Gastgewerbe
Pflichtaushänge in der Gastronomie
Was muss in Restaurants zwingend ausgehängt oder ausgelegt sein?
Gastronomiebetriebe unterliegen einer Reihe gesetzlicher Informations- und Aushangpflichten. Ein Verstoß kann Bußgelder, Abmahnungen oder Auflagen nach sich ziehen. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
1. Preisangaben (Preisangabenverordnung – PAngV)
Speise- und Getränkekarten müssen alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer und Bedienungsgeld ausweisen. Bei Außengastronomie muss die Karte von außen einsehbar oder gut erreichbar sein, bevor ein Gast Platz nimmt. Eine reine Digitalanzeige ohne Aushushang kann in der Praxis problematisch sein, wenn Gäste nicht eigenständig darauf zugreifen können.
2. Allergenkennzeichnung (EU-Verordnung 1169/2011)
Alle 14 Hauptallergene müssen für jeden Menüpunkt ausgewiesen sein. Das kann in der Speisekarte selbst geschehen, durch einen separaten Aushang oder auf Nachfrage durch geschultes Personal – in letzterem Fall muss ein Hinweis auf die mündliche Auskunft gut sichtbar angebracht sein. Die Allergene umfassen u. a. Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere.
3. Jugendschutz (JuSchG § 4)
Betriebe, die Alkohol ausschenken, müssen gut sichtbar auf das gesetzliche Abgabeverbot für Minderjährige hinweisen. Für Branntwein und branntweinhaltige Getränke gilt ein absolutes Abgabeverbot unter 18 Jahren, für Bier und Wein unter 16 Jahren. Ein entsprechender Aushang ist Pflicht – Formulierungen und Muster stellen IHKs und DEHOGA zur Verfügung.
4. Rauchverbot
Die Nichtraucherschutzgesetze sind Ländersache. In allen Bundesländern gilt: Gaststätten müssen durch gut sichtbare Beschilderung auf das Rauchverbot hinweisen. Wo es Raucherräume oder -bereiche gibt, müssen auch diese gekennzeichnet sein. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland.
5. Pflichtangaben bei Online-Reservierung und Webseite
Wer online Tische reservieren lässt oder eine eigene Webseite betreibt, muss ein vollständiges Impressum vorhalten (§ 5 TMG) sowie eine Datenschutzerklärung. Bei digitalen Speisekarten (QR-Code) gelten dieselben Allergenkennzeichnungspflichten wie bei gedruckten Karten.
6. Betriebszulassung und Konzession
In Bundesländern, in denen eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist (z. B. Bayern nach BayGastG), muss diese im Betrieb vorliegen und auf Verlangen der Behörde vorgezeigt werden können. Ein aktiver Aushangpflicht besteht in den meisten Bundesländern nicht mehr, aber die Vorhaltepflicht gilt überall.
7. Lebensmittelbetrieb-Registrierung (EU-VO 852/2004)
Jeder Lebensmittelbetrieb – also auch jede Gaststätte – muss beim zuständigen Veterinäramt oder Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt und registriert sein (Art. 6 EU-VO 852/2004). Diese Anzeigepflicht gilt bereits vor Betriebsaufnahme. Die Behörde trägt den Betrieb in das Betriebsregister ein, das Grundlage für Kontrollen ist.
Was passiert bei Verstößen?
Fehlende Preisangaben können nach PAngV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verstöße gegen die Allergenkennzeichnungspflicht können Bußgelder nach dem LFGB nach sich ziehen. Fehlende Jugendschutzhinweise oder Verstöße gegen das Abgabeverbot können Bußgelder bis 50.000 € und den Entzug der Gaststättenerlaubnis nach sich ziehen.
Kein Rechtsrat – bitte prüfen Sie alle Angaben anhand der verlinkten Originalquellen und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.