Amtsblatt_34_X3.pdf
Der Text enthält einen baurechtlichen Vorbescheid der Landeshauptstadt München (Lokalbaukommission, November 2016) zu einem Neubauvorhaben an der Nymphenburgerstraße. Es geht um Abstandsflächen nach BayBO, die planungsrechtliche Unzulässigkeit einer Tiefgarage sowie die Nachbarbeteiligung mehrerer Eigentümergemeinschaften nach WEG per öffentlicher Bekanntmachung. Für WEG-Verwalter und betroffene Eigentümer ist die Rechtsbehelfsbelehrung (Klagefrist: ein Monat ab Zustellung) relevant.
Betroffene WEG-Eigentümer und deren Verwalter sollten prüfen, ob nachbarrechtliche Belange berührt sind, und ggf. innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einlegen. Akteneinsicht ist beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung möglich (Termin per E-Mail oder Telefon).
Quelle: München Amtsblatt · Originaldokument ansehen →
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