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Info Gastgewerbe 9. June 2026

Bekanntmachung Nr. 11/​26/​51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 „g.U. Rheingau“

Der Text beschreibt die geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) „Rheingau" für Weine und definiert detailliert Qualitätsmerkmale, Analysemerkmale, zulässige Rebsorten sowie geografische und natürliche Charakteristiken des Rheingau-Weinbaugebietes. Dies ist eine Präzisierung von Weinbeschreibungs- und Kennzeichnungsanforderungen nach EU-Weinrecht.

Bundesanzeiger · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 9. June 2026

Ankick im Gastgarten: Diese Lokale zeigen die Fußball-WM

Die Wiener Gastronomie organisiert Public Viewings der Fußball-WM 2026 in verschiedenen Lokalen und Gastgärten. Die Wirtschaftskammer Wien hat eine Übersicht der teilnehmenden Betriebe zusammengestellt, um Gästen Möglichkeiten zum Live-Mitverfolgen der Spiele zu bieten. Dies ist eine Gelegenheit für Gastronomen, Umsätze zu steigern und neue Stammgäste zu gewinnen.

Für Gastronomen: Überprüfung der Liste unter www.wm-publicviewing.wien, ggf. Anmeldung eigener Public-Viewing-Angebote und Planung von Frühschoppen/Frühstück zu ungewöhnlichen Spielzeiten (z. B. 6 Uhr morgens).

Wien Rathauskorrespondenz · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 9. June 2026

Bekanntmachung Nr. 11/​26/​51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 „g.U. Rheingau“

Der Text beschreibt die geschützte Ursprungsbezeichnung "Rheingau" für Weine, Perlweine und Qualitätsschaumweine. Er regelt Anforderungen an Herstellung, erlaubte Rebsorten, amtliche Prüfung und Etikettierungsvorschriften (A.P.-Nummer, Geschmacksprofilierung). Diese Regelungen sind relevant für Gastronomiebetriebe, die solche Weine ausschenken oder verkaufen.

Gastronomiebetriebe sollten sicherstellen, dass Weine aus dem Rheingau mit der geschützten Herkunftsbezeichnung korrekt gekennzeichnet und etikett werden, insbesondere mit der erforderlichen A.P.-Nummer. Bei der Bewerbung und dem Ausschank ist die Einhaltung der Rebsortenvorgaben und Geschmacksprofilierungsregeln relevant.

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Info Gastgewerbe 9. June 2026

Bekanntmachung Nr. 11/​26/​51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 „g.U. Rheingau“

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht Änderungen der Produktspezifikation für die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) "Rheingau". Die Änderungen betreffen die Beschreibung des Weines, önologische Verfahren, Gebietsabgrenzung, Hektarerträge, zugelassene Rebsorten und Etikettierungsanforderungen. Gaststätten und Restaurants, die Rheingau-Weine ausschenken oder verkaufen, sollten diese Änderungen zur korrekten Kennzeichnung und Bewerbung beachten.

Frist: 9. August 2026

Gaststätten und Weinhandelsunternehmen sollten ihre Etikettierungen und Produktkennzeichnungen für Rheingau-Weine überprüfen und anpassen, insbesondere bezüglich der neuen Anforderungen zur amtlichen Prüfnummer und den aktualisierten Rebsortenvorgaben für Einzellageweine.

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Info Kälte- & KlimatechnikGastgewerbeImmobilienwirtschaft 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Land Berlin fördert über das Programm BENE 2 (EFRE-Mittel) Maßnahmen zu Energieeffizienz, klimafreundlicher Sanierung, erneuerbaren Energien, Umwelt- und Energiemanagementsystemen sowie Klimaanpassung. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln; mindestens 60 % sind durch öffentliche oder private Mittel zu finanzieren. Antragsberechtigte Unternehmen – darunter potenziell Kälte-/Klimabetriebe, Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer/-verwalter – können projektbezogene Zuwendungen für entsprechende Investitionen beantragen.

Prüfen, ob eigene Investitionsvorhaben (z. B. energetische Sanierung, effiziente Kälteanlagen, Wärmesysteme) unter die Förderschwerpunkte 1–6 des BENE-2-Programms fallen, und ggf. eine Projektskizze bzw. einen Förderantrag stellen. Details zum Antragsverfahren und zu Fördervoraussetzungen unter www.berlin.de/EFRE.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Berliner Amtsblatt veröffentlicht eine Förderrichtlinie (BENE-Programm) mit mehreren Förderschwerpunkten für Energieeffizienz, Klimaanpassung und Umweltschutz in Berlin. Für Kälte-/Klimatechnik-Betriebe ist Förderschwerpunkt 1 direkt relevant, da Kälte-/Klimatechnologie explizit als förderungswürdiger Bereich genannt wird (Mindestförderung ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten, Einsparung von mind. 30 % Primärenergie/THG-Emissionen erforderlich). Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer können ebenfalls Fördermittel für energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden (Heizungsumstellung, Gebäudehülle, erneuerbare Energien) sowie Umwelt-/Energiemanagementsysteme beantragen.

