müssen: (1) Hygienevorgaben umsetzen (Schutzkleidung inkl. Kopfbedeckung, Handwaschbecken, dicht schließende Abfallbehälter, Schulung nach §4 LMHV); (2) Reservierungsbedingungen mit den vorgeschriebenen Mindestverzehr-Obergrenzen einhalten und ein Onlineportal für Reservierungstausch einrichten; (3) Jugendschutzhinweise gut sichtbar anbringen (§3 JuSchG); (4) Groupalarm-System nutzen und am Probealarm (18.09.2026) teilnehmen; (5) Verbote (Automaten, nicht genehmigte Waren, Bauchladenverkäufer nur in Festhallen) beachten.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften der Stadt München für das Oktoberfest 2026 (§§ 72–74 sowie Anlagen 1–2) regeln Sanktionen bei Verstößen (Verwarnung bis Ausschluss), Risikoübernahme durch Festbezieher bei Pandemie/Krieg, streng begrenzte Sortiments- und Ausschankvorgaben je Betriebstyp (Festhalle, Hühnerbraterei, Wurstimbiss, Stände ohne Sitzgelegenheit u. a.) sowie Anforderungen an die Stromversorgung auf dem Festplatz. Gaststättenrechtliche Gestattungen sind zusätzlich zum zivilrechtlichen Zulassungsvertrag einzuholen. Pfandpflichten (mind. 1 € für Flaschen, mind. 3 € für Weißbiergläser außerhalb fester Räume) sind einzuhalten.

Frist: 27. April 2026

Oktoberfest-Betreiber müssen: (1) zusätzlich zur Zulassung eine gaststättenrechtliche Gestattung einholen, (2) Sortiments- und Ausschankbeschränkungen gemäß Anlage 1 strikt einhalten, (3) Pfandregelungen für Flaschen und Gläser umsetzen, (4) elektrischen Leistungsbedarf bei der Anmeldung angeben und Elektroinstallation nur durch SWM-eingetragene Fachbetriebe ausführen lassen, (5) Anordnungen von Kontrolleuren (KVR-Ausweis) unverzüglich Folge leisten.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat technische und tarifliche Bestimmungen für die Strom- und Gasversorgung auf dem Oktoberfest 2026 festgelegt. Gastronomiebetriebe (Festzelte, Verkaufsstände) als Festbezieher müssen u. a. Inbetriebnahmeentgelte (52 € netto), Strombereitstellungsentgelt (9,30 Ct/kWh netto) sowie Gasstandrohrgebühren (495–760 € netto je nach Nenngröße) einplanen. Zudem gelten spezifische Prüffristen für elektrische Anlagen (z. B. 1 Jahr für ortsveränderliche Betriebsmittel) sowie eine Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung mit mind. 3 Stunden Batteriekapazität für Gastronomiebetriebe mit innenliegenden Aufenthaltsbereichen.

Frist: 27. April 2026

Festbezieher auf dem Oktoberfest 2026 müssen Stromversorgungseinrichtungen rechtzeitig beantragen, Inbetriebnahme anmelden (52 € Entgelt), Prüffristen für elektrische Anlagen einhalten, Gasstandrohre mindestens 3 Tage vor Montagetermin anmelden und die Sicherheitsbeleuchtung (mind. 3 h Batteriekapazität gemäß VDE 0108) sicherstellen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Text enthält die Versorgungsbedingungen (Gas und Wasser) für das Oktoberfest 2026 der Stadtwerke München (SWM). Gastronomiebetriebe auf dem Festgelände müssen konkrete Anforderungen an Gasgeräte (CE-Kennzeichnung, Flammüberwachung, Abgasführung nach DVGW AB G 631), Einrichtungspauschalen nach Gaszählergröße sowie Wasser- und Gaspreise (Kochgas: 10,68 Ct/kWh netto, Wasser: 3,44 €/m³) beachten. Die Gaspreise gelten ab 01.01.2026; Vorauszahlungen und Sicherheiten können von den SWM jederzeit verlangt werden.

Frist: 1. January 2026

Festbetreiber (Gastronomie auf dem Oktoberfest) müssen: (1) Gasgeräte mit gültigem CE-Prüfzeichen, DE-Kennzeichnung und Flammüberwachung einsetzen; (2) Einrichtungspauschale für Gaszähler (je nach Nennlgröße 210–2.890 € netto) einplanen; (3) Gasversorgung rechtzeitig per E-Mail bei SWM beantragen; (4) Wasserbezug im Servicezentrum Theresienwiese rechtzeitig anmelden; (5) private Trinkwasserleitungen auf eigene Kosten nach Hygieneregeln des Gesundheitsreferats errichten.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat am 11.05.2026 neue Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 beschlossen. Wesentliche Änderungen betreffen den Entfall des 18-Euro-Verzehrgutscheins in den Oide-Wiesn-Festzelten sowie die Vorverlegung der Musikzeiten gastronomischer Großbetriebe um eine Stunde täglich (mit der Auflage, bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik zu spielen). Zusätzlich wird eine Ausnahmegenehmigung für pyrotechnische Effekte (Wunderkerzen) am letzten Abend beantragt.

