Beschlussausfertigung § 7234 zur Vorlage B 474 2025
Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat einen Bericht des Magistrats zur Kenntnis genommen, der die Ausrüstung der Stadtpolizei mit einem sogenannten „Lärmblitzer" vorsieht. Dieses Gerät dient der automatisierten Messung und Dokumentation von Lärmverstößen im öffentlichen Raum. Für Gastronomen mit Außenbetrieb oder lautem Musikbetrieb könnte dieses Instrument zukünftig zur verschärften Überwachung von Lärmschutzvorschriften eingesetzt werden.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Betriebe sollten jedoch die Einhaltung geltender Lärmschutzvorschriften (z. B. Sperrzeiten, zulässige Lautstärkepegel für Musik und Außenbetrieb) sorgfältig überwachen, da die Stadtpolizei künftig technisch besser zur Lärmmessung ausgestattet sein wird.
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