Berliner Betriebe aller drei Typen sollten prüfen, ob geplante Investitionen in Energieeffizienz, Kälte-/Klimatechnik oder Gebäudesanierung über das BENE-Förderprogramm (www.berlin.de/bene) bezuschusst werden können. Kälte-/Klimabetriebe sollten aktuelle Förderaufrufe zu Förderschwerpunkt 1 beobachten. Eine Energieeffizienzanalyse durch einen zertifizierten Energieexperten ist Fördervoraussetzung.

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Info Gastgewerbe 4. June 2026

Materialien zur 69. und 87.Sitzung : d19-2564.pdf [ 43,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus behandelt einen Antrag der Grünen-Fraktion zu Sofortmaßnahmen gegen Hitzeschutz in Berlin. Für die Gastronomie relevant ist die angestrebte Stärkung der Initiative „Refill-Berlin", die Gastronomiebetriebe zur kostenlosen Abgabe von Trinkwasser an Passanten einbinden soll. Ebenso wird die Initiative „Wasser für Pfoten" erwähnt, bei der Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Kooperation mit der Berliner Wirtschaft Wassernäpfe für Tiere aufstellen sollen. Es handelt sich um einen Antrag ohne Gesetzeskraft – konkrete Handlungspflichten entstehen daraus derzeit nicht.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gastronomiebetriebe in Berlin sollten die weitere politische Entwicklung beobachten. Bei Umsetzung der Initiative „Refill-Berlin" könnte eine freiwillige Teilnahme (kostenloses Nachfüllen von Trinkflaschen) kommunikativ erwartet oder gefördert werden. Aufstellen von Wassernäpfen vor dem Betrieb im Rahmen von „Wasser für Pfoten" wäre eine freiwillige Kooperationsmöglichkeit.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 2. June 2026

IHK-Konjunkturumfrage

Die IHK-Konjunkturumfrage Frühsommer 2026 zeigt eine deutliche wirtschaftliche Abschwächung in Berlin. Das Gastgewerbe gehört laut Bericht zu den besonders stark betroffenen Branchen mit rückläufiger Geschäftsentwicklung. Hohe Energiekosten, schwache Nachfrage und steigende Arbeitskosten belasten die Betriebe; Investitions- und Beschäftigungsabsichten befinden sich auf dem niedrigsten Stand seit der Corona-Pandemie bzw. der Finanzkrise 2009.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betriebe sollten die konjunkturelle Lageeinschätzung für ihre eigene Investitions- und Personalplanung berücksichtigen.

IHK Berlin · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Eine Baugenehmigung für den Umbau eines Hutladens in einen Gastraum wurde erteilt. Das Vorhaben umfasst eine Erweiterung der bestehenden Gaststätte um 34,02 m² mit 51 Gastplätzen an der Türkenstr. 78, München. Die Genehmigung erging mit Auflagen durch die Lokalbaukommission.

Nachbarn und betroffene Grundstückseigentümer können die Bauakten einsehen und haben einen Monat Zeit, um Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzureichen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info ImmobilienwirtschaftGastgewerbe 29. May 2026

Amtsblatt_15_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt veröffentlicht zwei Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung: Das Bebauungsplanverfahren „Neuherbergstraße" (mit Wohnbebauung für Bundesbedienstete) und das Bebauungsplanverfahren „Stephensonplatz" (mit geplanter Seniorenanlage und öffentlich zugänglichem Restaurant). Öffentliche Erörterungen und Stellungnahmemöglichkeiten sind vom 08. Juni bis 08. Juli 2026 vorgesehen.

Frist: 8. July 2026

Immobilienbetriebe und Restaurantbetreiber sollten die Bauleitplanverfahren beobachten. Gastronomische Betriebe können bis 08. Juli 2026 Stellungnahmen zum geplanten Restaurant im Stephensonplatz einreichen. Makler und Verwalter sollten die Auswirkungen auf lokale Immobilienmärkte beachten.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 21. May 2026

A 00015_Sanierung Neues Rathaus (zu Stadtratsantrag "Stopp der Sanierung des Neuen Rathauses! – Betrieb Ratskeller ausschreiben"

Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat beantragt, die Generalsanierung des Neuen Rathauses ab 2032 aus Haushaltsgründen zu stoppen. Der Betrieb des Ratskellers soll öffentlich ausgeschrieben werden – inklusive Übernahme der Raumsanierungskosten durch den Pächter –, um dort wieder einen gastronomischen Betrieb zu ermöglichen. Es handelt sich um einen politischen Antrag ohne unmittelbare Rechtswirkung; eine konkrete Ausschreibung ist noch nicht erfolgt.

