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Info Immobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 58. und 59. und 60. und 61. und 85.Sitzung : d19-2111.pdf [ 34,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus behandelt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, städtebauliche Verträge (§§ 11, 12, 34 BauGB) künftig öffentlich zugänglich zu machen. Vorhabenträger und Grundstückseigentümer – typischerweise Akteure der Immobilienwirtschaft – wären direkt betroffen, da zukünftige Verträge eine Veröffentlichungsklausel enthalten müssten. Es handelt sich derzeit um einen Antrag ohne Gesetzesstatus; ein Bericht an das Abgeordnetenhaus war bis 31. März 2025 vorgesehen.

Was zu tun ist:
Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Grundstückseigentümer in Berlin sollten die weitere Entwicklung dieses Antrags beobachten. Sollte er beschlossen werden, müssen sie bei künftigen städtebaulichen Verträgen eine Veröffentlichungsklausel akzeptieren und sensible Informationen ggf. zur Schwärzung vormerken.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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