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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_06_X3.pdf

Das Amtsblatt enthält überwiegend nicht relevante Inhalte (ÖPNV-Ausgleichsregelungen, Dienstausweisverlust, juristische Fachliteratur). Einzig die Erwähnung des Kommentars zur Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) berührt das Gastgewerbe, da diese Verordnung nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei der Lebensmittelvermarktung regelt. Ein direkter Handlungsbedarf oder eine neue Rechtspflicht wird im Text nicht beschrieben.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gastronomiebetriebe, die gesundheits- oder nährwertbezogene Werbeaussagen über Lebensmittel verwenden, sollten die Einhaltung der HCVO (VO (EG) Nr. 1924/2006) im Blick behalten. Der erwähnte Kommentar kann als Fachliteratur zur rechtlichen Prüfung genutzt werden.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_01_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 1/2019 enthält im nichtamtlichen Teil eine Buchbesprechung des Praxishandbuchs „Verfolgung von Lebensmittelverstößen" (6. Aufl., Rehm 2018), das sich an Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre richtet. Das Handbuch behandelt Lebensmittelstraftaten und Ordnungswidrigkeiten nach LFGB, Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung sowie Bußgeldzumessung – Themen, die indirekt für Gastronomiebetriebe relevant sind. Die übrigen Inhalte (Jahresabschluss Abfallwirtschaftsbetrieb, Schulordnungen, Festschriften, Pharmarecht) sind für die betroffenen Betriebstypen nicht relevant.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gastronomiebetriebe können das Handbuch als Referenzwerk nutzen, um aktuelle Anforderungen der Lebensmittelüberwachung (LFGB, EU-Verordnungen) nachzuvollziehen.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_35_X3.pdf

Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Entgelte für die Abholung und Verwertung tierischer Nebenprodukte (Kategorie I–III) im Stadtgebiet München, veröffentlicht im Münchner Amtsblatt Nr. 35/2017. Betroffen sind u. a. Schlachthöfe und Metzgereien, die tierische Nebenprodukte sowie Fettabscheiderinhalte entsorgen lassen müssen. Gastronomiebetriebe mit Fettabscheidern oder Fleischverarbeitung sollten die aktuellen Entgelte der Berndt GmbH zur Kenntnis nehmen.

Frist: 1. January 2018

Betriebe, die tierische Nebenprodukte oder Fettabscheiderinhalte entsorgen lassen, sollten die neuen Entgeltlisten (gültig ab 01.01.2018) prüfen und ggf. Verträge oder Budgetplanungen anpassen. Alle bisherigen Entgeltlisten verlieren ihre Gültigkeit.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_05_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 5/2018 enthält u. a. die öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung für ein Veranstaltungsgelände mit Gastro-Pavillon, Gastro-Waggons und Wirtsgarten an der Thalkirchner Str. 110 in München, befristet auf 5 Jahre ab Erteilung. Die übrigen Bekanntmachungen betreffen allgemeine Baugenehmigungen (Wohngebäude, Büronutzung) ohne direkten Bezug zum Gastgewerbe oder zur Kälte-/Klimatechnik. Für Gastronomiebetriebe ist die Baugenehmigungsbekanntmachung als Referenzfall für befristete Betriebsgenehmigungen relevant.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für bestehende Betriebe. Betreiber ähnlicher Gastro-/Veranstaltungskonzepte sollten zur Kenntnis nehmen, dass befristete Baugenehmigungen (hier: 5 Jahre) möglich sind und Nachbarn innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage erheben können.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_22_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt 22/2017 enthält überwiegend stadtplanerische und baurechtliche Bekanntmachungen ohne direkte Relevanz für Gastgewerbe oder Kälte-/Klimabetriebe. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Änderung der Oktoberfestverordnung vom 7. August 2017: Sie regelt u. a. geänderte Einlasszeiten (ab 09:00 Uhr statt 08:00 Uhr), neue Regelungen zum Kinderwagen- und Tierverbot sowie verschärfte Sicherheitsüberprüfungen für Fahrzeuge auf der Festwiese. Für Gastronomiebetriebe, die am Oktoberfest teilnehmen (Zelte, Standbetreiber), sind diese Änderungen der Veranstaltungsordnung unmittelbar relevant.

