Gastgewerbe
Gaststättenrecht: Erlaubnis, Konzession, Sperrzeiten
Gaststättenrecht nach der Föderalismusreform
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt das Gaststättenrecht bei den Bundesländern. Das frühere Bundesgaststättengesetz (GastG) gilt nur noch in Ländern, die kein eigenes Gaststättengesetz erlassen haben. In Bayern, Baden-Württemberg, NRW und anderen Bundesländern gelten eigene Landesgesetze – die Anforderungen variieren deutlich.
Was brauche ich zum Öffnen?
In den meisten Bundesländern benötigen Sie:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (Pflicht überall)
- Gaststättenerlaubnis oder Konzession – je nach Bundesland und Betriebsform (Ausschank von Alkohol, Nachtbetrieb)
- Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, ggf. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten (Baugenehmigung, Brandschutz, Barrierefreiheit)
Sperrzeiten
Sperrzeiten regeln, wann Gaststätten schließen müssen. Sie werden durch kommunale Sperrzeitenverordnungen festgelegt und können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Auch Ausnahmen für besondere Anlässe oder bestimmte Gebiete (z. B. Innenstädte) sind möglich. Änderungen werden im lokalen Amtsblatt veröffentlicht.
Sondernutzung für Außengastronomie
Tische und Stühle im öffentlichen Straßenraum erfordern eine Sondernutzungserlaubnis. Die Gebühren und Auflagen werden von der jeweiligen Stadt festgelegt und ändern sich regelmäßig – besonders nach Haushaltsberatungen. Paragrafenwächter scannt die Amtsblätter Ihrer Stadt auf Änderungen an Sondernutzungssatzungen.
Kein Rechtsrat – bitte prüfen Sie alle Angaben anhand der verlinkten Originalquellen und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.