abl_2026_24_1481_1560_online.pdf
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagt per Allgemeinverfügung das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Lebensmittel (inkl. „Nikotinbeutel"/Nicotine Pouches) im stationären Handel sowie im Online- und Versandhandel. Betroffen sind alle Lebensmittelunternehmen im Zuständigkeitsbereich, also auch Gastronomiebetriebe, die solche Produkte anbieten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar und tritt am Tag nach der Amtsblatt-Veröffentlichung (06. Juni 2026) in Kraft; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Gastronomiebetriebe und Lebensmittelunternehmen in Friedrichshain-Kreuzberg müssen den Verkauf sämtlicher nikotinhaltiger Produkte, die als Lebensmittel eingestuft werden (insbesondere Nikotinbeutel/Nicotine Pouches), sofort einstellen. Bestände dürfen nicht mehr angeboten oder abgegeben werden.
Quelle: Berliner Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
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