Gastgewerbe
DSGVO in der Gastronomie
Warum gilt die DSGVO auch für Gastronomen?
Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten verarbeitet, fällt unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Gastronomie betrifft das: Reservierungsdaten, Kassensysteme, Mitarbeiterdaten, Videoüberwachung, WLAN-Angebote und Newsletter.
Reservierungen und Gästedaten
Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen für Reservierungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck notwendig ist. Nach dem Besuch sind die Daten zu löschen, sofern keine andere Rechtsgrundlage (z. B. Steuerrecht) die Aufbewahrung erfordert. Digitale Reservierungssysteme müssen DSGVO-konform konfiguriert sein.
Videoüberwachung
Kameras in Gaststätten sind grundsätzlich erlaubt, aber nur unter strengen Auflagen: sichtbarer Aushang, dokumentierter Zweck, begrenzte Speicherdauer (in der Regel 48–72 Stunden), keine Überwachung von Umkleide- oder Sanitärbereichen. Mitarbeiter müssen informiert werden.
Kassensysteme und GoBD
Elektronische Kassensysteme müssen seit 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Gleichzeitig gelten die GoBD für die Aufbewahrung steuerrelevanter Daten. Die Anforderungen überschneiden sich mit der DSGVO – Kassendaten müssen sicher gespeichert, aber auf das Notwendige beschränkt sein.
Datenschutzbeauftragter – brauche ich einen?
Kleine Gastronomie-Betriebe benötigen in der Regel keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, solange weniger als 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ein Verarbeitungsverzeichnis sollte jedoch jeder Betrieb führen.
Bußgelder und Praxis
Verstöße gegen die DSGVO können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. In der Praxis gehen Aufsichtsbehörden häufig Beschwerden von Mitarbeitern oder Gästen nach. Paragrafenwächter informiert über relevante Änderungen der DSGVO-Auslegung und neue Behördenentscheidungen.
Kein Rechtsrat – bitte prüfen Sie alle Angaben anhand der verlinkten Originalquellen und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.