Ab dem 16. April 2026 gelten neue Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate im Bereich fluorierter Treibhausgase (F-Gase) gemäß der Verordnung (EU) 2024/573. Bestehende Zertifikate können auf Antrag umgestellt werden, sofern ein Auffrischungskurs absolviert wurde; Unternehmen mit altem Zertifikat haben bis zu neun Monate Zeit, das neue Unternehmenszertifikat zu beantragen. Inhaber von Unternehmenszertifikaten müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter mindestens alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Frist: 16. April 2026
Bestehende Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate (F-Gase) auf die neuen Bescheinigungen nach § 6/§ 7 bzw. § 10 umstellen lassen (Auffrischungskurs absolvieren, Antrag stellen). Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit Sachkundebescheinigung spätestens alle 7 Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Übergangsregelung für Unternehmenszertifikate bis 12. März 2029 beachten.
Der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat am 02.03.2026 einen Magistratsbericht zu Lebensmittelkontrollen (B 12) zur Kenntnis genommen. Der Beschluss selbst enthält keine konkreten inhaltlichen Angaben zu Änderungen oder neuen Anforderungen. Das Thema Lebensmittelkontrollen ist grundsätzlich für Gastronomen relevant, jedoch liefert dieser Auszug keine handlungsrelevanten Details.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf auf Basis dieses Auszugs. Es empfiehlt sich jedoch, den vollständigen Magistratsbericht B 12 vom 12.01.2026 einzusehen, um etwaige Änderungen bei Lebensmittelkontrollen in Frankfurt zu prüfen.
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat einen Bericht des Magistrats zur Kenntnis genommen, der die Ausrüstung der Stadtpolizei mit einem sogenannten „Lärmblitzer" vorsieht. Dieses Gerät dient der automatisierten Messung und Dokumentation von Lärmverstößen im öffentlichen Raum. Für Gastronomen mit Außenbetrieb oder lautem Musikbetrieb könnte dieses Instrument zukünftig zur verschärften Überwachung von Lärmschutzvorschriften eingesetzt werden.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betriebe sollten jedoch die Einhaltung geltender Lärmschutzvorschriften (z. B. Sperrzeiten, zulässige Lautstärkepegel für Musik und Außenbetrieb) sorgfältig überwachen, da die Stadtpolizei künftig technisch besser zur Lärmmessung ausgestattet sein wird.
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat am 29.01.2026 eine Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Gastronomiebetriebe können von Feuerwehreinsätzen (z. B. bei Brandmeldeanlagen, Fehlalarmen oder Evakuierungen) betroffen sein und müssen ggf. mit geänderten Gebühren rechnen. Die konkrete Höhe der neuen Gebühren ist dem vorliegenden Auszug nicht zu entnehmen.
Volltext der neuen Feuerwehrgebührensatzung (Vorlage M 206) prüfen, insbesondere Gebührentatbestände für Fehlalarme automatischer Brandmeldeanlagen und sonstige kostenpflichtige Feuerwehreinsätze. Ggf. Kostenplanung anpassen.
Der Haupt- und Finanzausschuss Frankfurt hat am 27.01.2026 einen Magistratsbericht (B 412) zur Tourismusabgabe zur Kenntnis genommen. Der Beschluss befasst sich mit Transparenz bei der Erhebung dieser Abgabe, die potenziell für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe relevant ist. Da nur die Kenntnisnahme des Berichts beschlossen wurde, ergibt sich aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Keinen unmittelbaren Handlungsbedarf – Entwicklung der Tourismusabgabe und etwaige Folgebeschlüsse beobachten. Betriebe, die die Tourismusabgabe erheben oder abführen, sollten den vollständigen Magistratsbericht B 412 auf neue Transparenzpflichten prüfen.
Ab dem 1. November 2025 gilt ein neues Verfahren zur Adressänderung beim Gewerbeamt bei einem Unternehmensumzug. Es ersetzt das bisherige Verfahren der „gegenseitigen Unterrichtung". Alle gewerbetreibenden Betriebe – einschließlich Gastronomiebetriebe und Kälte-/Klimatechnik-Handwerksbetriebe – müssen bei einem Umzug das neue Rückmeldeverfahren anwenden.
Frist: 1. November 2025
Bei einem Unternehmensumzug die Adressänderung beim Gewerbeamt nach dem neuen Rückmeldeverfahren (ab 01.11.2025) melden – nicht mehr nach dem alten Verfahren der „gegenseitigen Unterrichtung".
Der Ausschuss für Mobilität und Smart-City hat am 19.01.2026 einen Magistratsbericht (B 405) zu den Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter Gastronomie zur Kenntnis genommen. Der Beschluss selbst enthält keine konkreten Regelungen oder Maßnahmen – er dokumentiert lediglich die Kenntnisnahme des Berichts. Für Gastronomen ergibt sich daraus aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf, jedoch könnte der zugrundeliegende Bericht B 405 relevante Informationen zur Erreichbarkeit von Gastronomiebetrieben enthalten.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gastronomen sollten den zugrundeliegenden Magistratsbericht B 405 (vom 10.11.2025) auf konkrete Maßnahmen zur Verkehrspolitik prüfen, die ihren Betrieb betreffen könnten (z. B. Erreichbarkeit, Lieferverkehr, Außengastronomie).