abl_2026_24_1481_1560_online.pdf
Das Berliner Amtsblatt veröffentlicht eine Förderrichtlinie (BENE-Programm) mit mehreren Förderschwerpunkten für Energieeffizienz, Klimaanpassung und Umweltschutz in Berlin. Für Kälte-/Klimatechnik-Betriebe ist Förderschwerpunkt 1 direkt relevant, da Kälte-/Klimatechnologie explizit als förderungswürdiger Bereich genannt wird (Mindestförderung ab 10.000 Euro förderfähige Gesamtkosten, Einsparung von mind. 30 % Primärenergie/THG-Emissionen erforderlich). Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer können ebenfalls Fördermittel für energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden (Heizungsumstellung, Gebäudehülle, erneuerbare Energien) sowie Umwelt-/Energiemanagementsysteme beantragen.
Berliner Betriebe aller drei Typen sollten prüfen, ob geplante Investitionen in Energieeffizienz, Kälte-/Klimatechnik oder Gebäudesanierung über das BENE-Förderprogramm (www.berlin.de/bene) bezuschusst werden können. Kälte-/Klimabetriebe sollten aktuelle Förderaufrufe zu Förderschwerpunkt 1 beobachten. Eine Energieeffizienzanalyse durch einen zertifizierten Energieexperten ist Fördervoraussetzung.
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