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Immobilienwirtschaft – Berlin

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 84. und 85.Sitzung : d19-3122.pdf [ 3,1 KB ]

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, das vom Senat angemietete Objekt Soorstraße 80-82 (Gebäudeteil B) in Berlin-Charlottenburg statt als Flüchtlingsunterkunft als kombiniertes Studenten- und Auszubildendenwohnheim zu nutzen. Der Antrag verweist auf den angespannten Wohnungsmarkt in Berlin und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende und Studenten. Es handelt sich um einen politischen Antrag ohne unmittelbare Rechtswirkung; ein Bericht an das Abgeordnetenhaus soll bis zum 30. September 2026 erfolgen.

Frist: 30. September 2026

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Immobilienwirtschaft (insbesondere Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin) sollte die politische Entwicklung rund um die Nutzung des Objekts und die allgemeine Berliner Wohnraumpolitik für Auszubildende und Studenten beobachten, da sich hieraus ggf. neue Förderprogramme oder Nutzungskonzepte ergeben könnten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 61. und 85.Sitzung : d19-2219.pdf [ 31,0 KB ]

Der AfD-Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, ein Konzeptverfahren für die Sanierung und Neunutzung des Flughafengebäudes Tempelhof einzuleiten, inklusive Suche nach privaten Investoren und Entwicklung eines ÖPP-Modells. Der geschätzte Investitionsbedarf beläuft sich auf rund zwei Milliarden Euro. Über das Ergebnis ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2025 zu berichten. Es handelt sich bislang nur um einen parlamentarischen Antrag ohne bindende Rechtswirkung.

Frist: 31. December 2025

Keine unmittelbaren Handlungspflichten. Immobilienwirtschaftliche Akteure (Investoren, Entwickler, Makler) in Berlin sollten das Verfahren beobachten und ggf. Interesse an einer Beteiligung am möglichen Konzeptverfahren (Erbbaurechte, ÖPP) prüfen, sobald der Senat ein formelles Verfahren einleitet.

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Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3196.pdf [ 22,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, den Bau von 200.000 neuen Wohnungen in zehn Jahren zu forcieren, u. a. durch den sogenannten „Bauturbo" gemäß § 246e BauGB. Dabei sollen beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, Nachverdichtung (Dachgeschossausbau, Aufstockungen, Umnutzung von Gewerbe-/Büroflächen) sowie städtebauliche Verträge mit Mietpreisbindungen genutzt werden. Landeseigene Liegenschaften werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben; ein erster Bericht an das Abgeordnetenhaus ist bis 1. September 2026 vorgesehen.

Frist: 1. September 2026

Immobilienakteure (Vermieter, Investoren, Hausverwaltungen, Makler) sollten die Entwicklung der Berliner Wohnungsbaupolitik verfolgen, insbesondere die Umsetzung des § 246e BauGB („Bauturbo") und etwaige städtebauliche Verträge mit Mietpreisbindungsregelungen. Eigentümer von Gewerbe-/Büroleerständen sowie untergenutzten Grundstücken sollten Umnutzungs- und Verdichtungspotenziale prüfen und verfügbare Förderprogramme in Betracht ziehen.

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Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 00. und 85.Sitzung : d19-3195.pdf [ 20,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus berät einen Antrag von CDU und SPD, der landeseigene Wohnungsunternehmen verpflichten soll, bis Ende des 3. Quartals 2026 wohnortnahe Kundenzentren ohne Terminpflicht einzurichten, eigenes technisches Personal sowie Hausmeister vorzuhalten und die Sicherheit und Hygiene in Wohnanlagen zu gewährleisten. Der Antrag richtet sich ausschließlich an landeseigene Berliner Wohnungsgesellschaften und ist daher für private Vermieter und Hausverwaltungen zunächst nicht unmittelbar bindend. Er kann jedoch als Orientierungsrahmen für Servicestandards in der Wohnungswirtschaft und als politisches Signal für zukünftige Regulierungen relevant sein.

Frist: 30. September 2026

Keine unmittelbare Handlungspflicht für private Vermieter oder Hausverwaltungen. Landeseigene Berliner Wohnungsunternehmen sollten die Umsetzung der geforderten Maßnahmen (Kundenzentren, eigenes Handwerkerpersonal, Hausmeister vor Ort) bis 30.09.2026 planen. Private Akteure sollten die politische Entwicklung beobachten, da ähnliche Standards zukünftig auch auf private Vermieter ausgedehnt werden könnten.

