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Handlungsbedarf Gastgewerbe 15. May 2026

Tätigkeit mit Lebensmitteln

Der Text erläutert die gesetzlichen Hygienepflichten für Lebensmittelbetriebe im Gastgewerbe, insbesondere die verpflichtende Einrichtung eines HACCP-Konzepts gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Dokumentationspflichten. Zusätzlich wird auf die Allergenkennzeichnungspflicht für unverpackte Lebensmittel (LMIDV) und die seit 2019 gültige Möglichkeit zur Online-Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen bei schwerwiegenden Hygienemängeln (§ 40 LFGB) hingewiesen. Betriebe müssen u. a. Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungspläne, Schädlingsbekämpfung, Personalschulungen und Rückverfolgbarkeitssysteme nachweisbar umsetzen.

Was zu tun ist:
Gastronomische Betriebe müssen ein vollständiges HACCP-Konzept einrichten und laufend dokumentieren (Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs-/Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfung, jährliche Personalschulungen, Rückverfolgbarkeitssystem). Zusätzlich sind Informationen zu allergenen Zutaten in unverpackten Lebensmitteln bereitzustellen. Bei Hygienemängeln mit Bußgeldern über 350 € droht eine öffentliche Veröffentlichung der Kontrollergebnisse.

Quelle: IHK Frankfurt · Originaldokument ansehen →

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