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Handlungsbedarf Gastgewerbe 27. April 2026

V 18964 Aenderung der Betriebsvorschriften fuer das Oktoberfest 2026 DB (zu Stadtratsvorlage "Änderung der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026"

Der Münchner Stadtrat beschließt Änderungen der Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026. Konkret wird der 18-Euro-Verzehrgutschein in den Oide-Wiesn-Zelten abgeschafft (Mindestverzehr künftig max. 2 Maß Bier und ½ Hendl) und die Musikzeiten in gastronomischen Großbetrieben werden täglich um eine Stunde vorgezogen (Mo–Fr auf 11 Uhr, an bestimmten Wochenenden auf 10 Uhr). Die Änderungen sind wesentlicher Bestandteil der Zulassungsverträge für das Oktoberfest 2026.

Frist: 28. April 2026
Was zu tun ist:
Gastronomiebetriebe mit Zulassung zum Oktoberfest 2026 (insbesondere Oide-Wiesn-Zelte und gastronomische Großbetriebe) müssen die geänderten Betriebsvorschriften zur Kenntnis nehmen: (1) Wegfall des 18-Euro-Verzehrgutscheins, (2) angepasste Musikzeiten (täglich 1 Stunde früher, bis 12 Uhr nur traditionelle Blasmusik). Die neuen Vorschriften sind Vertragsbestandteil der Zulassungsverträge für 2026.

Quelle: München Stadtrat Beschlüsse · Originaldokument ansehen →

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