Gastgewerbe
Sondernutzung: Außengastronomie und Schankvorgärten
Was ist eine Sondernutzungserlaubnis?
Öffentliche Gehwege, Plätze und Straßenräume sind für den allgemeinen Verkehr bestimmt. Wer sie darüber hinaus nutzen möchte – etwa für Tische, Stühle, Schirme oder Blumenkübel – braucht eine Sondernutzungserlaubnis von der zuständigen Gemeinde oder Stadt. Die Rechtsgrundlagen variieren je nach Bundesland (Straßengesetze der Länder).
Antrag und Genehmigung
Der Antrag muss vor Saisonbeginn beim Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt gestellt werden. Angaben zum gewünschten Bereich (Maße, Lageplan), Art der Möblierung und Betriebszeiten sind erforderlich. Die Genehmigung wird in der Regel befristet erteilt und muss jährlich erneuert werden.
Gebühren
Die Gebühren werden durch kommunale Sondernutzungssatzungen festgelegt und sind je nach Stadt sehr unterschiedlich. Sie richten sich typischerweise nach der genutzten Fläche (€ pro m² und Monat) und der Lage (Innenstadtlage vs. Nebenstraße). Änderungen der Gebührensatzungen werden im jeweiligen Amtsblatt veröffentlicht – Paragrafenwächter scannt diese automatisch.
Typische Auflagen
- Mindestbreite für Fußgänger freihalten (häufig 1,50–2,00 m)
- Keine festen Bauten (Markisen müssen einrollbar sein)
- Barrierefreiheit gewährleisten
- Lärmbegrenzung in Wohngebieten (Verbindung mit Sperrzeitenregelung)
- Entfernung der Möblierung bei Veranstaltungen auf Anforderung
Was passiert bei Verstößen?
Ohne Genehmigung oder außerhalb der genehmigten Fläche aufgestellte Möblierung kann vom Ordnungsamt kostenpflichtig entfernt werden. Bei Wiederholungsverstößen ist der Entzug der Genehmigung möglich.
Kein Rechtsrat – bitte prüfen Sie alle Angaben anhand der verlinkten Originalquellen und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.