Die Frankfurter Tourismusbeitragssatzung wird geändert: Studierende, Schüler:innen und Auszubildende sowie deren Betreuungspersonen sind künftig von der Tourismusabgabe befreit, sofern der Aufenthalt Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken dient. Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen, Hostels etc.), die die Abgabe erheben und abführen, müssen diesen neuen Befreiungstatbestand bei der Beitragserhebung berücksichtigen. Eine konkrete Frist für das Inkrafttreten der Satzungsänderung ist im vorliegenden Text nicht genannt.
Beherbergungsbetriebe in Frankfurt müssen ihre internen Prozesse zur Erhebung der Tourismusabgabe (City Tax) anpassen: Beim Check-in ist künftig aktiv zu prüfen, ob ein Gast als Studierender, Schüler:in oder Auszubildender zu Ausbildungszwecken übernachtet und damit von der Abgabe befreit ist. Entsprechende Nachweisdokumente (z. B. Immatrikulationsbescheinigung) sollten angefordert und archiviert werden.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt hat bei der Big Chefs Germany GmbH (MyZeil, Frankfurt) schwerwiegende Hygienemängel in nahezu allen Betriebsbereichen festgestellt – darunter schimmelähnliche Verunreinigungen an Kühleinrichtungen, Spülmaschinen und der Eiswürfelmaschine sowie Produkt- und Fettrückstände im Backofen. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde behördlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.04.2026 waren die Mängel größtenteils behoben.
Frist: 8. April 2026
Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass alle lebensmittelberührenden Flächen, Geräte und Kühleinrichtungen regelmäßig und gründlich gereinigt werden. HACCP-Konzepte sind konsequent umzusetzen; bei Schimmelbefund an Kühl- und Spüleinrichtungen ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben, um behördliche Anordnungen und eine mögliche Betriebsschließung zu vermeiden.
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Im Restaurant „Kiichi Sushi & Vietnamesische Küche" am Roßmarkt 12 in Frankfurt wurden wiederholt erhebliche Hygienemängel festgestellt, darunter Mäuse- und Schabenbefall mit nachteiliger Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. Die zuständige Behörde hat den Betrieb daraufhin behördlich geschlossen. Der Fall verdeutlicht das Bußgeld- und Schließungsrisiko bei Verstößen gegen die lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften (LMHV/LFGB).
Gastronomiebetriebe müssen wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Monitoring, Prophylaxe, ggf. Fachfirma) nachweislich umsetzen und regelmäßig dokumentieren. Hygienemängel sind unverzüglich zu beheben, um behördliche Schließungen zu vermeiden. HACCP-Konzept auf Schädlingsrisiken überprüfen und aktualisieren.
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Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen) dauerhaft ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 %, während Getränke weiterhin mit 19 % besteuert werden. Gastronomiebetriebe müssen bis zum Stichtag alle Speisekarten, Online-Menüs und Kassensysteme anpassen sowie steuerliche Sonderfälle (Silvesternacht, Gutscheine, Anzahlungen) korrekt handhaben. Eine Pflicht zur Preissenkung für Gäste besteht nicht – die Weitergabe des Steuervorteils liegt im unternehmerischen Ermessen.
Frist: 1. January 2026
Kassensysteme und alle Speisekarten (inkl. Online-Speisekarten, QR-Menüs, Lieferplattformen) bis spätestens 1. Januar 2026 auf 7 % MwSt. für Speisen umstellen. Steuerliche Sonderregelungen für Silvesternacht, Einzweck-/Mehrzweckgutscheine und Anzahlungen aus 2025 prüfen und in der Buchhaltung korrekt abbilden. Unternehmerische Entscheidung über Preisweitergabe oder Margenerhöhung treffen.
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit 1. März 2021 eine Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Alten und Neuen Altstadt in Kraft. Sie regelt konkret Lage, Größe und Gestaltung von Außengastronomieflächen sowie Warenauslagen, Werbeaufsteller und Straßenraumausstattung (Schirme, Markisen, Beleuchtung, Einfriedungen). Gastronomiebetriebe im definierten Geltungsbereich (zwischen Berliner Straße/Paulsplatz im Norden, Mainkai im Süden, Buchgasse im Westen und Fahrgasse im Osten) müssen ihre Außenflächen entsprechend dieser Richtlinie gestalten.