Frist: 19. September 2026

Gastronomische Betriebe auf dem Oktoberfest 2026 (insbesondere Oide-Wiesn-Festzelte) müssen ihre Verträge und internen Abläufe anpassen: Verzehrgutschein entfällt, Musikzeiten werden vorverlegt (bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik). Betroffene Betreiber sollten die aktualisierte Neufassung der Betriebsvorschriften prüfen und umsetzen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Anlage 5 und 6 des Münchner Stadtratsbeschlusses regeln detaillierte Hygiene- und Betriebspflichten für Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Entwässerungsanlagen bei öffentlichen Veranstaltungen (insbesondere Oktoberfest). Gastronomiebetriebe auf solchen Veranstaltungen müssen zertifiziertes Trinkwassermaterial (DVGW/KTW-Prüfzeichen), regelmäßige Spülungen und Temperaturkontrollen sicherstellen sowie Fettabscheider mindestens alle vier Tage von Fachunternehmen reinigen lassen. Entwässerungsarbeiten sind 24 Stunden vorab bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden; neue oder geänderte Leitungen erfordern eine Genehmigung, die spätestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn beantragt werden muss.

1. Nur DVGW/KTW-zertifiziertes Schlauchmaterial verwenden (keine Gartenschläuche). 2. Leitungen nach Anschluss 15 Min., nach Pausen >2 Std. erneut 5 Min. spülen; Wassertemperatur auf max. 25 °C überwachen. 3. Fettabscheider mindestens alle 4 Tage durch Fachunternehmen reinigen lassen; Belege vorhalten und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft unaufgefordert vorlegen. 4. Entwässerungsarbeiten 24 Std. vor Beginn bei der MSE anmelden; genehmigungspflichtige Vorhaben mind. 6 Wochen vorher beantragen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 (19. September – 4. Oktober 2026) regeln verbindlich Öffnungszeiten, Ausschankzeiten und Musikzeiten für gastronomische Groß- und Mittelbetriebe, Straßenverkaufsgeschäfte sowie die Oide Wiesn. Darüber hinaus werden Zulassungsvoraussetzungen (u. a. Gestattung nach Gaststättengesetz, Haftpflichtversicherung, Reisegewerbekarte), Personalvorschriften (Jugendschutz, Beschäftigung von Ausländer*innen) sowie Werbe- und Markennutzungsregeln (Oktoberfest-Markenportfolio der LHM) festgelegt. Aufbautermine beginnen ab 29. Juni 2026; die Einhaltung aller Vorschriften ist Vertragsbestandteil.

Frist: 29. June 2026

Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest 2026 müssen rechtzeitig die Gestattung nach Gaststättengesetz beim Kreisverwaltungsreferat München beantragen, Haftpflichtversicherungsnachweis und Reisegewerbekarte bereithalten, Markenutzungen vorab per E-Mail freigeben lassen (oktoberfest.marke@muenchen.de) und die vorgeschriebenen Öffnungs-, Ausschank- und Aufbauzeiten strikt einhalten.

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Dringend Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat legt detaillierte brandschutztechnische Anforderungen für Festzeltbetriebe und Gastronomiebetriebe auf Veranstaltungsgeländen fest. Die Vorgaben umfassen Flucht- und Rettungswegepläne, maximale Personenzahlen, Notausgänge, Möblierungsregeln sowie den Umgang mit Überdachungen und Sonnenschirmen. Betreiber mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12. Juni 2026 genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegepläne beim KVR-Branddirektion einreichen.

