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Immobilienwirtschaft – München

Hausverwaltung/WEG-Verwalter, Makler, Vermieter

Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Der Text enthält einen baurechtlichen Vorbescheid der Landeshauptstadt München (Lokalbaukommission, November 2016) zu einem Neubauvorhaben an der Nymphenburgerstraße. Es geht um Abstandsflächen nach BayBO, die planungsrechtliche Unzulässigkeit einer Tiefgarage sowie die Nachbarbeteiligung mehrerer Eigentümergemeinschaften nach WEG per öffentlicher Bekanntmachung. Für WEG-Verwalter und betroffene Eigentümer ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Klagefrist: ein Monat ab Zustellung) relevant.

Betroffene WEG-Eigentümer und deren Verwalter sollten prüfen, ob nachbarrechtliche Belange berührt sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einlegen. Akteneinsicht ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung möglich (Termin per E-Mail oder Telefon).

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_34_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 34/2016 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen zu Baugenehmigungen und Vorbescheiden in München (u. a. Am Jagdweg 6, Berg-am-Laim-Str. 115 sowie Nymphenburger Str. 64). Betroffen sind baurechtliche Verfahren nach BayBO und BauGB, darunter Abstandsflächenregelungen, Nachbarzustellungen und planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfungen. Eines der Vorhaben umfasst explizit auch Gastronomie als Nutzungsart (Neubau von Gewerbe, Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie und Tiefgarage an der Berg-am-Laim-Str.).

Immobilienwirtschaft (Verwalter, Vermieter, Makler) und betroffene Eigentümer in den genannten Stadtbezirken sollten prüfen, ob sie als Nachbarn oder Miteigentümer von den Bauvorhaben betroffen sind und ggf. fristgerecht Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben (Frist: 1 Monat ab Zustellung/Bekanntmachung). Für Gastronomiebetreiber besteht kein direkter Handlungsbedarf; das Gastronomie-Element betrifft lediglich die planungsrechtliche Nutzungsart eines Neubauprojekts.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_10_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 10/2017 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne Nr. 2093 und 2082a) sowie öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen und Vorbescheiden für Neubauprojekte in München (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftszentrum, Reihenhäuser). Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe lief vom 20. April bis 22. Mai 2017; Stellungnahmen mussten fristgerecht abgegeben werden. Für die Immobilienwirtschaft (Makler, Vermieter, WEG-Verwalter) sind die Bekanntmachungen der Baugenehmigungen und Bebauungsplanänderungen als Markt- und Rechtsinformation relevant, da sie Nachbarrechte und potenzielle Einwendungsfristen betreffen.

Frist: 22. May 2017

Betroffene Nachbarn und Grundstückseigentümer sollten prüfen, ob Einwendungen gegen die Bebauungspläne oder Baugenehmigungen fristgerecht (bis 22. Mai 2017) erhoben wurden. Immobilienprofis mit Bezug zu den betroffenen Lagen (Maxvorstadt, Trudering, Pasing, Perlach) sollten die ausgelegten Unterlagen auf stadtplanerische Auswirkungen prüfen. Beachte: Fristen aus 2017 – historisches Dokument, kein aktueller Handlungsbedarf.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_10_X3.pdf

Das Münchener Amtsblatt Nr. 10/2017 enthält öffentliche Bekanntmachungen zu Baugenehmigungen (Sanierung/Umbau eines Büro- und Wohnhauses, Christophstr. 10/Seitzstr. 8) sowie eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken. Für Immobilienakteure (insbesondere WEG-Verwalter und Nachbarn betroffener Grundstücke) sind die Einspruchsfristen von einem Monat relevant. Der nichtamtliche Teil enthält Buchbesprechungen zu Rechtskommentaren (u.a. WEG, BGB Sachenrecht), die für die Immobilienwirtschaft von nachgeordnetem Informationsinteresse sind.

