← Alle Meldungen  ·  Gastgewerbe  · Stadtprofil

Gastgewerbe – München

Restaurants, Bars, Cafés, Imbisse, Catering

Stadtprofil München ansehen →  Lokale Behörden, Sondernutzung und stadtspezifische Regeln.
Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_17_X3-1.pdf

Die Landeshauptstadt München hat per Allgemeinverfügung vom 08.06.2021 auf Basis der 13. BayIfSMV ein nächtliches Alkoholkonsumverbot (20–6 Uhr) für bestimmte öffentliche Plätze (Gärtnerplatz, Wedekindplatz) festgelegt. Ausdrücklich ausgenommen vom Verbot ist der Alkoholkonsum im konzessionierten Außenbereich von Gaststätten während deren Öffnungszeiten. Gastronomiebetriebe mit Außenbestuhlung an diesen Standorten müssen die räumlichen und zeitlichen Grenzen der Ausnahmeregelung kennen und einhalten.

Frist: 9. June 2021

Gastronomiebetriebe mit konzessioniertem Außenbereich am Gärtnerplatz oder Wedekindplatz müssen sicherstellen, dass Gäste außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Außenbereichs keinen Alkohol konsumieren. Die genauen räumlichen Umgriffe sind den Lageplänen (Anlagen 1 und 2 der Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 17. May 2026

Amtsblatt_28_X3.pdf

Die Landeshauptstadt München erließ im September 2020 zwei Allgemeinverfügungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes: Erstens wurden Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen auch in Gastronomiebetrieben eingeführt, wobei Betreiber verpflichtet sind, ihre Bestuhlung und Betriebsorganisation entsprechend anzupassen. Zweitens wurde an bestimmten öffentlichen Plätzen ein Verkaufs- und Konsumverbot für Alkohol in den Nachtstunden verfügt, das jedoch für konzessionierte Gaststätten während ihrer Öffnungszeiten ausdrücklich ausgenommen ist. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Frist: 1. October 2020

Gastronomiebetriebe müssen ihre Bestuhlung und Betriebsorganisation so anpassen, dass maximal fünf Personen pro Gruppe gemeinsam sitzen. Beim Alkoholausschank in den betroffenen Gebieten (Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz, Baldeplatz, Isarauen) ist sicherzustellen, dass der Verkauf und Konsum nur im konzessionierten Bereich während der Öffnungszeiten erfolgt – außerhalb dieser Ausnahme gilt ein nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot.

München Amtsblatt · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 (München) regeln umfangreiche Pflichten für Gastgewerbebetriebe auf der Theresienwiese: darunter tägliche Abfallentsorgung und Mülltrennung (§40), Einhaltung der Trinkwasserverordnung mit Nachweispflicht (§42), Umsatzsteuer-Aufzeichnungspflichten (§37) sowie detaillierte Lautstärkenvorgaben für Musik in Gastbetrieben (§44, max. 85–90 dB(A)). Gaststättenbetriebe müssen Küchen- und Speisereste gesondert entsorgen und Fettabscheider vor Abreise reinigen. Die Beschallungsanlagen müssen in ein städtisches Vorrang-Schaltsystem eingebunden und fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn betriebsbereit sein.

Frist: 14. September 2026

Gastgewerbebetriebe auf dem Oktoberfest müssen: (1) Gewerbeabfälle nach GewAbfV trennen und täglich bis 8 Uhr entsorgen, (2) Küchen-/Speisereste gesondert gemäß Tier-NebG/VO EG 1069/2009 entsorgen, (3) Trinkwasserqualität an Zapfstellen nachweisen und ggf. Proben entnehmen lassen, (4) Umsatzsteuerheft führen (§37 UStDV), (5) Beschallungsanlage mit Vorrang-Schalteinheit ausrüsten und mind. 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn betriebsbereit melden, (6) Lautstärkengrenzen (85–90 dB(A)) einhalten und Lageplan sowie Musikprogramm mind. 4 Wochen vor Beginn einreichen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat detaillierte Betriebsvorschriften für gastronomische Betriebe auf dem Oktoberfest 2026 beschlossen. Diese umfassen strenge Regelungen zu Musikzeiten und Lautstärkegrenzen (85/90 dB(A)), Pflicht zur Installation von Beschallungsanlagen mit Lautstärkelimitern sowie ein generelles Verbot von Einweggeschirr und -besteck zugunsten von Mehrweglösungen mit Mindestpfand (1 Euro). Außerdem gelten klare Abbaufristen für den Festplatz sowie lebensmittelhygienische Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung.