Frist: 12. June 2026

Gastronomiebetriebe auf Festgeländen mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12.06.2026 einen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in 5-facher Ausfertigung und als PDF beim KVR-Branddirektion München (veranstaltungen.raw@muenchen.de) einreichen. Zudem sind alle brandschutztechnischen Auflagen (Notausgänge, Gangbreiten, Kennzeichnung, Überdachungsregeln) umzusetzen und bei der Gebrauchsabnahme nachzuweisen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat detaillierte Brandschutzauflagen für Gastronomiebetriebe und Verkaufsstände auf dem Festgelände (Oktoberfest/Wiesn) beschlossen. Die Auflagen umfassen u. a. Reinigungspflichten für Dunstabzugsanlagen (mindestens alle vier Tage), strenge Vorgaben zur Lagerung von Flüssiggas (max. 2 Flaschen à 11 kg je Stand, Fachbetrieb-Bescheinigung erforderlich), Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung in Festzelten und gastronomischen Betrieben sowie Brandschutznachweise für Dekorationen und Baustoffe. Für den Betrieb von Heizstrahlern, Grilleinrichtungen und pyrotechnischen Effekten sind gesonderte Genehmigungen durch die Branddirektion notwendig; bei Mängeln bei der Abnahme ist der Betrieb bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Gastronomiebetreiber auf dem Festgelände müssen: (1) Dunstabzugsanlagen mind. alle 4 Tage auf Fettablagerungen reinigen und dokumentieren, (2) Flüssiggasanlagen durch Fachbetrieb prüfen und Bescheinigung spätestens am Freitag vor Veranstaltungsbeginn vorlegen, (3) Sicherheitsbeleuchtung einrichten und Sachkundigen-Bescheinigung bei Abnahme vorweisen, (4) Brandschutznachweise (Zertifikate) für alle Dekorationsmaterialien bereithalten, (5) vorgeschriebene Feuerlöscher (inkl. Fettbrand-Löscher Klasse F je Fritteuse) bereitstellen, (6) Heizstrahler und feuergefährliche Handlungen vorab bei der Branddirektion anmelden und genehmigen lassen.

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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 19482 Zukunft Oide Wiesn – Konzept und Aenderung der Anmeldebedingungen DB (zu Stadtratsvorlage "Zukunft Oide Wiesn – Konzept und Änderung der Anmeldebedingungen Damit die Oide Wiesn etwas Besonderes bleibt – interfraktionellen Arbeitsprozess starten Antrag Nr. 20-26 / A 06102 von der Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025, eingegangen am 26.11.2025 Oide Wiesn, Dauereintrittskarte Antrag Nr. 20-26 / A 06010 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Hans-Peter Mehling vom 29.10.2025, eingegangen am 29.10.2025 Inklusion auf der Oidn Wiesn: Gleiche Chancen für alle Bands! Antrag Nr. 20-26 / A 06103 von der SPD-Fraktion, CSU mit FREIE WÄHLER, FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 26.11.2025, eingegangen am 26.11.2025 Oide Wiesn dauerhaft sichern – Frühlingsfest und ZLF zusammenlegen Antrag Nr. 20-26 / A 05577 von der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 16.04.2025, eingegangen am 16.04.2025"

Der Münchner Stadtrat beschließt Änderungen der Anmelde- und Betriebsbedingungen für die Oide Wiesn (Oktoberfest-Begleitveranstaltung) ab 2026/2027. Für Gastronomiebetriebe (Zeltbetreiber) relevant sind insbesondere die Umstellung auf ein Online-basiertes Ticketsystem für Reservierungsgäste, der Wegfall von Einlassbändern sowie die Änderung der Mindestverzehrregelung (Verzehrgutschein 18 € entfällt ab 2026, einheitlich 2 Maß und ½ Hendl). Ab 2027 sind zudem geänderte Ausschreibungsbedingungen für das Musikprogramm im Musikantenzelt geplant.

Frist: 28. April 2026

Zeltbetreiber der Oide Wiesn müssen auf das neue Online-Ticketsystem für Reservierungsgäste umstellen, die geänderten Mindestverzehrregelungen (kein 18-€-Gutschein mehr in Boxen/Galerien) ab 2026 beachten und sich mit den neuen Ausschreibungsbedingungen für das Musikprogramm 2027 vertraut machen.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Münchner Stadtrat-Beschluss dokumentiert den Rückblick auf das Oktoberfest 2025, u. a. Brandschutzanforderungen (Abstandsflächen nach BayBO), Hygiene- und Trinkwasserüberwachung sowie Ausschank- und Verzehrstatistiken der Gastronomiebetriebe. Für Gastronomiebetriebe relevant sind insbesondere die tägliche Trinkwasserprobenentnahme durch das Gesundheitsreferat, die Bio-Zertifizierungspflichten (Ökolandbaugesetz) sowie die zunehmende Erwartung bargeldloser Bezahlmöglichkeiten. Kälte- und Klimatechnikbetriebe sind von diesem Dokument nicht betroffen.

Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest (und vergleichbaren Veranstaltungen) sollten sicherstellen: (1) Bio-Produkte sind durch eine akkreditierte Kontrollstelle zertifiziert (Ökolandbaugesetz); (2) Trinkwasserqualität wird behördlich überwacht – eigene Hygieneprozesse entsprechend dokumentieren; (3) Bargeldlose Bezahlterminals werden zunehmend erwartet. Für Festzeltbetriebe: Einhaltung der Abstandsflächenvorgaben nach Art. 30 BayBO bei der Planung prüfen.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Münchner Stadtrat hat den Schlussbericht zum Oktoberfest und zur Oidn Wiesn 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst Ordnungsmaßnahmen, darunter Immissionsschutz und Musikeinstellungen bei gastronomischen Großbetrieben sowie Berichte von Gesundheitsschutz, Gewerbeaufsicht und weiteren Behörden. Die Oide Wiesn verzeichnete mit 373.083 zahlenden Gästen einen Besucherrückgang gegenüber dem Vorjahr, was zu einem Defizit führte.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für einzelne Betriebe. Gastronomische Betriebe, die am Oktoberfest teilnehmen oder an zukünftigen Bewerbungen interessiert sind, sollten die Empfehlungen der Bezirksausschüsse und etwaige Beschlüsse des Arbeitskreises „Zukunft Oide Wiesn" verfolgen. Auf Immissionsschutz-Vorgaben (Musikeinstellungen) achten.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Schluss- und Erfahrungsbericht des Stadtjugendamts München zum Oktoberfest 2025 dokumentiert die Durchführung von Jugendschutzkontrollen in Festzelten und auf dem Festgelände. Wiesnwirte und Betreiber waren über einschlägige Jugendschutzvorschriften informiert; festgestellt wurden jedoch Informationslücken beim Security- und Bedienungspersonal, insbesondere bezüglich des Kinderwagenverbots nach 18:00 Uhr und des Zutrittsverbots für Kinder unter 6 Jahren nach 20:00 Uhr. Für Gastronomiebetriebe mit Großveranstaltungscharakter ist die korrekte Schulung des Personals zu diesen Jugendschutzregelungen relevant.

Gastronomiebetriebe (insbesondere Festzeltbetreiber und Biergärten) sollten sicherstellen, dass sowohl Bedienungs- als auch Sicherheitspersonal umfassend über geltende Jugendschutzregelungen geschult ist – konkret das Kinderwagenverbot ab 18:00 Uhr sowie das Zutrittsverbot für Kinder unter 6 Jahren nach 20:00 Uhr in Zelten und Biergärten.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Bericht des Münchner Referats für Klima- und Umweltschutz dokumentiert die Lärm- und Musiküberwachung beim Oktoberfest 2025 gemäß § 44 der Betriebsvorschriften. Es gelten Schallpegelobergrenzen von 85 bzw. 90 dB(A) je nach Tageszeit, und vor 18:00 Uhr ist „aufheizende Musik" grundsätzlich verboten. Der Erfahrungsbericht stellt fest, dass die Vorgaben im Wesentlichen eingehalten wurden, weist jedoch auf wiederholt beobachtete Verstöße gegen das Musikverbot vor 18:00 Uhr hin.

Gastronomische Betriebe auf Veranstaltungen mit Betriebsvorschriften (z. B. Oktoberfest) müssen sicherstellen, dass vor 18:00 Uhr keine aufheizende Musik gespielt wird und die Schallpegelgrenzen (85/90 dB(A)) jederzeit eingehalten werden. Tontechniker sind eigenverantwortlich zur Überwachung verpflichtet.

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Häufige Fragen

Muss ich als Gastronom das Amtsblatt selbst lesen? +

Nein. Paragrafenwächter scannt täglich Amtsblätter, Veterinäramts-Bekanntmachungen und Stadtratsbeschlüsse und schickt Ihnen nur die relevanten Änderungen direkt per E-Mail – kostenlos und ohne Rauschen.

Welche Vorschriften gelten für mein Restaurant? +

Restaurants und Bars unterliegen u. a. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), HACCP-Anforderungen, dem Gaststättenrecht, Sperrzeitenverordnungen, Sondernutzungssatzungen für Außengastronomie sowie arbeitsrechtlichen Regelungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.

Was passiert, wenn ich eine Regeländerung verpasse? +

Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Sondernutzungsregeln können zu Bußgeldern, Betriebsschließungen oder dem Entzug der Konzession führen. Paragrafenwächter informiert Sie proaktiv, bevor solche Fristen ablaufen.

Wie oft ändern sich die Vorschriften für die Gastronomie? +

Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen ändern sich im Schnitt mehrfach pro Quartal. Besonders häufig betroffen: Hygiene, Sondernutzungsgebühren und Mindestlohn.

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