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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Anlage 5 und 6 des Münchner Stadtratsbeschlusses regeln detaillierte Hygiene- und Betriebspflichten für Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Entwässerungsanlagen bei öffentlichen Veranstaltungen (insbesondere Oktoberfest). Gastronomiebetriebe auf solchen Veranstaltungen müssen zertifiziertes Trinkwassermaterial (DVGW/KTW-Prüfzeichen), regelmäßige Spülungen und Temperaturkontrollen sicherstellen sowie Fettabscheider mindestens alle vier Tage von Fachunternehmen reinigen lassen. Entwässerungsarbeiten sind 24 Stunden vorab bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden; neue oder geänderte Leitungen erfordern eine Genehmigung, die spätestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn beantragt werden muss.

Was zu tun ist:
1. Nur DVGW/KTW-zertifiziertes Schlauchmaterial verwenden (keine Gartenschläuche). 2. Leitungen nach Anschluss 15 Min., nach Pausen >2 Std. erneut 5 Min. spülen; Wassertemperatur auf max. 25 °C überwachen. 3. Fettabscheider mindestens alle 4 Tage durch Fachunternehmen reinigen lassen; Belege vorhalten und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft unaufgefordert vorlegen. 4. Entwässerungsarbeiten 24 Std. vor Beginn bei der MSE anmelden; genehmigungspflichtige Vorhaben mind. 6 Wochen vorher beantragen.

Quelle: München Stadtrat Beschlüsse · Originaldokument ansehen →

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