Frist: 1. September 2026

Gastronomische Betriebe (Groß- und Mittelbetriebe) müssen: (1) Beschallungsanlagen mit zeitgesteuerten Lautstärkelimitern installieren und vor dem ersten Veranstaltungstag abnehmen lassen; (2) Musikzeiten und Lautstärkegrenzen (85 dB(A) vor 18 Uhr, 90 dB(A) danach) einhalten; (3) ausschließlich Mehrweggeschirr/-besteck mit Mindestpfand von 1 Euro verwenden; (4) Sonderregelung für traditionelle Blasmusik bis 01.09.2026 der Festleitung mitteilen; (5) Abbaufristen (je nach Betriebstyp zwischen 06.10. und 20.11.2026) einhalten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Text enthält detaillierte Vorschriften für Gastronomie- und Schankbetriebe auf dem Münchner Oktoberfest. Geregelt werden u. a. Ausschankregeln für Bier (nur zugelassene Brauereien, Maßkrug-Pflicht), strenge Hygieneanforderungen an Trinkgefäße (maschinelle Reinigung, mikrobiologische Eigenkontrollen), Infektionsschutzbelehrungspflichten für lebensmittelverarbeitendes Personal (§§ 42, 43 IfSG) sowie Anforderungen an Lebensmittelzubereitung, Kühlung und Bio-Produktzertifizierung. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Festzulassungen führen.

Festwirte und Gastronomiebetriebe müssen: (1) Bier ausschließlich von zugelassenen Münchner Traditionsbrauereien in vorgeschriebenen Gefäßgrößen ausschenken; (2) Trinkgefäße ausschließlich maschinell mit chlorhaltigem Mittel oder Heißwasser (≥60°C) reinigen und mikrobiologische Eigenkontrollen durchführen; (3) alle lebensmittelverarbeitenden Mitarbeiter mit gültiger IfSG-§43-Bescheinigung einsetzen und jährliche Belehrungen dokumentieren; (4) Gefährdungsbeurteilung für Schankanlagen erstellen und dem Kreisverwaltungsreferat vorlegen; (5) bei Bio-Angeboten Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle sicherstellen; (6) ausreichende Kühleinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel bereithalten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Textauszug enthält Betriebsvorschriften der Landeshauptstadt München für das Oktoberfest 2026 und betrifft ausschließlich Gastronomiebetriebe sowie Lebensmittelverkäufer auf dem Festgelände. Geregelt werden unter anderem Hygieneanforderungen (Schutzkleidung, Handwaschbecken, Lebensmittelabfälle), Reservierungsbedingungen mit Mindestverzehr-Obergrenzen, Jugendschutzpflichten, Verbote (z. B. Automaten, unautorisierte Verkaufswaren) sowie Alarmierungspflichten über Groupalarm. Für Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest bestehen konkrete Handlungspflichten zur Einhaltung dieser Vorschriften vor Festbeginn (18.09.2026).

