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Info Gastgewerbe 7. May 2026

Materialien zur 85.Sitzung : d19-3165.pdf [ 16,0 KB ]

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Antrag der Linken (Drucksache 19/2738) abgelehnt, der ein Direktanstellungsgebot für Lieferdienste sowie eine konsequentere Kontrolle des Nachweisgesetzes gefordert hatte. Der Antrag hätte Lieferdienste verpflichtet, Fahrer direkt anzustellen statt als Subunternehmer oder Scheinselbstständige zu beschäftigen. Da der Antrag abgelehnt wurde, ergibt sich kurzfristig kein unmittelbarer Handlungsbedarf für betroffene Betriebe.

Was zu tun ist:
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da der Antrag abgelehnt wurde. Gastronomiebetriebe und Cateringunternehmen, die Lieferdienste nutzen oder betreiben, sollten die arbeitsrechtliche Debatte rund um Scheinselbstständigkeit und das Nachweisgesetz weiterhin im Blick behalten.

Quelle: Berliner Abgeordnetenhaus · Originaldokument ansehen →

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