Gastronomiebetriebe im Geltungsbereich der Frankfurter Altstadt müssen prüfen, ob ihre Außengastronomie (Flächen, Schirme, Markisen, Beleuchtung, Werbeaufsteller, Warenauslagen) den Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie entspricht. Ggf. sind Anpassungen der Außenbestuhlung und -ausstattung sowie bestehender Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich.
Der Text erläutert die gesetzlichen Hygienepflichten für Lebensmittelbetriebe im Gastgewerbe, insbesondere die verpflichtende Einrichtung eines HACCP-Konzepts gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Dokumentationspflichten. Zusätzlich wird auf die Allergenkennzeichnungspflicht für unverpackte Lebensmittel (LMIDV) und die seit 2019 gültige Möglichkeit zur Online-Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen bei schwerwiegenden Hygienemängeln (§ 40 LFGB) hingewiesen. Betriebe müssen u. a. Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungspläne, Schädlingsbekämpfung, Personalschulungen und Rückverfolgbarkeitssysteme nachweisbar umsetzen.
Gastronomische Betriebe müssen ein vollständiges HACCP-Konzept einrichten und laufend dokumentieren (Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs-/Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfung, jährliche Personalschulungen, Rückverfolgbarkeitssystem). Zusätzlich sind Informationen zu allergenen Zutaten in unverpackten Lebensmitteln bereitzustellen. Bei Hygienemängeln mit Bußgeldern über 350 € droht eine öffentliche Veröffentlichung der Kontrollergebnisse.
Gastronomiebetriebe sind gesetzlich verpflichtet, alle lebensmittelberührenden Mitarbeiter (inkl. Aushilfen) vor Arbeitsantritt sowohl nach § 43 IfSG (Infektionsschutz-Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt, ~30 €) als auch nach EU-VO 852/2004 i.V.m. § 4 LMHV (Lebensmittelhygiene-Schulung) zu schulen. Beide Schulungen müssen dokumentiert und auf Behördenverlangen vorgelegt werden. Folgebelehrungen nach § 43 IfSG sind alle zwei Jahre sowie bei Tätigkeitswechsel durch den Arbeitgeber oder Dritte durchzuführen.
Alle lebensmittelberührenden Mitarbeiter (inkl. Saisonkräfte, Aushilfen, mithelfende Familienangehörige) vor Arbeitsantritt zur Erstbelehrung beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden (§ 43 IfSG) und eine betriebliche Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU-VO 852/2004 organisieren. Folgebelehrungen alle zwei Jahre durchführen und alle Nachweise lückenlos dokumentieren und im Betrieb vorhalten.
Die IHK Frankfurt stellt einen Leitfaden und ein Merkblatt (Stand 03/2023) zu den aktuellen Regelungen für Außengastronomie in Frankfurt am Main bereit. Themen umfassen Sommergärten, Wirtschaftsgärten, das Antragsverfahren zur Gaststättenerlaubnis sowie vorbeugenden Brandschutz. Anträge auf gewerbliche Sondernutzung (z. B. Sommergarten, Warenauslage) können seit April 2018 online über die Website der Stadt Frankfurt gestellt werden.
Gastronomiebetriebe in Frankfurt am Main, die Außengastronomie betreiben oder planen, sollten das aktuelle Merkblatt und den Leitfaden (Stand 03/2023) der Stadt Frankfurt herunterladen und prüfen. Anträge auf gewerbliche Sondernutzung sind online über das Stadtportal zu stellen.
Das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) und die Hessische Bauordnung (HBO) verpflichten seit dem 24.12.2016 neu errichtete oder baulich wesentlich veränderte Gaststätten mit Alkoholausschank zur Bereitstellung von Gästetoilettenanlagen in ausreichender Zahl. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz, solange keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Bei Betreiberwechsel, Umbau oder Erweiterung sollte vorab verbindlich geprüft werden, ob die Toilettenpflicht greift.