Frist: 18. September 2026

Gastronomiebetriebe und Lebensmittelverkäufer auf dem Oktoberfest müssen: (1) Hygienevorgaben umsetzen (Schutzkleidung inkl. Kopfbedeckung, Handwaschbecken, dicht schließende Abfallbehälter, Schulung nach §4 LMHV); (2) Reservierungsbedingungen mit den vorgeschriebenen Mindestverzehr-Obergrenzen einhalten und ein Onlineportal für Reservierungstausch einrichten; (3) Jugendschutzhinweise gut sichtbar anbringen (§3 JuSchG); (4) Groupalarm-System nutzen und am Probealarm (18.09.2026) teilnehmen; (5) Verbote (Automaten, nicht genehmigte Waren, Bauchladenverkäufer nur in Festhallen) beachten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften der Stadt München für das Oktoberfest 2026 (§§ 72–74 sowie Anlagen 1–2) regeln Sanktionen bei Verstößen (Verwarnung bis Ausschluss), Risikoübernahme durch Festbezieher bei Pandemie/Krieg, streng begrenzte Sortiments- und Ausschankvorgaben je Betriebstyp (Festhalle, Hühnerbraterei, Wurstimbiss, Stände ohne Sitzgelegenheit u. a.) sowie Anforderungen an die Stromversorgung auf dem Festplatz. Gaststättenrechtliche Gestattungen sind zusätzlich zum zivilrechtlichen Zulassungsvertrag einzuholen. Pfandpflichten (mind. 1 € für Flaschen, mind. 3 € für Weißbiergläser außerhalb fester Räume) sind einzuhalten.

Frist: 27. April 2026

Oktoberfest-Betreiber müssen: (1) zusätzlich zur Zulassung eine gaststättenrechtliche Gestattung einholen, (2) Sortiments- und Ausschankbeschränkungen gemäß Anlage 1 strikt einhalten, (3) Pfandregelungen für Flaschen und Gläser umsetzen, (4) elektrischen Leistungsbedarf bei der Anmeldung angeben und Elektroinstallation nur durch SWM-eingetragene Fachbetriebe ausführen lassen, (5) Anordnungen von Kontrolleuren (KVR-Ausweis) unverzüglich Folge leisten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Text enthält die Versorgungsbedingungen (Gas und Wasser) für das Oktoberfest 2026 der Stadtwerke München (SWM). Gastronomiebetriebe auf dem Festgelände müssen konkrete Anforderungen an Gasgeräte (CE-Kennzeichnung, Flammüberwachung, Abgasführung nach DVGW AB G 631), Einrichtungspauschalen nach Gaszählergröße sowie Wasser- und Gaspreise (Kochgas: 10,68 Ct/kWh netto, Wasser: 3,44 €/m³) beachten. Die Gaspreise gelten ab 01.01.2026; Vorauszahlungen und Sicherheiten können von den SWM jederzeit verlangt werden.

Frist: 1. January 2026

Festbetreiber (Gastronomie auf dem Oktoberfest) müssen: (1) Gasgeräte mit gültigem CE-Prüfzeichen, DE-Kennzeichnung und Flammüberwachung einsetzen; (2) Einrichtungspauschale für Gaszähler (je nach Nennlgröße 210–2.890 € netto) einplanen; (3) Gasversorgung rechtzeitig per E-Mail bei SWM beantragen; (4) Wasserbezug im Servicezentrum Theresienwiese rechtzeitig anmelden; (5) private Trinkwasserleitungen auf eigene Kosten nach Hygieneregeln des Gesundheitsreferats errichten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat am 11.05.2026 neue Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 beschlossen. Wesentliche Änderungen betreffen den Entfall des 18-Euro-Verzehrgutscheins in den Oide-Wiesn-Festzelten sowie die Vorverlegung der Musikzeiten gastronomischer Großbetriebe um eine Stunde täglich (mit der Auflage, bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik zu spielen). Zusätzlich wird eine Ausnahmegenehmigung für pyrotechnische Effekte (Wunderkerzen) am letzten Abend beantragt.

