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Info Gastgewerbe 9. June 2026

Bekanntmachung Nr. 11/​26/​51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 „g.U. Rheingau“

Der Text beschreibt die geschützte Ursprungsbezeichnung "Rheingau" für Weine, Perlweine und Qualitätsschaumweine. Er regelt Anforderungen an Herstellung, erlaubte Rebsorten, amtliche Prüfung und Etikettierungsvorschriften (A.P.-Nummer, Geschmacksprofilierung). Diese Regelungen sind relevant für Gastronomiebetriebe, die solche Weine ausschenken oder verkaufen.

Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe sollten sicherstellen, dass Weine aus dem Rheingau mit der geschützten Herkunftsbezeichnung korrekt gekennzeichnet und etikett werden, insbesondere mit der erforderlichen A.P.-Nummer. Bei der Bewerbung und dem Ausschank ist die Einhaltung der Rebsortenvorgaben und Geschmacksprofilierungsregeln relevant.

Quelle: Bundesanzeiger · Originaldokument ansehen →

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