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Dringend Gastgewerbe 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagt per Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel (inkl. „Nikotinbeutel"/Nicotine Pouches) im stationären Handel sowie im Online- und Versandhandel. Betroffen sind alle Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich, also auch Gastronomiebetriebe, die solche Produkte anbieten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar und tritt am Tag nach der Amtsblatt-Veröffentlichung (06. Juni 2026) in Kraft; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Frist: 6. June 2026

Gastronomiebetriebe und Lebensmittelunternehmen in Friedrichshain-Kreuzberg müssen den Verkauf sämtlicher nikotinhaltiger Produkte, die als Lebensmittel eingestuft werden (insbesondere Nikotinbeutel/Nicotine Pouches), sofort einstellen. Bestände dürfen nicht mehr angeboten oder abgegeben werden.

Berliner Amtsblatt · Quelle → · Details →

Dringend Gastgewerbe 17. May 2026

Kiichi Sushi & Vietnamesische Küche

Im Restaurant „Kiichi Sushi & Vietnamesische Küche" am Roßmarkt 12 in Frankfurt wurden wiederholt erhebliche Hygienemängel festgestellt, darunter Mäuse- und Schabenbefall mit nachteiliger Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. Die zuständige Behörde hat den Betrieb daraufhin behördlich geschlossen. Der Fall verdeutlicht das Bußgeld- und Schließungsrisiko bei Verstößen gegen die lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften (LMHV/LFGB).

Gastronomiebetriebe müssen wirksame Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Monitoring, Prophylaxe, ggf. Fachfirma) nachweislich umsetzen und regelmäßig dokumentieren. Hygienemängel sind unverzüglich zu beheben, um behördliche Schließungen zu vermeiden. HACCP-Konzept auf Schädlingsrisiken überprüfen und aktualisieren.

Hessen Hygienemängelplattform Frankfurt · Quelle → · Details →

Dringend Gastgewerbe 17. May 2026

Big Chefs Germany GmbH

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt hat bei der Big Chefs Germany GmbH (MyZeil, Frankfurt) schwerwiegende Hygienemängel in nahezu allen Betriebsbereichen festgestellt – darunter schimmelähnliche Verunreinigungen an Kühleinrichtungen, Spülmaschinen und der Eiswürfelmaschine sowie Produkt- und Fettrückstände im Backofen. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebs wurde behördlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 08.04.2026 waren die Mängel größtenteils behoben.

Frist: 8. April 2026

Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass alle lebensmittelberührenden Flächen, Geräte und Kühleinrichtungen regelmäßig und gründlich gereinigt werden. HACCP-Konzepte sind konsequent umzusetzen; bei Schimmelbefund an Kühl- und Spüleinrichtungen ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben, um behördliche Anordnungen und eine mögliche Betriebsschließung zu vermeiden.

Hessen Hygienemängelplattform Frankfurt · Quelle → · Details →

Dringend Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_17_X3-1.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ eine Allgemeinverfügung (gültig ab 11.06.2021) für Gastronomiebetriebe, die Live-Übertragungen von EM-2021-Spielen anbieten und dabei mehr als 1.000 Gäste aufnehmen können. Diese Betriebe sind verpflichtet, ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis (PCR oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) einzulassen – und zwar ab zwei Stunden vor Spielbeginn bis zwei Stunden nach Spielende. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Frist: 11. July 2021

Gastronomiebetriebe mit Live-EM-Übertragung und einer Kapazität von mehr als 1.000 Gästen müssen sicherstellen, dass während der Spielzeiten (zzgl. je 2 Stunden vor/nach Spielbeginn/-ende) ausschließlich Gäste mit gültigem Testnachweis gemäß § 4 der 13. BayIfSMV Zutritt erhalten. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen. Zusätzlich sind alle übrigen Vorschriften der 13. BayIfSMV (Sperrzeiten, Gästezahl etc.) einzuhalten.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Dringend Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat legt detaillierte brandschutztechnische Anforderungen für Festzeltbetriebe und Gastronomiebetriebe auf Veranstaltungsgeländen fest. Die Vorgaben umfassen Flucht- und Rettungswegepläne, maximale Personenzahlen, Notausgänge, Möblierungsregeln sowie den Umgang mit Überdachungen und Sonnenschirmen. Betreiber mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12. Juni 2026 genehmigte Bestuhlungs- und Rettungswegepläne beim KVR-Branddirektion einreichen.

Frist: 12. June 2026

Gastronomiebetriebe auf Festgeländen mit mehr als 200 Besucherplätzen müssen bis 12.06.2026 einen genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in 5-facher Ausfertigung und als PDF beim KVR-Branddirektion München (veranstaltungen.raw@muenchen.de) einreichen. Zudem sind alle brandschutztechnischen Auflagen (Notausgänge, Gangbreiten, Kennzeichnung, Überdachungsregeln) umzusetzen und bei der Gebrauchsabnahme nachzuweisen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

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