Frist: 19. September 2026

Gastronomische Betriebe auf dem Oktoberfest 2026 (insbesondere Oide-Wiesn-Festzelte) müssen ihre Verträge und internen Abläufe anpassen: Verzehrgutschein entfällt, Musikzeiten werden vorverlegt (bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik). Betroffene Betreiber sollten die aktualisierte Neufassung der Betriebsvorschriften prüfen und umsetzen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Anlage 5 und 6 des Münchner Stadtratsbeschlusses regeln detaillierte Hygiene- und Betriebspflichten für Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Entwässerungsanlagen bei öffentlichen Veranstaltungen (insbesondere Oktoberfest). Gastronomiebetriebe auf solchen Veranstaltungen müssen zertifiziertes Trinkwassermaterial (DVGW/KTW-Prüfzeichen), regelmäßige Spülungen und Temperaturkontrollen sicherstellen sowie Fettabscheider mindestens alle vier Tage von Fachunternehmen reinigen lassen. Entwässerungsarbeiten sind 24 Stunden vorab bei der Münchner Stadtentwässerung anzumelden; neue oder geänderte Leitungen erfordern eine Genehmigung, die spätestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn beantragt werden muss.

1. Nur DVGW/KTW-zertifiziertes Schlauchmaterial verwenden (keine Gartenschläuche). 2. Leitungen nach Anschluss 15 Min., nach Pausen >2 Std. erneut 5 Min. spülen; Wassertemperatur auf max. 25 °C überwachen. 3. Fettabscheider mindestens alle 4 Tage durch Fachunternehmen reinigen lassen; Belege vorhalten und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft unaufgefordert vorlegen. 4. Entwässerungsarbeiten 24 Std. vor Beginn bei der MSE anmelden; genehmigungspflichtige Vorhaben mind. 6 Wochen vorher beantragen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Stadtratsbeschluss der Landeshauptstadt München regelt für Festbetriebe (Oktoberfest) ein vollständiges Verbot von Einweggeschirr und Einwegbesteck sowie detaillierte Pfandpflichten für Mehrwegbehältnisse (Speisen mind. 1 €, Alkoholgläser mind. 3 €, Getränkeflaschen mind. 1 €). Zusätzlich bestehen strenge Abfalltrennnpflichten und arbeitsrechtliche Anforderungen, insbesondere Sofortmeldepflicht, Mitführungspflicht von Ausweispapieren und Mindestlohnzahlung von 13,90 €/Stunde für Gaststättenbetriebe. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltungszulassung geahndet werden.

Frist: 27. April 2026

Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest müssen: (1) ausschließlich Mehrweggeschirr/-besteck einsetzen, (2) Pfandsysteme gemäß Mindestvorgaben einrichten und Pfandmarken mit Straße/Hausnummer bedrucken, (3) Abfälle nach GewAbfV getrennt sammeln und entsorgen, (4) Küchen-/Speisereste gesondert nach Tier-NebG entsorgen, (5) Sofortmeldepflicht bei Neueinstellungen an DSRV erfüllen, (6) Arbeitnehmer schriftlich auf Ausweismitführungspflicht hinweisen, (7) Arbeitszeiten aufzeichnen und mind. 2 Jahre aufbewahren, (8) Mindestlohn von 13,90 €/h einhalten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat hat detaillierte Brandschutzauflagen für Gastronomiebetriebe und Verkaufsstände auf dem Festgelände (Oktoberfest/Wiesn) beschlossen. Die Auflagen umfassen u. a. Reinigungspflichten für Dunstabzugsanlagen (mindestens alle vier Tage), strenge Vorgaben zur Lagerung von Flüssiggas (max. 2 Flaschen à 11 kg je Stand, Fachbetrieb-Bescheinigung erforderlich), Pflicht zur Sicherheitsbeleuchtung in Festzelten und gastronomischen Betrieben sowie Brandschutznachweise für Dekorationen und Baustoffe. Für den Betrieb von Heizstrahlern, Grilleinrichtungen und pyrotechnischen Effekten sind gesonderte Genehmigungen durch die Branddirektion notwendig; bei Mängeln bei der Abnahme ist der Betrieb bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Gastronomiebetreiber auf dem Festgelände müssen: (1) Dunstabzugsanlagen mind. alle 4 Tage auf Fettablagerungen reinigen und dokumentieren, (2) Flüssiggasanlagen durch Fachbetrieb prüfen und Bescheinigung spätestens am Freitag vor Veranstaltungsbeginn vorlegen, (3) Sicherheitsbeleuchtung einrichten und Sachkundigen-Bescheinigung bei Abnahme vorweisen, (4) Brandschutznachweise (Zertifikate) für alle Dekorationsmaterialien bereithalten, (5) vorgeschriebene Feuerlöscher (inkl. Fettbrand-Löscher Klasse F je Fritteuse) bereitstellen, (6) Heizstrahler und feuergefährliche Handlungen vorab bei der Branddirektion anmelden und genehmigen lassen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 19482 Zukunft Oide Wiesn – Konzept und Aenderung der Anmeldebedingungen DB (zu Stadtratsvorlage "Zukunft Oide Wiesn – Konzept und Änderung der Anmeldebedingungen Damit die Oide Wiesn etwas Besonderes bleibt – interfraktionellen Arbeitsprozess starten Antrag Nr. 20-26 / A 06102 von der Die Grünen / Rosa Liste / Volt Stadtratsfraktion vom 26.11.2025, eingegangen am 26.11.2025 Oide Wiesn, Dauereintrittskarte Antrag Nr. 20-26 / A 06010 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Hans-Peter Mehling vom 29.10.2025, eingegangen am 29.10.2025 Inklusion auf der Oidn Wiesn: Gleiche Chancen für alle Bands! Antrag Nr. 20-26 / A 06103 von der SPD-Fraktion, CSU mit FREIE WÄHLER, FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 26.11.2025, eingegangen am 26.11.2025 Oide Wiesn dauerhaft sichern – Frühlingsfest und ZLF zusammenlegen Antrag Nr. 20-26 / A 05577 von der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 16.04.2025, eingegangen am 16.04.2025"

