Frage-/Antwortkatalog zum Gaststättengewerbe
Der IHK-Frage-Antwort-Katalog erläutert die wesentlichen gewerberechtlichen Pflichten für Gaststättenbetriebe in Hessen: Anzeigepflicht statt Erlaubnispflicht seit 2012, Anzeigepflicht beim Alkoholausschank (inkl. erforderlicher Unterlagen), Anmeldepflicht für temporären Getränke-/Speiseverkauf bei Veranstaltungen seit 2018 sowie die seit 1. Juli 2021 geltende Pflicht zum Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS für Betriebe mit Geldspielgeräten. Zusätzlich werden Nichtraucherschutzregelungen und bauliche Anforderungen angesprochen.
Gaststättenbetriebe müssen: (1) Alkoholausschank beim Ordnungs-/Gewerbeamt anzeigen (mind. 6 Wochen vor Betriebsbeginn, Unterlagen max. 3 Monate alt); (2) vorübergehenden Verkauf bei Veranstaltungen online beim Ordnungsamt anmelden; (3) bei Geldspielgeräten Anschluss an Spielersperrsystem OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen und Ausweiskontrolle vor Spielaufnahme durchführen – Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Quelle: IHK Frankfurt · Originaldokument ansehen →
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