Betroffene Nachbarn und Grundstückseigentümer der genannten Flurstücke (Christophstr. 10/Seitzstr. 8 sowie Pasing) sollten prüfen, ob sie Klage bzw. Widerspruch innerhalb der Monatsfrist ab Bekanntmachung einlegen möchten. Akteneinsicht ist bei der Lokalbaukommission München möglich.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_9_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom 30. März 2017 enthält Bekanntmachungen zu Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 2118, Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten) sowie zu erteilten Bau- und Teilbaugenehmigungen für Wohnanlagen in München. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lief vom 3. April bis 3. Mai 2017. Darüber hinaus finden sich Straßenbenennungen und eine Bürgerversammlungsankündigung ohne direkten Handlungsbedarf für die Betriebstypen.

Frist: 3. May 2017

Immobilienwirtschaft (Eigentümer, Verwalter, Entwickler) im Bereich Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten sollte die ausgelegten Planungsunterlagen prüfen und ggf. bis 03.05.2017 Äußerungen einreichen. Betroffene Nachbarn der genehmigten Bauvorhaben (Fallstr. 34–36 bzw. Caubstr. 11) können innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_9_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 9/2017 enthält überwiegend kommunale Bekanntmachungen zu Straßenwidmungen, Emissionsdaten der Stadtwerke München sowie Buchbesprechungen. Für Immobilienpraktiker (Vermieter und Verwalter) potenziell relevant sind zwei besprochene Fachbücher: „Betriebskosten in der Praxis" (Noack/Westner, 8. Aufl., Haufe 2016) und der Mietrechtskommentar „Miete" (Blank/Börstinghaus, 5. Aufl., Beck 2017) mit Erläuterungen zur Mietpreisbremse und aktuellem BGH-Mietrecht. Direkte Rechts- oder Handlungspflichten für Betriebe werden im Text nicht begründet.

Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vermieter und Hausverwaltungen können die genannten Fachbücher zur Aktualisierung ihres Wissens zu Betriebskostenabrechnung und Mietrecht (inkl. Mietpreisbremse) heranziehen.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_8_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München leitet ein Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) für das Gebiet Haldenseestraße im Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach ein. Geplant ist die Entwicklung einer sanierungsbedürftigen Siedlung zu einem Wohnquartier mit ca. 760 Wohneinheiten, sozialen Einrichtungen und Grünflächen. Die Öffentlichkeit konnte vom 27. März bis 10. April 2017 Einsicht nehmen und Äußerungen einbringen.

Frist: 10. April 2017

Für Immobilieneigentümer und -investoren im betroffenen Gebiet (Haldenseestraße, Bad-Schachener-Straße, Hechtseestraße, Krumbadstraße): Planungsunterlagen prüfen und ggf. Stellungnahme im Beteiligungsverfahren einreichen (Frist war 10.04.2017 – für aktuelle Vorhaben: Bebauungsplanfortschritt beobachten).

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_7_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt vom März 2017 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen, Vorbescheide und den Erlass des Bebauungsplans Nr. 2087a (Inkrafttreten 20. Februar 2017) für ein Gebiet rund um den Georg-Brauchle-Ring. Ebenfalls bekannt gemacht werden Baugenehmigungen für Neubauten und Sanierungen (u. a. Frauenstr. 26, Fritz-Erler-Str., Balanstr. 73) sowie ein positiver Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Luftschutzbunkers zum Museum. Die Bekanntmachungen sind relevant für Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler als Nachbarn oder Beteiligte in den betroffenen Gebieten, da Klagefristen von einem Monat ab Zustellung laufen.

Betroffene Nachbarn und Immobilieneigentümer in den genannten Münchner Gebieten sollten prüfen, ob sie von den Baugenehmigungen oder dem neuen Bebauungsplan betroffen sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Einsichtnahme in die Akten ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Blumenstraße 28b bzw. 19) nach Terminvereinbarung möglich.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_6_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hebt per Satzung zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete im Westend (Block 7 und Block 18) auf und stellt vorbereitende Untersuchungen für weitere Sanierungsgebiete gemäß § 141 BauGB ein. Zusätzlich werden zwei Baugenehmigungen (Neubau Einfamilienhaus Fauststraße, DG-Neubau/-Ausbau Oettingenstraße) öffentlich bekannt gemacht. Diese Vorgänge sind primär für Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Münchener Stadtgebieten relevant, da die Aufhebung von Sanierungsgebieten Auswirkungen auf Ausgleichsbeträge, Vorkaufsrechte und baurechtliche Pflichten haben kann.

Eigentümer, Verwalter und Makler in den betroffenen Gebieten (Block 7 und Block 18, Westend München; Fauststraße Perlach; Oettingenstraße Schwabing) sollten prüfen, ob ihre Liegenschaften betroffen sind. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen sanierungsrechtliche Bindungen (z. B. Genehmigungspflichten nach §§ 144, 145 BauGB). Betroffene Nachbarn der Baugenehmigungen können innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_3_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München hat eine Überschwemmungsgebietsverordnung für den Hachinger Bach (Flusskilometer 5+800 bis 6+600) erlassen. Für Grundstücke und Gebäude im festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten strenge Auflagen: Neubauten müssen hochwasserangepasst errichtet werden, Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölverbraucheranlagen) müssen gesichert, regelmäßig geprüft und innerhalb von 2 Jahren nachgerüstet werden. Bestehende Anlagen sind spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten (bis ca. 23. Juli 2017) schriftlich beim Referat für Gesundheit und Umwelt anzuzeigen.

Frist: 23. July 2017

Eigentümer, Vermieter und Verwalter von Immobilien im betroffenen Gebiet (Hachinger Bach, München) müssen: (1) bestehende Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten anzeigen, (2) bestehende Anlagen innerhalb von 2 Jahren nachrüsten, (3) wiederkehrende Sachverständigenprüfungen veranlassen, (4) bei Neubauvorhaben hochwasserangepasste Bauweise nachweisen.

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Handlungsbedarf Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_3_X3.pdf

Die Stadtkämmerei München erinnert alle Steuerpflichtigen an die fristgerechte Entrichtung der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das I. Quartal 2017, fällig bis spätestens 15. Februar 2017. Bei verspäteter Zahlung drohen Säumniszuschläge, Mahngebühren und weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Immobilieneigentümer und Vermieter sind als Grundsteuerpflichtige unmittelbar betroffen.

Frist: 15. February 2017

Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für Q1 2017 bis spätestens 15.02.2017 an das Kassen- und Steueramt München entrichten. Bei Überweisung die dreizehnstellige Kassenkonto-Nummer angeben. Alternativ SEPA-Lastschriftmandat einrichten, um künftige Fristen automatisch einzuhalten.

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 enthält zwei Bekanntmachungen: eine Satzung zur Wahl der Seniorenvertretung (ohne Relevanz für die betrachteten Betriebstypen) sowie die Bekanntmachung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2072a für das Gebiet Boschetsrieder Straße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Machtlfinger Straße in München. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (Beschluss vom 16.12.2015). Für Immobilieneigentümer und -entwickler im betroffenen Gebiet gelten Fristen nach §§ 44 und 215 BauGB für Entschädigungsansprüche und Rügen von Verfahrensfehlern.

Frist: 8. December 2017

Eigentümer und Entwickler von Grundstücken im Bebauungsplangebiet (Boschetsrieder Str./Drygalski-Allee/Kistlerhofstr./Machtlfinger Str., München) sollten den Plan einsehen und prüfen, ob Entschädigungsansprüche (§ 44 BauGB, Frist: 3 Jahre nach Kalenderjahr des Vermögensnachteils) oder Rügen von Verfahrensfehlern (§ 215 BauGB, Frist: 1 Jahr ab Bekanntmachung) geltend gemacht werden müssen. Einsicht beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, München.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 36/2016 veröffentlicht mehrere Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen) im Bereich Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße sowie Baugenehmigungen und Vorbescheide, darunter einen Vorbescheid für eine Bäckerei mit Café, Hotel und Produktion (Hans-Fischer-Str. 9). Betroffene Grundstückseigentümer, Nachbarn und Gewerbetreibende konnten bis 13. Februar 2017 Stellungnahmen abgeben. Für Gastronomiebetriebe und Immobilieneigentümer in den betroffenen Münchner Stadtbezirken (4 und 9) können die geplanten Nutzungsänderungen und Bauvorhaben standortrelevant sein.

Frist: 13. February 2017

Betroffene Eigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende (insb. Gastronomen) in den Münchner Stadtbezirken 4 (Schwabing-West) und 9 (Neuhausen-Nymphenburg) sollten prüfen, ob ihre Grundstücke oder Betriebe vom Bebauungsplanverfahren Nr. 1954 bzw. der Flächennutzungsplanänderung betroffen sind, und ggf. fristgerecht Stellungnahmen einreichen. Frist war der 13.02.2017 (abgelaufen).

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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 per öffentlicher Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Steuerpflichtige ohne individuellen Bescheid zahlen die Grundsteuer in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2017) bzw. als Jahreszahler am 1. Juli 2017. Der Großteil des Textes betrifft ein Planfeststellungsverfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der S-Bahn-Station München Rosenheimer Platz, das für die betrachteten Betriebstypen nicht unmittelbar relevant ist.

Frist: 15. February 2017

Immobilieneigentümer und Vermieter in München sollten prüfen, ob sie einen individuellen Grundsteuerbescheid für 2017 erhalten haben. Falls nicht, gilt die Grundsteuer aus 2016 als festgesetzt und ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.

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Handlungsbedarf GastgewerbeKälte- & KlimatechnikImmobilienwirtschaft 18. May 2026

Amtsblatt_36_X3.pdf

Die SWM Versorgungs GmbH München erhöht ab dem 01.01.2017 die Wasserpreise (Verbrauchspreis: 1,6799 €/m³ brutto) sowie die Grundpreise für Hausanschlüsse gestaffelt nach Zählergröße. Zudem werden die Fernwärmepreise ab 01.01.2017 angepasst (Arbeitspreis Heizwassernetz: 64,49 €/MWh brutto; Grundpreis: 44,65 €/kW und Jahr). Diese Änderungen betreffen alle Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet München, die Wasser und/oder Fernwärme von der SWM beziehen.

Frist: 1. January 2017

Betriebe und Immobilieneigentümer im Versorgungsgebiet der SWM München sollten die neuen Wasser- und Fernwärmetarife ab 01.01.2017 in ihre Kostenplanung und Nebenkostenabrechnungen einkalkulieren. Vermieter müssen die geänderten Betriebskosten korrekt auf Mieter umlegen.

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Info GastgewerbeImmobilienwirtschaft 11. May 2026

Amtsblatt_13_online.pdf

Das Münchner Amtsblatt Nr. 13/2026 enthält mehrere öffentliche Bekanntmachungen von Baugenehmigungen nach BayBO. Für das Gastgewerbe relevant ist die Genehmigung einer Nutzungsänderung eines Ladenlokals zur Gaststätte (Türkenstr. 26, Stadtbezirk 3). Für die Immobilienwirtschaft relevant sind Genehmigungen für Dachgeschossausbauten (Tumblingerstr. 48), eine Hotelnutzung im Dachgeschoss (Thierschstr. 49) sowie einen Balkonanbau an ein Mehrfamilienhaus (Gollierstr. 23). Nachbarn mit mehr als 20 Miteigentümern werden durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt; Widerspruchsfristen laufen ab Bekanntgabe jeweils einen Monat.

Gastronomen, die eine Nutzungsänderung zu einer Gaststätte planen, sollten diesen Präzedenzfall (Türkenstr. 26) beachten. Immobilieneigentümer und WEG-Verwalter betroffener Nachbargrundstücke müssen prüfen, ob Einwände gegen die Baugenehmigungen erforderlich sind – Klagefrist: 1 Monat ab Bekanntmachung im Amtsblatt (11.05.2026).

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Häufige Fragen

Was müssen WEG-Verwalter aktuell beachten? +

Das WEG-Recht wurde 2020 umfassend reformiert. Verwalter müssen u. a. Beschlussfähigkeiten, Eigentümerversammlungen und Abrechnungspflichten gemäß aktueller Rechtsprechung umsetzen. Paragrafenwächter informiert über relevante Urteile und Gesetzesänderungen.

Welche GEG-Pflichten gelten für Vermieter und Verwalter? +

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Sanierungspflichten und Energieausweis-Anforderungen vor. Paragrafenwächter informiert über Änderungen bei Förderprogrammen (BAFA/KfW) und neuen Anforderungen für Bestandsgebäude.

Wann ändert sich die Grundsteuer für Vermieter? +

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025 bundesweit. In einigen Bundesländern gelten Abweichungen (Öffnungsklausel). Paragrafenwächter informiert über kommunale Hebesatzänderungen und neue Bewertungsregeln.

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