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Info Immobilienwirtschaft 18. May 2026

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Das Münchner Amtsblatt vom März 2017 veröffentlicht mehrere Baugenehmigungen, Vorbescheide und den Erlass des Bebauungsplans Nr. 2087a (Inkrafttreten 20. Februar 2017) für ein Gebiet rund um den Georg-Brauchle-Ring. Ebenfalls bekannt gemacht werden Baugenehmigungen für Neubauten und Sanierungen (u. a. Frauenstr. 26, Fritz-Erler-Str., Balanstr. 73) sowie ein positiver Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Luftschutzbunkers zum Museum. Die Bekanntmachungen sind relevant für Immobilieneigentümer, Verwalter und Makler als Nachbarn oder Beteiligte in den betroffenen Gebieten, da Klagefristen von einem Monat ab Zustellung laufen.

Was zu tun ist:
Betroffene Nachbarn und Immobilieneigentümer in den genannten Münchner Gebieten sollten prüfen, ob sie von den Baugenehmigungen oder dem neuen Bebauungsplan betroffen sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Einsichtnahme in die Akten ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Blumenstraße 28b bzw. 19) nach Terminvereinbarung möglich.

Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →

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