Gestaltungsrichtlinie Stadt Frankfurt
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit 1. März 2021 eine Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Alten und Neuen Altstadt in Kraft. Sie regelt konkret Lage, Größe und Gestaltung von Außengastronomieflächen sowie Warenauslagen, Werbeaufsteller und Straßenraumausstattung (Schirme, Markisen, Beleuchtung, Einfriedungen). Gastronomiebetriebe im definierten Geltungsbereich (zwischen Berliner Straße/Paulsplatz im Norden, Mainkai im Süden, Buchgasse im Westen und Fahrgasse im Osten) müssen ihre Außenflächen entsprechend dieser Richtlinie gestalten.
Gastronomiebetriebe im Geltungsbereich der Frankfurter Altstadt müssen prüfen, ob ihre Außengastronomie (Flächen, Schirme, Markisen, Beleuchtung, Werbeaufsteller, Warenauslagen) den Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie entspricht. Ggf. sind Anpassungen der Außenbestuhlung und -ausstattung sowie bestehender Sondernutzungsgenehmigungen erforderlich.
Quelle: IHK Frankfurt · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.