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Handlungsbedarf Gastgewerbe 15. May 2026

Toilettenpflicht

Das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) und die Hessische Bauordnung (HBO) verpflichten seit dem 24.12.2016 neu errichtete oder baulich wesentlich veränderte Gaststätten mit Alkoholausschank zur Bereitstellung von Gästetoilettenanlagen in ausreichender Zahl. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz, solange keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Bei Betreiberwechsel, Umbau oder Erweiterung sollte vorab verbindlich geprüft werden, ob die Toilettenpflicht greift.

Was zu tun ist:
Gastronomen, die einen Neubau, wesentlichen Umbau, eine Erweiterung oder einen Betreiberwechsel planen, müssen vorab prüfen (lassen), ob die Toilettenpflicht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 HBO gilt. Ggf. sind Gästetoiletten in ausreichender Zahl (inkl. Waschbecken, Seifenspender, Handtrocknungsvorrichtung) einzubauen. Bei Betreiberwechsel empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde.

Quelle: IHK Frankfurt · Originaldokument ansehen →

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