Bekanntmachung Nr. 11/26/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „g.U. Rheingau“
Der Text beschreibt die geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) „Rheingau" für Weine und definiert detailliert Qualitätsmerkmale, Analysemerkmale, zulässige Rebsorten sowie geografische und natürliche Charakteristiken des Rheingau-Weinbaugebietes. Dies ist eine Präzisierung von Weinbeschreibungs- und Kennzeichnungsanforderungen nach EU-Weinrecht.
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