Gastronomiebetriebe mit Präsenz auf dem Münchner Oktoberfest (Zeltbetreiber, Standbetreiber) sollten die geänderte Oktoberfestverordnung prüfen, insbesondere die neue Einlasszeit (09:00 Uhr), die erweiterten Regelungen zu Kinderwagenverboten sowie die verschärften Sicherheitsvorgaben für Fahrzeuge auf der Festwiese.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_27_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom 30. September 2020 enthält eine Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Alkoholkonsum- und -mitführverbot auf dem gesamten Bereich der Theresienwiese für den 19.09.2020 anordnet. Zusätzlich werden neue Fernwärmepreise der SWM Versorgungs GmbH ab dem 01.10.2020 bekanntgemacht, die für Betriebe mit Fernwärmeanschluss kostenrelevant sind. Die übrigen Inhalte (Baugenehmigungen, Planfeststellungsverfahren) betreffen weder das Gastgewerbe noch das Kälte-Klima-Handwerk direkt.

Frist: 19. September 2020

Gastronomiebetriebe im Bereich der Theresienwiese müssen am 19.09.2020 (09:00–06:00 Uhr Folgetag) sicherstellen, dass kein Alkohol zum Konsum vor Ort ausgehändigt oder mitgeführt wird. Zudem sollten Betriebe mit Fernwärmeanschluss die neuen SWM-Preise ab 01.10.2020 in ihre Kostenkalkulation einbeziehen.

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_31_online.pdf

Die Landeshauptstadt München schreibt Standplätze für die städtischen Veranstaltungen Auer Dulten, Oktoberfest, Oide Wiesn und Münchner Christkindlmarkt 2022 aus. Bewerbungen sind bis spätestens 31.12.2021 einzureichen, wahlweise per Post, persönlich oder online. Die Bewerbungsformulare und Anmeldebedingungen stehen ab November 2021 auf den jeweiligen Veranstaltungswebseiten zur Verfügung.

Frist: 31. December 2021

Gastronomiebetriebe, die an den Münchner Stadtveranstaltungen 2022 (Dult, Oktoberfest, Christkindlmarkt etc.) teilnehmen möchten, müssen sich bis 31.12.2021 über die offiziellen Formulare bewerben (online, per Post oder persönlich nach Terminvereinbarung).

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Info Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_31_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 31/2021 enthält eine Satzungsänderung der Bezirksausschuss-Satzung, die u. a. Regelungen zu Gaststättenkonzessionen, Sperrstundenänderungen sowie Belästigungen durch Gaststätten im Zuständigkeitskatalog des Kreisverwaltungsreferats neu fasst. Für Gastronomiebetriebe in München relevant sind insbesondere die Ziffern 6.1/6.2 (Erteilung von Gaststättenkonzessionen bei Änderung der Betriebsart bzw. Inhaberwechsel), Ziffer 12 (Bewilligung von Sperrstundenänderungen) sowie Ziffern 8.1/9.1 (Beschwerden über Belästigungen durch Gaststätten). Für Kälte-/Klimabetriebe sind keine relevanten Inhalte enthalten.

Gastronomiebetriebe in München sollten die geänderten Zuständigkeiten im Kreisverwaltungsreferat beachten: Gaststättenkonzessionen bei Betriebsartwechsel (Ziffer 6.1) und Inhaberwechsel (Ziffer 6.2) sowie Sperrstundenänderungen (Ziffer 12) unterliegen nun klar geregelten Anhörungs- und Beteiligungsrechten der Bezirksausschüsse. Bei entsprechenden Vorhaben ist das Kreisverwaltungsreferat München anzusprechen.

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Info Gastgewerbe 15. May 2026

Außengastronomie

Die IHK Frankfurt stellt einen Leitfaden und ein Merkblatt (Stand 03/2023) zu den aktuellen Regelungen für Außengastronomie in Frankfurt am Main bereit. Themen umfassen Sommergärten, Wirtschaftsgärten, das Antragsverfahren zur Gaststättenerlaubnis sowie vorbeugenden Brandschutz. Anträge auf gewerbliche Sondernutzung (z. B. Sommergarten, Warenauslage) können seit April 2018 online über die Website der Stadt Frankfurt gestellt werden.