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Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : plen19-085-bp.pdf [ 301,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner 85. Plenarsitzung vom 7. Mai 2026 mehrere Vorhaben mit Relevanz für die Immobilienwirtschaft in erster Lesung beraten. Dazu zählen das „Bezahlbare-Mieten-Gesetz" (Drucksache 19/3178), das Vierte Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (Drucksache 19/3186) sowie eine Dunkelfeldstudie zu illegaler Untervermietung am Berliner Mietwohnungsmarkt (Drucksache 19/3184). Alle drei Vorhaben befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren und wurden an die zuständigen Ausschüsse überwiesen; konkrete Rechtsänderungen sind noch nicht beschlossen.

Immobilienunternehmen, Vermieter und Hausverwaltungen in Berlin sollten die weiteren parlamentarischen Beratungen zu diesen Vorhaben aufmerksam beobachten – insbesondere das Bezahlbare-Mieten-Gesetz (mögliche Auswirkungen auf Mietpreisregulierung) und die Novelle des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (Auswirkungen auf Kurzzeitvermietung und Leerstand). Derzeit besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

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Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 58. und 59. und 60. und 61. und 85.Sitzung : d19-2111.pdf [ 34,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus behandelt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, städtebauliche Verträge (§§ 11, 12, 34 BauGB) künftig öffentlich zugänglich zu machen. Vorhabenträger und Grundstückseigentümer – typischerweise Akteure der Immobilienwirtschaft – wären direkt betroffen, da zukünftige Verträge eine Veröffentlichungsklausel enthalten müssten. Es handelt sich derzeit um einen Antrag ohne Gesetzesstatus; ein Bericht an das Abgeordnetenhaus war bis 31. März 2025 vorgesehen.

Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Grundstückseigentümer in Berlin sollten die weitere Entwicklung dieses Antrags beobachten. Sollte er beschlossen werden, müssen sie bei künftigen städtebaulichen Verträgen eine Veröffentlichungsklausel akzeptieren und sensible Informationen ggf. zur Schwärzung vormerken.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : d19-3198.pdf [ 18,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat auf seiner 85. Sitzung mehrere Verordnungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Für das Gastgewerbe relevant ist insbesondere die Sportereignisse-Verordnung Berlin (Nr. 19/323), die öffentliche Fernsehdarbietungen von DFB-Pokal- und EM/WM-Spielen in der Außengastronomie regelt. Für die Immobilienwirtschaft von Interesse sind der neue Bebauungsplan VI-140cab in Friedrichshain-Kreuzberg (Nr. 19/321) sowie die geänderte Umweltschutzgebührenordnung (Nr. 19/322), die potenziell Betriebskosten und Planungsrahmen beeinflusst.

Frist: 7. May 2026

Gastronomiebetriebe in Berlin sollten die Sportereignisse-Verordnung (19/323) auf konkrete Auflagen für die Außengastronomie bei Public Viewings prüfen. Immobilieneigentümer und Verwalter im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollten den neuen Bebauungsplan VI-140cab (19/321) auf Auswirkungen für ihre Liegenschaften prüfen. Alle Berliner Betriebe sollten die geänderte Umweltschutzgebührenordnung (19/322) auf relevante Gebührenänderungen hin sichten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : d19-3184.pdf [ 22,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus behandelt einen AfD-Fraktionsantrag, der den Senat zur Erstellung einer Dunkelfeldstudie über illegale Praktiken am Berliner Mietwohnungsmarkt auffordert. Untersucht werden sollen illegale Untervermietung, Schwarzmaklerei mit überhöhten Provisionen und Steuerhinterziehung, unzulässige „Abstandszahlungen" sowie die Vermietung nicht zugelassener Immobilien als Wohnraum. Es handelt sich um einen parlamentarischen Antrag ohne unmittelbare Rechtswirkung; ein Beschluss würde den Senat lediglich zur Berichterstattung binnen 3 Monaten verpflichten.

Derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf – es handelt sich um einen parlamentarischen Antrag ohne Gesetzeskraft. Makler und Vermieter sollten jedoch die Entwicklungen beobachten, da eine mögliche Studie regulatorische Folgemaßnahmen anstoßen könnte. Seriöse Akteure sollten sicherstellen, dass Maklerprovisionen (max. 2 Nettokaltmieten), Mehrwertsteuerabführung und Untervermietungsregelungen korrekt eingehalten werden.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Paragrafenwächter informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Paragrafenwächter informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Paragrafenwächter informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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