Gastronomiebetriebe bzw. Gastronomen, die eine Pachtfläche in einer exponierten Münchner Innenstadtlage suchen, sollten die weitere Entwicklung dieses Antrags verfolgen und sich ggf. auf eine zukünftige Ausschreibung des Ratskellers vorbereiten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 sowie die Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7). Daneben werden Baugenehmigungen für Wohngebäude und Nutzungsänderungen bekanntgegeben, die für die Immobilienwirtschaft (Bauplanung, Umnutzungen) relevant sind. Eine Allgemeinverfügung zum Sporttauchen im Badesee Riem ist für die genannten Betriebstypen nicht relevant.

Gastronomiebetriebe und Immobilienakteure (Verwalter, Makler, Eigentümer) sollten prüfen, ob sie von den bekanntgemachten Baugenehmigungen in ihrem Umfeld betroffen sind (z. B. Nutzungsänderungen in der Nachbarschaft, Konkurrenz durch neue Beherbergungsbetriebe). Einsprüche gegen Baugenehmigungen sind innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 20. May 2026

A 00012 Public Viewing Fußball-WM (zu Stadtratsantrag "Public Viewing zur Fußball-WM"

Der Münchner Stadtrat (SPD-Fraktion) beantragt die Ermöglichung eines öffentlichen Public Viewings zur Fußball-WM 2026 am Hans-Jochen-Vogel-Platz. Die Veranstaltung soll ohne Konsumzwang gestaltet werden, wobei das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ausdrücklich erlaubt sein soll. Gleichzeitig sollen regionale Gastronomiebetriebe aktiv eingebunden werden, um die lokale Wirtschaft zu stärken.

Münchner Gastronomiebetriebe können eine Einbindung in das geplante Public Viewing zur WM 2026 anstreben. Der Antrag sieht explizit die Beteiligung regionaler Gastronomiebetriebe vor – entsprechende Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung oder Olympiapark München GmbH empfehlenswert.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter den Umbau einer Gastronomie in der Ledererstr. 5 (UG und EG), Umnutzungen von Gewerbeflächen zu Wohneinheiten sowie Wohnungsneubauten. Betroffene Nachbarn (Miteigentümer) gelten mit Erscheinen des Amtsblatts als zugestellt; die Klagefrist beträgt einen Monat. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer/-verwalter in den betroffenen Liegenschaften besteht ggf. Handlungsbedarf bei Nachbareinwendungen.

Betroffene Nachbarn der genannten Grundstücke sollten prüfen, ob sie Einwände gegen die erteilten Baugenehmigungen haben und ggf. innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Gastronomiebetreiber mit Umbauvorhaben (Ledererstr. 5) sollten die Auflagen des Genehmigungsbescheids beachten.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 20. May 2026

Amtsblatt_14_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO, darunter eine Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in 7 Beherbergungsräume (Gaißacher Str. 7), den Umbau einer Souterrainwohnung (Holbeinstr. 6), die Verlängerung einer Genehmigung für ein Mehrfamilienhaus sowie eine Nutzungsänderung von Büros zu Arztpraxen. Die Bekanntmachungen ersetzen die Nachbarzustellung und eröffnen die einmonatige Klagefrist beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Für Gastronomen und Immobilienbetriebe (Vermieter, WEG-Eigentümer) in betroffenen Nachbarlagen kann dies Einspruchsrechte begründen.

Betroffene Nachbarn der genannten Anwesen (Gaißacher Str. 7, Holbeinstr. 6, Am Mitterfeld/Trudering, Truderinger Str. 330) prüfen, ob sie dem jeweiligen Vorhaben zugestimmt haben. Falls nicht, kann innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung (20.05.2026) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Akteneinsicht ist digital oder vor Ort bei der Lokalbaukommission München möglich.

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Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2026 die Gasspeicherumlage abgeschafft und subventioniert die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, was zu einer durchschnittlichen Senkung der Stromnetzgebühren von ca. 15 % für Haushalte und Unternehmen führt. Eine weitergehende Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher ist im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht umgesetzt – ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen wurde Ende April 2026 abgelehnt. Für Gastro-, Handwerks- und Immobilienbetriebe ergeben sich leichte Entlastungen bei den Energiekosten, jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Frist: 1. January 2026

Keinen akuten Handlungsbedarf. Betriebe sollten ihre Energiekostenplanung für 2026 anpassen und die gesunkenen Stromnetzentgelte sowie den Wegfall der Gasspeicherumlage in der Nebenkostenabrechnung bzw. Kalkulation berücksichtigen. Entwicklungen zur Stromsteuersenkung weiterverfolgen.