Gastronomiebetriebe in Frankfurt am Main, die Außengastronomie betreiben oder planen, sollten das aktuelle Merkblatt und den Leitfaden (Stand 03/2023) der Stadt Frankfurt herunterladen und prüfen. Anträge auf gewerbliche Sondernutzung sind online über das Stadtportal zu stellen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 11. May 2026

Amtsblatt_13_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 13/2026 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen nach BayBO. Für das Gastgewerbe relevant ist die Genehmigung einer Nutzungsänderung eines Ladenlokals zur Gaststätte (Türkenstr. 26, Stadtbezirk 3). Für die Immobilienwirtschaft relevant sind Genehmigungen für Dachgeschossausbauten (Tumblingerstr. 48), eine Hotelnutzung im Dachgeschoss (Thierschstr. 49) sowie einen Balkonanbau an ein Mehrfamilienhaus (Gollierstr. 23). Nachbarn mit mehr als 20 Miteigentümern werden durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt; Widerspruchsfristen laufen ab Bekanntgabe jeweils einen Monat.

Gastronomen, die eine Nutzungsänderung zu einer Gaststätte planen, sollten diesen Präzedenzfall (Türkenstr. 26) beachten. Immobilieneigentümer und WEG-Verwalter betroffener Nachbargrundstücke müssen prüfen, ob Einwände gegen die Baugenehmigungen erforderlich sind – Klagefrist: 1 Monat ab Bekanntmachung im Amtsblatt (11.05.2026).

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Info GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 11. May 2026

Handelskammer: Teilqualifizierung ungelernter Hilfskräfte wirkt

Die Handelskammer Hamburg informiert über das Modell der Teilqualifizierung (TQ), mit dem ungelernte Erwachsene über 25 Jahren schrittweise einen anerkannten IHK-Berufsabschluss nachholen können. Die Kosten werden für Beschäftigte und Arbeitssuchende von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Modell ist grundsätzlich in allen Ausbildungsberufen anwendbar und damit auch für Betriebe im Gastgewerbe sowie im Kälte-Klima-Handwerk als Instrument zur Fachkräftegewinnung relevant.

Betriebe können prüfen, ob ungelernte Mitarbeitende über das TQ-Programm zu qualifizierten Fachkräften weiterentwickelt werden können. Kontaktaufnahme mit der zuständigen IHK oder Agentur für Arbeit empfohlen, um Fördermöglichkeiten und geeignete Bildungsträger zu identifizieren.

Handelskammer Hamburg · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : d19-3198.pdf [ 18,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat auf seiner 85. Sitzung mehrere Verordnungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Für das Gastgewerbe relevant ist insbesondere die Sportereignisse-Verordnung Berlin (Nr. 19/323), die öffentliche Fernsehdarbietungen von DFB-Pokal- und EM/WM-Spielen in der Außengastronomie regelt. Für die Immobilienwirtschaft von Interesse sind der neue Bebauungsplan VI-140cab in Friedrichshain-Kreuzberg (Nr. 19/321) sowie die geänderte Umweltschutzgebührenordnung (Nr. 19/322), die potenziell Betriebskosten und Planungsrahmen beeinflusst.

Frist: 7. May 2026

Gastronomiebetriebe in Berlin sollten die Sportereignisse-Verordnung (19/323) auf konkrete Auflagen für die Außengastronomie bei Public Viewings prüfen. Immobilieneigentümer und Verwalter im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sollten den neuen Bebauungsplan VI-140cab (19/321) auf Auswirkungen für ihre Liegenschaften prüfen. Alle Berliner Betriebe sollten die geänderte Umweltschutzgebührenordnung (19/322) auf relevante Gebührenänderungen hin sichten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : d19-3165.pdf [ 16,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Antrag der Linken (Drucksache 19/2738) abgelehnt, der ein Direktanstellungsgebot für Lieferdienste sowie eine konsequentere Kontrolle des Nachweisgesetzes gefordert hatte. Der Antrag hätte Lieferdienste verpflichtet, Fahrer direkt anzustellen statt als Subunternehmer oder Scheinselbstständige zu beschäftigen. Da der Antrag abgelehnt wurde, ergibt sich kurzfristig kein unmittelbarer Handlungsbedarf für betroffene Betriebe.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da der Antrag abgelehnt wurde. Gastronomiebetriebe und Cateringunternehmen, die Lieferdienste nutzen oder betreiben, sollten die arbeitsrechtliche Debatte rund um Scheinselbstständigkeit und das Nachweisgesetz weiterhin im Blick behalten.