Der Münchner Stadtrat beschließt Änderungen der Anmelde- und Betriebsbedingungen für die Oide Wiesn (Oktoberfest-Begleitveranstaltung) ab 2026/2027. Für Gastronomiebetriebe (Zeltbetreiber) relevant sind insbesondere die Umstellung auf ein Online-basiertes Ticketsystem für Reservierungsgäste, der Wegfall von Einlassbändern sowie die Änderung der Mindestverzehrregelung (Verzehrgutschein 18 € entfällt ab 2026, einheitlich 2 Maß und ½ Hendl). Ab 2027 sind zudem geänderte Ausschreibungsbedingungen für das Musikprogramm im Musikantenzelt geplant.

Frist: 28. April 2026

Zeltbetreiber der Oide Wiesn müssen auf das neue Online-Ticketsystem für Reservierungsgäste umstellen, die geänderten Mindestverzehrregelungen (kein 18-€-Gutschein mehr in Boxen/Galerien) ab 2026 beachten und sich mit den neuen Ausschreibungsbedingungen für das Musikprogramm 2027 vertraut machen.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat regelt in diesem Beschluss detaillierte Betriebsvorschriften für Festbetriebe auf dem Oktoberfest (fliegende Bauten, Genehmigungspflichten, TÜV-Prüfungen, Blitzschutz, Brüstungshöhen). Gastronomische Betriebe müssen u. a. Bestuhlungs- und Rettungswegpläne bis spätestens 17. Juni beim KVR-Branddirektion einreichen, eine TÜV-SÜD-Gebrauchsabnahme nachweisen und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung von 5 Mio. Euro abschließen. Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienerecht oder Betriebsvorschriften können zum Ausschluss vom Festplatz führen.