Haufe Immobilien · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH veröffentlicht im Münchner Amtsblatt (Nr. 34/2016) ihre allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden (Grund- und Ersatzversorgung) sowie Sondertarife (M-Strom Direkt, M-Ökostrom, M-Strom business etc.), gültig ab 1. Februar 2017. Speziell aufgeführt ist auch ein Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) mit HT- und NT-Arbeitspreisen. Die Preisblätter sind für alle Gewerbetreibenden im Versorgungsgebiet München relevant, die Strom im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung beziehen.

Frist: 1. February 2017

Betriebe im Versorgungsgebiet München sollten prüfen, ob sie von den neuen Tarifen betroffen sind (insbesondere bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung) und ggf. ihre Energieverträge und Kostenkalkulationen anpassen. Kälte-/Klimabetriebe mit Wärmepumpenanlagen sollten den spezifischen Wärmepumpentarif (Ziffer 1.4.3) prüfen.

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Info Gastgewerbe 18. May 2026

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen von veganen Getränken auf Basis von Sojabohnen mit Schokoladengeschmack mit Zusatz von Vitamin D und Calcium (BVL 2026/​01/​004)

Das BVL erlässt eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB, die das Inverkehrbringen veganer Sojabohnen-Getränke mit Schokoladengeschmack sowie Zusatz von Vitamin D (max. 0,75 µg/100 ml) und Calcium (max. 120 mg/100 ml) aus EU/EWR-Staaten in Deutschland ausdrücklich erlaubt. Gastronomiebetriebe, die solche Produkte importieren, verarbeiten oder anbieten (z. B. als Heißgetränk-Alternativen), müssen die genannten Höchstgehalte einhalten. Abweichungen von nationalen Vorschriften sind gemäß § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.

Frist: 18. June 2026

Gastronomiebetriebe, die vegane Schokoladen-Sojagetränke mit Vitamin-D- und Calcium-Zusatz einsetzen oder anbieten, müssen sicherstellen, dass die Gehalte von 0,75 µg Vitamin D/100 ml und 120 mg Calcium/100 ml nicht überschritten werden. Etwaige Abweichungen von nationalen Kennzeichnungsvorschriften sind nach § 54 Abs. 4 LFGB kenntlich zu machen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_35_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 35/2016 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen der Lokalbaukommission München, darunter die Verlängerung einer befristeten Baugenehmigung für Veranstaltungsräume mit Biergarten (Wilhelm-Hale-Str. 38) bis 31.12.2018 sowie eine Nutzungsänderung für einen Kontaktladen (Balanstr. 34). Nachbarn können gegen die Bescheide innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erheben; ein Widerspruchsverfahren im Baurecht existiert nicht mehr. Die Bekanntmachungen sind primär für betroffene Nachbarn und Eigentümer der genannten Anwesen relevant, nicht für die breite Betriebslandschaft.

Frist: 31. December 2018

Betreiber von Gastronomiebetrieben (z. B. Biergarten Wilhelm-Hale-Str. 38) und betroffene Immobilieneigentümer/-verwalter in der Nachbarschaft der genannten Anwesen sollten prüfen, ob sie als Nachbarn klagebefugt sind, und ggf. innerhalb der einmonatigen Klagefrist ab Zustellung handeln. Für den Biergarten-Betreiber gilt: Befristung läuft zum 31.12.2018 aus – rechtzeitig Verlängerungsantrag stellen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen) im Bereich Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide, darunter einen Vorbescheid für eine Bäckerei mit Café, Hotel und Produktion (Hans-Fischer-Str. 9). Betroffene Grundstückseigentümer, Nachbarn und Gewerbetreibende konnten bis 13. Februar 2017 Stellungnahmen abgeben. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (4 und 9) können die geplanten Nutzungsänderungen und Bauvorhaben standortrelevant sein.

Frist: 13. February 2017

Betroffene Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende (insb. Gastronomen) in den Münchner Stadtbezirken 4 (Schwabing-West) und 9 (Neuhausen-Nymphenburg) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder Betriebe vom Bebauungsplanverfahren Nr. 1954 bzw. der Flächennutzungsplanänderung betroffen sind, und ggf. fristgerecht Stellungnahmen einreichen. Frist war der 13.02.2017 (abgelaufen).

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