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Gastgewerbe

IfSG

Infektionsschutzgesetz

Bundesgesetz zum Schutz vor Infektionskrankheiten. § 43 IfSG verpflichtet Personen, die erstmals im Lebensmittelbereich tätig werden, zur Belehrung durch das Gesundheitsamt. Arbeitgeber müssen alle 2 Jahre Folgebelehrungen durchführen.

Rechtsgrundlage: IfSG (§§ 42, 43)

Weitere Begriffe: HACCP · LMHV · TSE · KassenSichV · GewO · GoBD