Gastronomen, die einen Neubau, wesentlichen Umbau, eine Erweiterung oder einen Betreiberwechsel planen, müssen vorab prüfen (lassen), ob die Toilettenpflicht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 HBO gilt. Ggf. sind Gästetoiletten in ausreichender Zahl (inkl. Waschbecken, Seifenspender, Handtrocknungsvorrichtung) einzubauen. Bei Betreiberwechsel empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde.
Gewerbetreibende im Gaststättenbereich sind verpflichtet, die relevanten Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) durch einen gut sichtbaren Aushang in ihrem Betrieb bekannt zu machen. Die IHK Frankfurt stellt ein aktuelles Aushang-Muster (Stand Mai 2025) als PDF bereit. Zusätzlich wird vor unseriösen Anbietern gewarnt, die kostenpflichtige Aushangtafeln als gesetzlich vorgeschrieben behaupten.
Aktuellen JuSchG-Aushang (Stand Mai 2025) gut sichtbar und lesbar im Betrieb aushängen. Muster kann kostenlos bei der IHK Frankfurt heruntergeladen werden. Bei verdächtigen Kontaktaufnahmen durch unseriöse Anbieter: nicht auf kostenpflichtige Angebote eingehen, sondern Unterlagen anfordern und Angebot kritisch prüfen.
Der IHK-Frage-Antwort-Katalog erläutert die wesentlichen gewerberechtlichen Pflichten für Gaststättenbetriebe in Hessen: Anzeigepflicht statt Erlaubnispflicht seit 2012, Anzeigepflicht beim Alkoholausschank (inkl. erforderlicher Unterlagen), Anmeldepflicht für temporären Getränke-/Speiseverkauf bei Veranstaltungen seit 2018 sowie die seit 1. Juli 2021 geltende Pflicht zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS für Betriebe mit Geldspielgeräten. Zusätzlich werden Nichtraucherschutzregelungen und bauliche Anforderungen angesprochen.
Frist: 1. July 2021
Gaststättenbetriebe müssen: (1) Alkoholausschank beim Ordnungs-/Gewerbeamt anzeigen (mind. 6 Wochen vor Betriebsbeginn, Unterlagen max. 3 Monate alt); (2) vorübergehenden Verkauf bei Veranstaltungen online beim Ordnungsamt anmelden; (3) bei Geldspielgeräten Anschluss an Spielersperrsystem OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen und Ausweiskontrolle vor Spielaufnahme durchführen – Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Ab dem 1. November 2025 gilt ein neues Verfahren zur Adressänderung beim Gewerbeamt bei einem Unternehmensumzug. Es ersetzt das bisherige Verfahren der „gegenseitigen Unterrichtung". Alle gewerbetreibenden Betriebe – einschließlich Gastronomiebetriebe und Kälte-/Klimatechnik-Handwerksbetriebe – müssen bei einem Umzug das neue Rückmeldeverfahren anwenden.
Frist: 1. November 2025
Bei einem Unternehmensumzug die Adressänderung beim Gewerbeamt nach dem neuen Rückmeldeverfahren (ab 01.11.2025) melden – nicht mehr nach dem alten Verfahren der „gegenseitigen Unterrichtung".
Nein. Paragrafenwächter scannt täglich Amtsblätter, Veterinäramts-Bekanntmachungen und Stadtratsbeschlüsse und schickt Ihnen nur die relevanten Änderungen direkt per E-Mail – kostenlos und ohne Rauschen.
Restaurants und Bars unterliegen u. a. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), HACCP-Anforderungen, dem Gaststättenrecht, Sperrzeitenverordnungen, Sondernutzungssatzungen für Außengastronomie sowie arbeitsrechtlichen Regelungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.
Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Sondernutzungsregeln können zu Bußgeldern, Betriebsschließungen oder dem Entzug der Konzession führen. Paragrafenwächter informiert Sie proaktiv, bevor solche Fristen ablaufen.
Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen ändern sich im Schnitt mehrfach pro Quartal. Besonders häufig betroffen: Hygiene, Sondernutzungsgebühren und Mindestlohn.
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