← Alle Meldungen · Gastgewerbe

Dringend Gastgewerbe 5. June 2026

abl_2026_24_1481_1560_online.pdf

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagt per Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel (inkl. „Nikotinbeutel"/Nicotine Pouches) im stationären Handel sowie im Online- und Versandhandel. Betroffen sind alle Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich, also auch Gastronomiebetriebe, die solche Produkte anbieten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar und tritt am Tag nach der Amtsblatt-Veröffentlichung (06. Juni 2026) in Kraft; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Frist: 6. June 2026
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe und Lebensmittelunternehmen in Friedrichshain-Kreuzberg müssen den Verkauf sämtlicher nikotinhaltiger Produkte, die als Lebensmittel eingestuft werden (insbesondere Nikotinbeutel/Nicotine Pouches), sofort einstellen. Bestände dürfen nicht mehr angeboten oder abgegeben werden.

Quelle: Berliner Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.

Solche Meldungen direkt per E-Mail erhalten?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →