Amtsblatt_3_X3.pdf
Die Landeshauptstadt München hat eine Überschwemmungsgebietsverordnung für den Hachinger Bach (Flusskilometer 5+800 bis 6+600) erlassen. Für Grundstücke und Gebäude im festgesetzten Überschwemmungsgebiet gelten strenge Auflagen: Neubauten müssen hochwasserangepasst errichtet werden, Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizölverbraucheranlagen) müssen gesichert, regelmäßig geprüft und innerhalb von 2 Jahren nachgerüstet werden. Bestehende Anlagen sind spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten (bis ca. 23. Juli 2017) schriftlich beim Referat für Gesundheit und Umwelt anzuzeigen.
Eigentümer, Vermieter und Verwalter von Immobilien im betroffenen Gebiet (Hachinger Bach, München) müssen: (1) bestehende Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten anzeigen, (2) bestehende Anlagen innerhalb von 2 Jahren nachrüsten, (3) wiederkehrende Sachverständigenprüfungen veranlassen, (4) bei Neubauvorhaben hochwasserangepasste Bauweise nachweisen.
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
Automatisch aus öffentlichen Quellen zusammengefasst – keine Rechtsberatung. Bitte Originalquelle prüfen.