Berliner Abgeordnetenhaus · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 29. April 2026

Bekanntmachung Nr. 6/​26/​53 der Einhundertundsechzehnten Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ergänzt das amtliche Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse um zwei neue Einträge: „Südwestatlantische Tiefseekrabbe" (Chaceon notialis) und „Siboga Kalmar" (Uroteuthis sibogae). Gastronomiebetriebe, die diese Arten anbieten, sind verpflichtet, die korrekten amtlichen Handelsbezeichnungen auf der Speisekarte bzw. im Angebot zu verwenden. Die Regelungen gelten ab dem 30. April 2026.

Frist: 30. April 2026

Gastronomiebetriebe, die Chaceon notialis oder Uroteuthis sibogae anbieten, müssen auf Speisekarten und Etiketten die neuen amtlichen Handelsbezeichnungen „Südwestatlantische Tiefseekrabbe" bzw. „Siboga Kalmar" verwenden, um die Kennzeichnungspflicht gemäß Fischetikettierungsverordnung zu erfüllen.

Bundesanzeiger · Quelle → · Details →

Info GastgewerbeKälte- & Klimatechnik 28. April 2026

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. März 2026 zum planmäßigen „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“

Das BIBB hat eine Empfehlung zum „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen" veröffentlicht, die auf Basis des BBiG und der Handwerksordnung die Rahmenbedingungen für ortsunabhängige, digitale Ausbildungsphasen konkretisiert. Ausbildungsbetriebe – einschließlich Gastronomie- und Kälte-/Klimabetriebe – können ihren Auszubildenden digitales mobiles Ausbilden freiwillig anbieten, müssen dabei jedoch Qualitätsstandards, didaktische Konzepte und rechtliche Vorgaben (u. a. Datenschutz, Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutz) einhalten. Die Empfehlung begründet keine neue Pflicht, gibt aber konkrete Hinweise für die praktische Umsetzung.

Ausbildungsbetriebe, die digitales mobiles Ausbilden einführen möchten, müssen ein methodisch-didaktisches Konzept erstellen, das Ausbildungspersonal bei Bedarf qualifizieren, die technische Ausstattung bereitstellen sowie Datenschutz- und Mitbestimmungsregelungen beachten. Die Nutzung ist freiwillig (doppelte Freiwilligkeit); eine gesetzliche Handlungspflicht besteht nicht.

Bundesanzeiger · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Schluss- und Erfahrungsbericht des Stadtjugendamts München zum Oktoberfest 2025 dokumentiert die Durchführung von Jugendschutzkontrollen in Festzelten und auf dem Festgelände. Wiesnwirte und Betreiber waren über einschlägige Jugendschutzvorschriften informiert; festgestellt wurden jedoch Informationslücken beim Security- und Bedienungspersonal, insbesondere bezüglich des Kinderwagenverbots nach 18:00 Uhr und des Zutrittsverbots für Kinder unter 6 Jahren nach 20:00 Uhr. Für Gastronomiebetriebe mit Großveranstaltungscharakter ist die korrekte Schulung des Personals zu diesen Jugendschutzregelungen relevant.

