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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Bericht des Münchner Referats für Klima- und Umweltschutz dokumentiert die Lärm- und Musiküberwachung beim Oktoberfest 2025 gemäß § 44 der Betriebsvorschriften. Es gelten Schallpegelobergrenzen von 85 bzw. 90 dB(A) je nach Tageszeit, und vor 18:00 Uhr ist „aufheizende Musik" grundsätzlich verboten. Der Erfahrungsbericht stellt fest, dass die Vorgaben im Wesentlichen eingehalten wurden, weist jedoch auf wiederholt beobachtete Verstöße gegen das Musikverbot vor 18:00 Uhr hin.

Was zu tun ist:
Gastronomische Betriebe auf Veranstaltungen mit Betriebsvorschriften (z. B. Oktoberfest) müssen sicherstellen, dass vor 18:00 Uhr keine aufheizende Musik gespielt wird und die Schallpegelgrenzen (85/90 dB(A)) jederzeit eingehalten werden. Tontechniker sind eigenverantwortlich zur Überwachung verpflichtet.

Quelle: München Stadtrat Beschlüsse · Originaldokument ansehen →

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