Frist: 17. June 2026

Gastronomische Festbetriebe müssen: (1) Bestuhlungs- und Rettungswegpläne bis 17. Juni (des jeweiligen Jahres) in 5-facher Papierausfertigung (Maßstab 1:100) und digital beim KVR-Branddirektion einreichen; (2) TÜV-SÜD-Prüfung und Gebrauchsabnahme durch die untere Bauaufsichtsbehörde einholen; (3) Haftpflichtversicherung (mind. 5 Mio. € Personen-/Sachschäden, 150.000 € Vermögensschäden) nachweisen; (4) Blitzschutz-Innenmaßnahmen (Potentialausgleich) umsetzen; (5) Mindestlohnvorschriften für Ordnungspersonal einhalten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat beschließt Änderungen der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026. Konkret wird der 18-Euro-Verzehrgutschein in den Oide-Wiesn-Zelten abgeschafft (Mindestverzehr künftig max. 2 Maß Bier und ½ Hendl) und die Musikzeiten in gastronomischen Großbetrieben werden täglich um eine Stunde vorgezogen (Mo–Fr auf 11 Uhr, an bestimmten Wochenenden auf 10 Uhr). Die Änderungen sind wesentlicher Bestandteil der Zulassungsverträge für das Oktoberfest 2026.

Frist: 28. April 2026

Gastronomiebetriebe mit Zulassung zum Oktoberfest 2026 (insbesondere Oide-Wiesn-Zelte und gastronomische Großbetriebe) müssen die geänderten Betriebsvorschriften zur Kenntnis nehmen: (1) Wegfall des 18-Euro-Verzehrgutscheins, (2) angepasste Musikzeiten (täglich 1 Stunde früher, bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik). Die neuen Vorschriften sind Vertragsbestandteil der Zulassungsverträge für 2026.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 (19. September – 4. Oktober 2026) regeln verbindlich Öffnungszeiten, Ausschankzeiten und Musikzeiten für gastronomische Groß- und Mittelbetriebe, Straßenverkaufsgeschäfte sowie die Oide Wiesn. Darüber hinaus werden Zulassungsvoraussetzungen (u. a. Gestattung nach Gaststättengesetz, Haftpflichtversicherung, Reisegewerbekarte), Personalvorschriften (Jugendschutz, Beschäftigung von Ausländer*innen) sowie Werbe- und Markennutzungsregeln (Oktoberfest-Markenportfolio der LHM) festgelegt. Aufbautermine beginnen ab 29. Juni 2026; die Einhaltung aller Vorschriften ist Vertragsbestandteil.

Frist: 29. June 2026

Gastronomiebetriebe auf dem Oktoberfest 2026 müssen rechtzeitig die Gestattung nach Gaststättengesetz beim Kreisverwaltungsreferat München beantragen, Haftpflichtversicherungsnachweis und Reisegewerbekarte bereithalten, Markenutzungen vorab per E-Mail freigeben lassen (oktoberfest.marke@muenchen.de) und die vorgeschriebenen Öffnungs-, Ausschank- und Aufbauzeiten strikt einhalten.

München Stadtrat Beschlüsse · Quelle → · Details →

Häufige Fragen

Muss ich als Gastronom das Amtsblatt selbst lesen? +

Nein. Paragrafenwächter scannt täglich Amtsblätter, Veterinäramts-Bekanntmachungen und Stadtratsbeschlüsse und schickt Ihnen nur die relevanten Änderungen direkt per E-Mail – kostenlos und ohne Rauschen.

Welche Vorschriften gelten für mein Restaurant? +

Restaurants und Bars unterliegen u. a. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), HACCP-Anforderungen, dem Gaststättenrecht, Sperrzeitenverordnungen, Sondernutzungssatzungen für Außengastronomie sowie arbeitsrechtlichen Regelungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz.

Was passiert, wenn ich eine Regeländerung verpasse? +

Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Sondernutzungsregeln können zu Bußgeldern, Betriebsschließungen oder dem Entzug der Konzession führen. Paragrafenwächter informiert Sie proaktiv, bevor solche Fristen ablaufen.

Wie oft ändern sich die Vorschriften für die Gastronomie? +

Bundesrecht, Landesrecht und kommunale Satzungen ändern sich im Schnitt mehrfach pro Quartal. Besonders häufig betroffen: Hygiene, Sondernutzungsgebühren und Mindestlohn.

Gastgewerbe-Meldungen für München direkt per E-Mail?

Kostenlos, kein Spam – nur was für Ihr Gewerbe in München relevant ist.

Jetzt kostenlos anmelden →