Gastronomiebetriebe (insbesondere Festzeltbetreiber und Biergärten) sollten sicherstellen, dass sowohl Bedienungs- als auch Sicherheitspersonal umfassend über geltende Jugendschutzregelungen geschult ist – konkret das Kinderwagenverbot ab 18:00 Uhr sowie das Zutrittsverbot für Kinder unter 6 Jahren nach 20:00 Uhr in Zelten und Biergärten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Münchner Stadtrat hat den Schlussbericht zum Oktoberfest und zur Oidn Wiesn 2025 zur Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst Ordnungsmaßnahmen, darunter Immissionsschutz und Musikeinstellungen bei gastronomischen Großbetrieben sowie Berichte von Gesundheitsschutz, Gewerbeaufsicht und weiteren Behörden. Die Oide Wiesn verzeichnete mit 373.083 zahlenden Gästen einen Besucherrückgang gegenüber dem Vorjahr, was zu einem Defizit führte.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für einzelne Betriebe. Gastronomische Betriebe, die am Oktoberfest teilnehmen oder an zukünftigen Bewerbungen interessiert sind, sollten die Empfehlungen der Bezirksausschüsse und etwaige Beschlüsse des Arbeitskreises „Zukunft Oide Wiesn" verfolgen. Auf Immissionsschutz-Vorgaben (Musikeinstellungen) achten.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Der Bericht des Münchner Referats für Klima- und Umweltschutz dokumentiert die Lärm- und Musiküberwachung beim Oktoberfest 2025 gemäß § 44 der Betriebsvorschriften. Es gelten Schallpegelobergrenzen von 85 bzw. 90 dB(A) je nach Tageszeit, und vor 18:00 Uhr ist „aufheizende Musik" grundsätzlich verboten. Der Erfahrungsbericht stellt fest, dass die Vorgaben im Wesentlichen eingehalten wurden, weist jedoch auf wiederholt beobachtete Verstöße gegen das Musikverbot vor 18:00 Uhr hin.

Gastronomische Betriebe auf Veranstaltungen mit Betriebsvorschriften (z. B. Oktoberfest) müssen sicherstellen, dass vor 18:00 Uhr keine aufheizende Musik gespielt wird und die Schallpegelgrenzen (85/90 dB(A)) jederzeit eingehalten werden. Tontechniker sind eigenverantwortlich zur Überwachung verpflichtet.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat technische und tarifliche Bestimmungen für die Strom- und Gasversorgung auf dem Oktoberfest 2026 festgelegt. Gastronomiebetriebe (Festzelte, Verkaufsstände) als Festbezieher müssen u. a. Inbetriebnahmeentgelte (52 € netto), Strombereitstellungsentgelt (9,30 Ct/kWh netto) sowie Gasstandrohrgebühren (495–760 € netto je nach Nenngröße) einplanen. Zudem gelten spezifische Prüffristen für elektrische Anlagen (z. B. 1 Jahr für ortsveränderliche Betriebsmittel) sowie eine Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung mit mind. 3 Stunden Batteriekapazität für Gastronomiebetriebe mit innenliegenden Aufenthaltsbereichen.

Frist: 27. April 2026

Festbezieher auf dem Oktoberfest 2026 müssen Stromversorgungseinrichtungen rechtzeitig beantragen, Inbetriebnahme anmelden (52 € Entgelt), Prüffristen für elektrische Anlagen einhalten, Gasstandrohre mindestens 3 Tage vor Montagetermin anmelden und die Sicherheitsbeleuchtung (mind. 3 h Batteriekapazität gemäß VDE 0108) sicherstellen.

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Info Gastgewerbe 27. April 2026

V 18961 Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht A3 (zu Stadtratsvorlage "Oktoberfest 2025 vom 20. September bis zum 05. Oktober 2025; Schlussbericht"

Das Münchner Gesundheitsreferat (GSR) legt den Schluss- und Erfahrungsbericht zu den Hygienekontrolltätigkeiten auf dem Oktoberfest und der Oidn Wiesn 2025 vor. Schwerpunkte waren Trinkwasserhygiene, Krugspülmaschinenkontrollen und allgemeine Sanitärhygiene bei Groß- und Kleingastronomiebetrieben. Die Gesamtbeanstandungsquote bei der Krughygiene lag bei rund 3 %, das Infektionsgeschehen blieb unauffällig – das GSR empfiehlt die Fortführung der etablierten Kontroll- und Beratungsmaßnahmen für künftige Veranstaltungen.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für einzelne Betriebe. Gastronomiebetriebe, die an Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest teilnehmen, sollten die bestehenden Hygieneanforderungen (Trinkwasserinstallation, Trinkgefäßreinigung, Abfall-/Abwasserhygiene) konsequent einhalten und auf behördliche Vorab- und Begleitkontrollen vorbereitet sein.

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