Beschlussausfertigung § 117 zur Vorlage NR 2 2026
Die Frankfurter Tourismusbeitragssatzung wird geändert: Studierende, Schüler:innen und Auszubildende sowie deren Betreuungspersonen sind künftig von der Tourismusabgabe befreit, sofern der Aufenthalt Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken dient. Gastgewerbebetriebe (Hotels, Pensionen, Hostels etc.), die die Abgabe erheben und abführen, müssen diesen neuen Befreiungstatbestand bei der Beitragserhebung berücksichtigen. Eine konkrete Frist für das Inkrafttreten der Satzungsänderung ist im vorliegenden Text nicht genannt.
Beherbergungsbetriebe in Frankfurt müssen ihre internen Prozesse zur Erhebung der Tourismusabgabe (City Tax) anpassen: Beim Check-in ist künftig aktiv zu prüfen, ob ein Gast als Studierender, Schüler:in oder Auszubildender zu Ausbildungszwecken übernachtet und damit von der Abgabe befreit ist. Entsprechende Nachweisdokumente (z. B. Immatrikulationsbescheinigung) sollten angefordert und archiviert werden.
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